1.1. Mit Straferkenntnis vom 10. April 1989 legte die Bezirkshauptmannschaft dem Beschwerdeführer zur Last, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1950 der "D-GmbH" in der Zeit vom 3. März 1989 gegen 11.00 Uhr bis 7. März 1989 gegen 16.30 Uhr in dem an einem namentlich genannten Standort eingerichteten Spielsalon mit der Bezeichnung "Casino XY", 19 Glücksspielautomaten, davon 5 Pokerautomaten, 2 Admi... mehr lesen...
Die im Akt erliegende Strafverhandlungsschrift des Magistrates Salzburg vom 6. Oktober 1987 nennt als Beschuldigten den Beschwerdeführer. Als sein "ausgeübter Beruf" wird "Geschäftsführender Vorstand der T-AG" angegeben. In dieser Niederschrift heißt es im wesentlichen: "Der Verhandlungsleiter und OAR L begeben sich am 6.10.1987 um 14.15 Uhr in das Lokal 'X' in S aufgrund eines Inserates in den Salzburger Nachrichten vom heutigen Tage, Seite 18, und stellen fest, daß 21 (lt. Herrn K) ... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1962 §3 idF 1976/626;GSpG 1962 §5 Abs1 idF 1986/292;GSpG 1962 §50 Abs1 Z1 idF 1976/626;VStG §44a litb;
Rechtssatz: Die Behörde hat durch die bloße Zitierung des § 50 Abs 1 GSpG 1962 (ohne Bezeichnung der weiteren Untergliederung "Z 1") das Gebot des § 44a lit b VStG, wonach der
Spruch: des Straferkenntnisses die verletzte Verwaltungsvorschrift zu enthalten hat... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Es ist nicht erforderlich, im
Spruch: neben der Anführung des objektiven Tatbestandes auch die subjektiven Tatbestandsmerkmale (die Schuldform) zu nennen (Hinweis E 10.11.1989, 85/17/0112). Schlagworte
Spruch: und
Begründung: European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Die im Akt erliegende Strafverhandlungsschrift des Magistrates Salzburg vom 6. Oktober 1987 nennt als Beschuldigten den Beschwerdeführer. Als sein "ausgeübter Beruf" wird "Geschäftsführender Vorstand der T-AG" angegeben. In dieser Niederschrift heißt es im wesentlichen: "Der Verhandlungsleiter und OAR L begeben sich am 6.10.1987 um 14.15 Uhr in das Lokal 'X' in S aufgrund eines Inserates in den Salzburger Nachrichten vom heutigen Tage, Seite 18, und stellen fest, daß 21 (lt. Herrn K) ... mehr lesen...
Die im Akt erliegende Strafverhandlungsschrift des Magistrates Salzburg vom 6. Oktober 1987 nennt als Beschuldigten den Beschwerdeführer. Als sein "ausgeübter Beruf" wird "Geschäftsführender Vorstand der T-AG" angegeben. In dieser Niederschrift heißt es im wesentlichen: "Der Verhandlungsleiter und OAR L begeben sich am 6.10.1987 um 14.15 Uhr in das Lokal 'X' in S aufgrund eines Inserates in den Salzburger Nachrichten vom heutigen Tage, Seite 18, und stellen fest, daß 21 (lt. Herrn K) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Die Behörde ist verpflichtet, dem Beschuldigten einerseits die als erwiesen angenommene Tat, andererseits die Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist, richtig und vollständig vorzuhalten. Im Hinblick auf den auf solche Weise klar abgegrenzten Schuldspruch muß die Fragestellung behandelt werden können, ob die ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: ViehWG §27 Abs1;ViehWG §5 Abs1;VStG §44a litb;VStG §5 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Unkenntnis eines Gesetzes kann nach der stRsp des VwGH (Hinweis E 30.11.1981, 81/17/0126, 0127, 0131) nur dann als unverschuldet angesehen werden, wenn jemandem die Verwaltungsvorschrift trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforder... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Im Bescheidspruch bedarf es der Anführung aller wesentlichen Tatbestandsmerkmale, die zur Individualisierung und Konkretisierung des inkriminierten Verhaltens und damit für die Subsumtion der Tat unter die dadurch verletzte Verwaltungsvorschrift erforderlich sind. Der
