Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §2 Abs2;VStG §27 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0024 E 26. März 1987 RS 3 Stammrechtssatz Hinsichtlich von Übertretungen nach dem AZG und dem KJBG ist der Tatort dort anzunehmen, wo der Beschuldigte hätte handeln sollen; wenn eine solche Unterlassung im vorliegenden Zusammenhang mit dem Betrieb eines Unternehmens erfolgt is... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;AVG §68 Abs2;VStG §44a lita;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/21 89/03/0113 1 Stammrechtssatz Hat der VwGH den Bescheid der belBeh nur in Ansehung der Aussprüche über die verhängten Strafen und über die Kosten des erstbehördlichen Strafverfahrens und des Berufungsverfahrens aufgehoben, hat sic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §20;LMG 1975 §74 Abs5 Z3;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertretung nach § 74 Abs 5 Z 3 iVm § 20 LMG handelt es sich um eine Begehung der Tat durch Unterlassung. Zur Konkretisierung des Tatvorwurfes ist daher die individualisierte Beschreibung jener Handlungen im
Spruch: erforderlich, die der Täter hätte setzen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §15 Abs1;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Beachte Die Beschwerdefälle 90/19/0404, 90/19/0405, 90/19/0406, 90/19/0407, 90/19/0409, 90/19/0418, 90/19/0420, 90/19/0427, 90/19/0428 und 90/19/0430 wurden am 19.11.1990 im gleichen Sinne erledigt;
Rechtssatz: Sofern als verletzte Verwaltungsvo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §2 Abs2;VStG §27 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0024 E 26. März 1987 RS 3 Stammrechtssatz Hinsichtlich von Übertretungen nach dem AZG und dem KJBG ist der Tatort dort anzunehmen, wo der Beschuldigte hätte handeln sollen; wenn eine solche Unterlassung im vorliegenden Zusammenhang mit dem Betrieb eines Unternehmens erfolgt is... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Döbling, vom 20. Februar 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 22. Oktober 1989 um 22,30 Uhr in Wien 19., Grinzinger Straße 129, ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und anläßlich der durchgeführten Lenker- und Fahrzeugkontrolle einen am 9. 1. 1960 von der Bundespolizeidirektion Graz ausgestellten Führerschein vorgewiesen zu haben, "wobei dieser Führerschein ungülti... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 17. April 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es "als Verantwortlicher und somit als zur Vertretung des Zulassungsbesitzers des Kfz mit dem Kennzeichen ... der ... KG. nach außen Berufener unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 11. 8. 1989, vom Arbeitnehmer am 18. 8. 1989 übernommen, bekanntzugeben, wer dieses Kfz am 20. 6. 1989 um 05.23 in Wien 10., A 23 Höh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §71 Abs3;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Es kommt nach dem Wortlaut des § 71 Abs 3 KFG nicht darauf an, ob der Name und das Geburtsdatum des Besch im Führerschein "leicht und sicher abzulesen" sind, sondern darauf, ob die diesbezüglichen Eintragungen "unkenntlich geworden sind", wovon jedenfalls dann nicht die Rede sein kann, wenn diese Eintragungen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §71 Abs3;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Nach der Bestimmung des § 71 Abs 3 KFG ist es nicht entscheidend, ob das Aussehen des Besch auf dem im Führerschein befindlichen Lichtbild mit jenem zur Tatzeit "ident" ist, weil sonst jede Veränderung im Aussehen (wie etwa eine geänderte Frisur oder gar die auf einem Farbfoto erkennbare Veränderung der Gesic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §71 Abs3;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Im
Spruch: eines wegen einer Übertretung des § 71 Abs 3 KFG ergehenden Straferkenntnisses muß neben dem Vorwurf, daß der Führerscheinbesitzer die Stellung eines Antrages auf Ausstellung eines neuen Führerscheines unterlassen hat, das Tatbestandsmerkmal enthalten sein, wodurch der Führerschein ungültig geworden... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134;KFG 1967 §135;VStG §44a litc;
Rechtssatz: § 135 KFG enthält keine Bestimmungen über die für Übertretungen dieses Gesetz zu verhängenden Strafen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990180133.X02 Im RIS seit 19.03.2001 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a litb;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Entspricht der Schuldspruch dem Erfordernis des § 44a lit a VStG insofern nicht, als er nicht mit allen Tatbestandsmerkmalen der durch die Tat verletzten Verwaltungsvorschrift iSd § 44a lit b VStG übereinstimmt (Hinweis E VS 13.6.1984, 82/03/0265, VwSlg 11466 A/1984), so ist der Strafbesc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 20 Abs. 2 StVO 1960 für schuldig erkannt, weil er am 11. März 1989 um 14 Uhr 49 in Wien 9, Spittelauer Lände 15-21 ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kfz gelenkt und die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschritten habe. Über ihn wurde eine Geldstrafe (Ersatzarreststrafe) verhängt. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde mac... mehr lesen...
