Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §44a lita;VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137;WRG 1959 §30 Abs1;WRG 1959 §31 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/07/0096
Rechtssatz: Eine Übertretung nach § 31 Abs 1 in Verbindung mit § 137 Abs 1 WRG ist kein Ungehorsamsdelikt (§ 5 Abs 1 VStG), weil das Tatbild den Eintritt einer Schä... mehr lesen...
I 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 11. September 1990 war der nunmehrige Beschwerdeführer unter Punkt 1) schuldig erkannt worden - nur insoweit ist das Straferkenntnis im vorliegenden Fall von Belang - es, wie dies am 14. März 1990 durch ein Organ des Arbeitsinspektorates anläßlich einer Unfallerhebung auf der Baustelle "Hotel S" in P festgestellt worden sei, als verantwortlicher Arbeitgeber unterlassen zu haben, dafür zu sorgen, daß "der Gerüstbel... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs2 litp;ASchG 1972 §33 Abs7;BArbSchV;VStG §44a litc;VStG §44a Z3 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/12 90/19/0043 3 Stammrechtssatz Bei Übertretungen der BArbSchV genügt es nicht, als
Norm: iSd § 44a lit c VStG lediglich § 31 Abs 2 lit p ASchG anzuführen, sondern es ist auch auf § 33 Abs 7 ASchG Bezug zu nehmen (Hin... mehr lesen...
I 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 11. September 1990 war der nunmehrige Beschwerdeführer unter Punkt 1) schuldig erkannt worden - nur insoweit ist das Straferkenntnis im vorliegenden Fall von Belang - es, wie dies am 14. März 1990 durch ein Organ des Arbeitsinspektorates anläßlich einer Unfallerhebung auf der Baustelle "Hotel S" in P festgestellt worden sei, als verantwortlicher Arbeitgeber unterlassen zu haben, dafür zu sorgen, daß "der Gerüstbel... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs2 litp;ASchG 1972 §33 Abs7;BArbSchV;VStG §44a litc;VStG §44a Z3 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/12 90/19/0043 3 Stammrechtssatz Bei Übertretungen der BArbSchV genügt es nicht, als
Norm: iSd § 44a lit c VStG lediglich § 31 Abs 2 lit p ASchG anzuführen, sondern es ist auch auf § 33 Abs 7 ASchG Bezug zu nehmen (Hin... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 22. Mai 1990 wurde ausgesprochen, der Beschwerdeführer habe als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma NN AG mit dem Sitz der Firmenleitung in WN nicht dafür gesorgt, daß - wie am 10. Oktober 1989 anläßlich einer Überprüfung durch die Veterinäramtsabteilung für den 3., 10. und 11. Wiener Gemeindebezirk festgestellt worden sei - in der NN-Filiale in W, (Fleischbearbeitungsbetrieb) 1) in der Abortanlage für den dort... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 22. Mai 1990 wurde ausgesprochen, der Beschwerdeführer habe als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma NN AG mit dem Sitz der Firmenleitung in WN nicht dafür gesorgt, daß - wie am 10. Oktober 1989 anläßlich einer Überprüfung durch die Veterinäramtsabteilung für den 3., 10. und 11. Wiener Gemeindebezirk festgestellt worden sei - in der NN-Filiale in W, (Fleischbearbeitungsbetrieb) 1) in der Abortanlage für den dort... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0175 E 7. Juli 1989 RS 5 Stammrechtssatz Wird bei der Bezeichnung der durch die Tat verletzten Verwaltungsvorschrift (§ 44a lit b VStG) eine
Norm: mitzitiert, die vom Besch nicht verletzt worden ist, kommt es darauf an, ob die mitzitierte
Norm: einen eigenen Tatbestand einer Verwaltungsübertretung bildet ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0175 E 7. Juli 1989 RS 5 Stammrechtssatz Wird bei der Bezeichnung der durch die Tat verletzten Verwaltungsvorschrift (§ 44a lit b VStG) eine
Norm: mitzitiert, die vom Besch nicht verletzt worden ist, kommt es darauf an, ob die mitzitierte
Norm: einen eigenen Tatbestand einer Verwaltungsübertretung bildet ... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer jeweils einer Übertretung nach § 8 Abs. 4 StVO 1960 für schuldig erkannt. In seinen an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerden macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes der angefochtenen Bescheide und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend und beantragt die kostenpflichtige Aufhebung der angefochtenen Bescheide. Die belangte Behörde hat G... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 18. Oktober 1990, bekanntzugeben, wer am 26. Jänner 1990 um 7.30 Uhr dieses Kfz gelenkt habe, nicht binnen zwei Wochen Auskunft erteilt, indem er der Behörde "eine falsche Auskunft, nämlich daß niemand das Kfz. lenkte, - somit keine Auskunft - " erteilt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei Übertretungen nach § 103 Abs 2 KFG bedarf es zur Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat iSd § 44a Z 1 VStG keiner Angabe eines Tatortes. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991020073.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §8 Abs4;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/02/0102
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991020076.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer jeweils einer Übertretung nach § 8 Abs. 4 StVO 1960 für schuldig erkannt. In seinen an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerden macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes der angefochtenen Bescheide und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend und beantragt die kostenpflichtige Aufhebung der angefochtenen Bescheide. Die belangte Behörde hat G... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 18. Oktober 1990, bekanntzugeben, wer am 26. Jänner 1990 um 7.30 Uhr dieses Kfz gelenkt habe, nicht binnen zwei Wochen Auskunft erteilt, indem er der Behörde "eine falsche Auskunft, nämlich daß niemand das Kfz. lenkte, - somit keine Auskunft - " erteilt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei Übertretungen nach § 103 Abs 2 KFG bedarf es zur Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat iSd § 44a Z 1 VStG keiner Angabe eines Tatortes. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991020073.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §8 Abs4;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/02/0102