Spruch: eines Straferkenntnisses muß also so gefaß... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z2 impl;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/29 89/17/0139 2 Stammrechtssatz Nach der Rsp des VwGH muß in der Tatumschreibung gem § 44a lit a VStG zum Ausdruck kommen, ob ein bestimmter Besch die Tat in eigener Verantwortung oder als der für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristis... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1962 §2 idF 1976/626 ;GSpG 1962 §3 idF 1976/626;GSpG 1962 §50 Abs1 Z1 idF 1976/626;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Wesentlich für die Ausspielung ist das Verhältnis zwischen Unternehmer einerseits und Spieler andererseits sowie das Inaussichtstellen einer Gegenleistung für die vermögensrechtliche Leistung der Spieler (Hinweis E 10.11.1980, 571/8... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §9;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde kann, wenn sie die Umschreibung der Tat in einem Straferkenntnis der Unterbehörde für unzureichend hält, die Tat in ihrem Bescheid näher umschreiben und (auch zeitlich) präzisieren. Aus diesem Grunde ist die Berufungsbehörde auch berechtigt, die Bestrafung eines Besch mit der Maßgabe aufr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z2 impl;VStG §44a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/03/0112 E VS 19. September 1984 VwSlg 11525 A/1984 RS 8 Stammrechtssatz § 44a lit b VStG 1950 verlangt nur die Zitierung der Verwaltungsvorschrift, gegen die mit der Tat verstoßen wurde. Nach dem Wortlaut des § 44a VStG 1950 kommt es weder bei der Umschreibung de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Es ist nicht erforderlich, im
Spruch: neben der Anführung des objektiven Tatbestandes auch die subjektiven Tatbestandsmerkmale (die Schuldform) zu nennen (Hinweis E 10.11.1989, 85/17/0112). Schlagworte
Spruch: und
Begründung: European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Die Behörde ist verpflichtet, dem Beschuldigten einerseits die als erwiesen angenommene Tat, andererseits die Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist, richtig und vollständig vorzuhalten. Im Hinblick auf den auf solche Weise klar abgegrenzten Schuldspruch muß die Fragestellung behandelt werden können, ob die ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Im Bescheidspruch bedarf es der Anführung aller wesentlichen Tatbestandsmerkmale, die zur Individualisierung und Konkretisierung des inkriminierten Verhaltens und damit für die Subsumtion der Tat unter die dadurch verletzte Verwaltungsvorschrift erforderlich sind. Der
Spruch: eines Straferkenntnisses muß also so gefaß... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z2 impl;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/29 89/17/0139 2 Stammrechtssatz Nach der Rsp des VwGH muß in der Tatumschreibung gem § 44a lit a VStG zum Ausdruck kommen, ob ein bestimmter Besch die Tat in eigener Verantwortung oder als der für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristis... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z2 impl;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/29 89/17/0139 2 Stammrechtssatz Nach der Rsp des VwGH muß in der Tatumschreibung gem § 44a lit a VStG zum Ausdruck kommen, ob ein bestimmter Besch die Tat in eigener Verantwortung oder als der für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristis... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1962 §2 idF 1976/626 ;GSpG 1962 §3 idF 1976/626;GSpG 1962 §50 Abs1 Z1 idF 1976/626;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Wesentlich für die Ausspielung ist das Verhältnis zwischen Unternehmer einerseits und Spieler andererseits sowie das Inaussichtstellen einer Gegenleistung für die vermögensrechtliche Leistung der Spieler (Hinweis E 10.11.1980, 571/8... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §9;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde kann, wenn sie die Umschreibung der Tat in einem Straferkenntnis der Unterbehörde für unzureichend hält, die Tat in ihrem Bescheid näher umschreiben und (auch zeitlich) präzisieren. Aus diesem Grunde ist die Berufungsbehörde auch berechtigt, die Bestrafung eines Besch mit der Maßgabe aufr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z2 impl;VStG §44a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/03/0112 E VS 19. September 1984 VwSlg 11525 A/1984 RS 8 Stammrechtssatz § 44a lit b VStG 1950 verlangt nur die Zitierung der Verwaltungsvorschrift, gegen die mit der Tat verstoßen wurde. Nach dem Wortlaut des § 44a VStG 1950 kommt es weder bei der Umschreibung de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z2 impl;VStG §44a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/03/0112 E VS 19. September 1984 VwSlg 11525 A/1984 RS 8 Stammrechtssatz § 44a lit b VStG 1950 verlangt nur die Zitierung der Verwaltungsvorschrift, gegen die mit der Tat verstoßen wurde. Nach dem Wortlaut des § 44a VStG 1950 kommt es weder bei der Umschreibung de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 21. November 1989 einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw mit einem ebenfalls dem Kennzeichen nach bestimmten Anhänger in Betrieb genommen, ohne sich trotz Zumutbarkeit davon zu überzeugen, daß der Lkw und der Anhänger im Hinblick auf die Beladung den kraftfahrrechtlichen Vorschriften entsprochen hätten, zumal er den Kraftwagenzug am 21. November 1989 um 13.55 Uhr auf de... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya vom 6. Dezember 1989 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er hätte in der Zeit vom 23. JUNI 1989 BIS 1. NOVEMBER 1989 in der Videothek O in G, insgesamt sechs (in der Strafverfügung näher bezeichnete) Verstöße gegen verschiedene Bestimmungen des Niederösterreichischen Spielautomatengesetzes begangen. Hiefür wurden über ihn Geldstrafen von viermal S 3.000,-- und zweimal S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen von vi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe als Verantwortliche, nämlich handelsrechtliche Geschäftsführerin der H. GesmbH und somit im Sinne des § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Person dieser GesmbH im Hinblick auf die Verpflichtungen eines Zulassungsbesitzers am 16. Oktober 1989 nicht dafür gesorgt, daß ein dem Kennzeichen nach bestimmter für die H. GesmbH zum Verkehr zugelassene Lkw MAN 280 hinsichtlic... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 17. Februar 1990 um 4.00 Uhr auf einer näher bezeichneten Straße einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt; um 4.30 Uhr habe er sich an jenem Ort, an dem er bei seiner Fahrt in einem Verkehrsunfall mit Personenschaden verwickelt worden war, "trotz vermuteter Alkoholbeeinträchtigung und trotz verbindlicher Aufforderung durch ein besonders geschultes und von der Behö... mehr lesen...
Mit den nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen, in einer gemeinsamen Ausfertigung erlassenen Bescheiden der Salzburger Landesregierung (in Ansehung der in ihren Vollzugsbereich fallenden Übertretungen der Straßenverkehrsordnung) und des Landeshauptmannes von Salzburg (in Ansehung der in seinen Vollzugsbereich fallenden Übertretung des Kraftfahrgesetzes) vom 20. Juni 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 9. NOVEMBER 1989 gegen 1,20 Uhr einen dem Kennze... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/03/0256
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991030255.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a Z3;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Setzt die Berufungsbehörde in Abänderung des Strafausmaßes die Strafe pauschal fest, ohne sie im einzelnen den hier insgesamt sechs Übertretungstatbeständen konkret zuzuordnen und die dabei jeweils angewandten Gesetzesbestimmungen zu nennen, belastet sie ihren Bescheid mit inhaltlicher Rechts... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Indem nun die Behörde anstatt des vom angefochtenen Bescheid spruchmäßig fixierten Tatzeitraumes 23.6.1989 bis 1.11.1989 den 23.11.1989 als Tatzeit herangezogen hat, hat sie keineswegs nur eine zulässige Konkretisierung des erstinstanzlichen Spruches vorgenommen, sondern vielmehr in unzulässi... mehr lesen...