Mit den jeweils im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheiden vom 23. März 1990 wurde der Beschwerdeführer, und zwar von der Niederösterreichischen Landesregierung einer Übertretung nach § 9 Abs. 4 StVO 1960 und vom Landeshauptmann von Niederösterreich einer Übertretung nach § 102 Abs. 10 KFG 1967 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 28. November 1988 um 8.24 Uhr im Ortsgebiet von Baden einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw auf der Weinbergstraße aus... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2 idF 1975/402;VStG §44a lita;
Rechtssatz: GRS wie VwGH E 1990/07/11 89/03/0264 1 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990020082.X03 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs4 idF 1976/412;StVO 1960 §52 litc Z24 idF 1976/412;StVO 1960 §9 Abs4 idF 1976/412;VStG §44a lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/02/0087
Rechtssatz: Nach st Rsp des VwGH (Hinweis E 15.10.1987, 87/02/0077) ist es dann, wenn das Vorschriftszeichen des § 52 lit c Z... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung vom 5. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung "nach § 10 Abs. 1 der Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung, BGBl. Nr. 219/1983, i. V.m. § 31 Abs. 2 lit. p des Arbeitnehmerschutzgesetzes, BGBl. Nr. 218/1983" schuldig erkannt und hiefür über ihn gemäß § 31 Arbeitnehmerschutzgesetz eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,-- (Ersatzarreststrafe 48 Stunden) verhängt. Einer seitens des Beschwerde... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 13. Jänner 1988 erstattete der Bürgermeister der Gemeinde Mellau an die Bezirkshauptmannschaft Bregenz Anzeige gegen den Beschwerdeführer wegen verbotswidriger Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten. Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz trat daraufhin mit Verfügung vom 2. Februar 1988 das Verwaltungsstrafverfahren gegen den Beschwerdeführer gemäß § 29a VStG 1950 an die Bezirkshauptmannschaft St. Johann/Pg. ab. Diese stellte mit Schreiben vom 6. April 198... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 25. November 1988 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schudlig erkannt: "Sie haben als Obmann des Vereines 'A Freizeitclub' und damit als das gem. § 9 Verwaltungsstrafges. 1950 zur Vertretung nach außen berufene Organ dieses Vereines zu verantworten, daß seit 12.9.1986 am Standort Salzburg, X-Gasse 14, das Gastgewerbe in der Betriebsart 'Buffet' ausgeübt wird, ohne daß eine hiefür erforderlich Konzession vor... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 5. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Obmann des Vereines "A-Club-Salzburg" und damit als das gemäß § 9 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufene Organ dieses Vereines zu verantworten, daß seit 23. September 1988 am Standort Salzburg, B-Gasse 14, das Gastgewerbe in der Betriebsart "Buffet" ausgeübt wird, ohne im Besitze einer hiefür erforderlichen Konzession zu sein. Er habe d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 21. Dezember 1987 schuldig erkannt, in der Zeit vom 17. Juli 1987 bis zumindest 6. November 1987 am Standort Graz, A-Straße 2, durch die Erzeugung, den Verkauf und die Verabreichung von Pizze eine dem konzessionierten Gastgewerbe unterliegende Tätigkeit ausgeübt zu haben, ohne im Besitze der entsprechenden Gastgewerbekonzession zu sein (Punkt 1 a des Straferkenntnisses) sowie durch den Betrieb die... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 16. Februar 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als das gemäß § 9 VStG 1950 nach außen zur Vertretung berufene Organ, nämlich als Inhaber der "Firma" N-Warenautomaten, X, ein Gewerbe mittels Automaten (Warenverkaufsautomaten) entgegen der Verordnung gemäß § 52 Abs. 4 GewO 1973 des Bürgermeisters der Gemeinde Fußach vom 28. April 1982, der zufolge die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten zur Ausgabe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §189 Abs1;GewO 1973 §192;GewO 1973 §366 Abs1 Z1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/04/0189 E 2. Dezember 1983 RS 3 Stammrechtssatz Bei der Tatanlastung betreffend die unbefugte Ausübung des Gastgewerbes hat der
Spruch: zumindest einen Hinweis auf die Betriebsart zu enthalten. ... mehr lesen...
Index: L71098 Automatenverkauf Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AutomatenverkaufsV Fußach 1982 Z2;GewO 1973 §367 Z15;GewO 1973 §52 Abs4;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;VStG §9 Abs3;VStG §9 Abs4;
Rechtssatz: Die Frage, ob der Beschuldigte die Tat in eigener Verantwortung oder als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer Gesellschaft oder als verantwortlicher Beauftragter zu verantw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §366 Abs1 Z2;GewO 1973 §5 Z2;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Der Vorwurf der Tatbegehung "seit 12.9.1986" entspricht nicht der Anordnung des § 44a lit a VStG (Hinweis E 5.7.1962, 1085/61). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990040029.X01 Im RIS seit 30.10.1990 mehr lesen...
Index: L71098 Automatenverkauf Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AutomatenverkaufsV Mellau 1985 Z1;GewO 1973 §367 Z15;GewO 1973 §52 Abs4;VStG §29a;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990040065.X01 Im RIS seit 30.10.1990 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §189 Abs1;GewO 1973 §192;GewO 1973 §366 Abs1 Z1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/04/0189 E 2. Dezember 1983 RS 3 Stammrechtssatz Bei der Tatanlastung betreffend die unbefugte Ausübung des Gastgewerbes hat der
Spruch: zumindest einen Hinweis auf die Betriebsart zu enthalten. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs2 litg;GewO 1973 §368 Z17;MaschinenschutzvorrichtungsV §10 Abs1;VStG §44a litb;VStG §44a litc;
Rechtssatz: Im Falle einer Bestrafung wegen Nichteinhaltung der Bestimmung des § 10 Abs 1 MaschinenschutzvorrichtungsV, BGBl 1961/43, kommt neben der Strafnorm des § 368 Z 17 GewO 1973 die Heranziehung der Bestimmung des... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 5. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Obmann des Vereines "A-Club-Salzburg" und damit als das gemäß § 9 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufene Organ dieses Vereines zu verantworten, daß seit 23. September 1988 am Standort Salzburg, B-Gasse 14, das Gastgewerbe in der Betriebsart "Buffet" ausgeübt wird, ohne im Besitze einer hiefür erforderlichen Konzession zu sein. Er habe d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 21. Dezember 1987 schuldig erkannt, in der Zeit vom 17. Juli 1987 bis zumindest 6. November 1987 am Standort Graz, A-Straße 2, durch die Erzeugung, den Verkauf und die Verabreichung von Pizze eine dem konzessionierten Gastgewerbe unterliegende Tätigkeit ausgeübt zu haben, ohne im Besitze der entsprechenden Gastgewerbekonzession zu sein (Punkt 1 a des Straferkenntnisses) sowie durch den Betrieb die... mehr lesen...