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991020076.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 2. Juli 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG) die Lenkerberechtigung für die Gruppe B vorübergehend für die Dauer von zehn Monaten ab Zustellung des Bescheides entzogen. Zugleich wurde er unter Bezugnahme auf § 75 Abs. 4 KFG aufgefordert, den Führerschein binnen drei Tagen nach Erhalt dieses Bescheides abzuliefern. Der Beschwerdeführer erhob gegen diesen Bescheid rechtzeitig Vorstellun... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Linz vom 28. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer wegen einer Übertretung des § 103 Abs. 2 KFG 1967 bestraft, weil er als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges "am 24.1.90, um 15.00 Uhr der Behörde auf Verlangen nicht unverzüglich Auskunft darüber erteilt" habe, "wer dieses Kfz zuletzt vor dem 27.12.88, 16.25 Uhr" an einem bestimmten Ort in Linz abgestellt hat. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von O... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §75 Abs4;VStG §44a lita;VVG §10 Abs2 lita;
Rechtssatz: Die Verfolgung der Verletzung des § 75 Abs 4 KFG und der behördliche Versuch, die Verpflichtung zur Ablieferung des Führerscheines im Wege der Verwaltungsvollstreckung durchzusetzen, sind zwei verschiedene Formen des Verwaltungszwanges, sodaß der Vorwurf einer... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Ist die Verjährungsfrist auch zur Zeit der Erlassung des Berufungsbescheides noch nicht abgelaufen, so steht es der Berufungsbehörde frei, ihrem Schuldspruch eine vom Wortlaut des erstinstanzlichen Schuldspruches abweichende Fassung zu geben. Eine Auswechslung der Tat liegt hiedurch nicht vor. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §62 Abs4;AVG §66 Abs4;KFG 1967 §103 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Wird jemandem angelastet, nicht unverzüglich Auskunft darüber erteilt zu haben, wer ein bestimmtes Kfz vor einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort abgestellt hat, so ist dieser Zeitpunkt iSd § 44a lit a VStG als ein wesentliches Sachverhaltselement bei der U... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 22. März 1990 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, dadurch den öffentlichen Anstand verletzt zu haben, daß sie sich am 16. April 1989 um 22.50 Uhr an der Bundesstraße B 202 in Hard, im Bereich der Zufahrt zur Jet-Tankstelle nur mit einem Badeanzug, einer transparenten Strumpfhose sowie Stiefeln bekleidet aufgehalten habe. Sie habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 1 Abs. 1 des Vorarlberger Sittenpolizei... mehr lesen...
Index: L40018 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen VorarlbergL40058 Prostitution Sittlichkeitspolizei Vorarlberg10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;SittenpolG Vlbg 1976 §1 Abs2;VStG §44a lita;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die
Begründung: des Bescheides muß erkennen lassen, warum in dem Tragen der von der Besch zur Tatzeit gewählten Bekleidungen ein g... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer Oliver B. einer Verwaltungsübertetung nach § 8 Abs. 4 StVO schuldig erkannt und hiefür bestraft. In seiner hiegegen erhobenen Beschwerde machte der Beschwerdeführer geltend, das erstinstanzliche Straferkenntnis sei gegen Alfred B. (seinen Vater) gerichtet gewesen, welcher auch berufen habe. Mit Bescheid vom 24. Juni 1991 berichtigte die belangte Behörde gemäß § 62 Abs. 4 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 23. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 16. Juni 1989 um 14.40 Uhr in Wien 1, Albertinaplatz 3, ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug "in einer deutlich beschilderten Halteverbotszone abgestellt" habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 14. Oktober 1989 um 14.58 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Wien als Lenker eines Kraftfahrzeuges die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet erheblich überschritten. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 3 lit. a in Verbindung mit § 20 Abs. 2 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Hiegegen richtet sich di... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 29. September 1989 um 11.43 Uhr in Wien 1, Börseplatz gegenüber ON 4, mit einem Kraftfahrzeug auf dem dort befindlichen Gehsteig gehalten, diesen somit vorschriftswidrig benützt. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 8 Abs. 4 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §8 Abs4;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Eine Tatortumschreibung, die mehrere Auslegungsmöglichkeiten zuläßt, genügt nicht den Anforderungen des § 44a lit a VStG (hier könnte der Pkw des Besch nach der Tatortumschreibung im
Spruch: - "gegenüber dem Haus A-Platz Nr 4" - nun an einer der vier Seiten der befestigten Umrandun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §8 Abs4;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Bei einem Delikt nach § 8 Abs 4 StVO ist eine besonders genaue Tatortumschreibung erforderlich, weil nur dann, wenn der Tatort genau festgelegt ist, auch beurteilt werden kann, ob an diesem Ort auch die Voraussetzungen des § 2 Abs 1 Z 10 StVO gegeben sind und damit das Tatbild des... mehr lesen...