Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z2 impl;VStG §9;
Rechtssatz: Bei der Umschreibung der für eine Verfolgungshandlung wesentlichen Kriterien in § 32 Abs 2 VStG wird auf eine bestimmte Person als Beschuldigten abgestellt, dem eine konkrete strafbare Handlung oder Unterlassung angelastet wird, sodaß sich die Verfolgungshandlung auf eine bes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z2 impl;VStG §9;
Rechtssatz: Bei der Umschreibung der für eine Verfolgungshandlung wesentlichen Kriterien in § 32 Abs 2 VStG wird auf eine bestimmte Person als Beschuldigten abgestellt, dem eine konkrete strafbare Handlung oder Unterlassung angelastet wird, sodaß sich die Verfolgungshandlung auf eine bes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0053 E VS 3. Oktober 1985 VwSlg 11894 A/1985 RS 2 Stammrechtssatz Der Vorschrift des § 44 a lit a VStG ist dann entsprochen, wenn a) im
Spruch: des Straferkenntnisses dem Beschuldigten die Tat in so konkretisierter Umschreibung vorgeworfen ist, daß er (im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren, gegebenen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a litc;VStG §44a lite;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bringt der
Spruch: des Berufungsbescheides nicht zum Ausdruck, daß nur die Teile des erstinstanzlichen Straferkenntnisses abgeändert werden sollen, die den Ausspruch über die nunmehr neu bemessen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a litc;VStG §44a lite;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bringt der
Spruch: des Berufungsbescheides nicht zum Ausdruck, daß nur die Teile des erstinstanzlichen Straferkenntnisses abgeändert werden sollen, die den Ausspruch über die nunmehr neu bemessen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a litc;VStG §44a lite;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bringt der
Spruch: des Berufungsbescheides nicht zum Ausdruck, daß nur die Teile des erstinstanzlichen Straferkenntnisses abgeändert werden sollen, die den Ausspruch über die nunmehr neu bemessen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §32 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Bei der Umschreibung der für eine Verfolgungshandlung wesentlichen Kriterien in § 32 Abs 2 VStG wird auf eine bestimmte Person als Beschuldigten abgestellt, dem eine konkrete strafbare Handlung oder Unterlassung angelastet wird, sodaß sich die Verfolgungshandlung auf eine bestimmte physische Person al... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis vom 24. Mai 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 1. Februar 1988 um 10.28 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Wien 18 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges das deutlich sichtbar aufgestellte Verkehrszeichen "Halt" nicht beachtet, sondern sei ohne anzuhalten in die Kreuzung eingefahren. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 19 Abs. 4 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ers... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. Jänner 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 12. Oktober 1987 gegen 7.47 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw im Stadtgebiet von Linz auf der A-Straße gelenkt, wobei er 1) entgegen den deutlich auf der A-Straße sichtbaren Richtungspfeilen (geradeaus und nach rechts) unmittelbar vor der Kreuzung mit der B-Straße und der C-Straße nach links in die C-Straße eingebogen und 2) tro... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 9. November 1988 um ca. 15.00 Uhr in Wien 3, A-Gasse 34, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Lkws an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen und habe es unterlassen, ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle von diesem Unfall zu verständigen. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 5 StVO begangen. Es w... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es am 30. September 1988 um 18.45 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Linz als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws unterlassen, 1. nach einem Verkehrsunfall, mit dem sein Verhalten am Unfallsort in ursächlichem Zusammenhang stand, das von ihm gelenkte Fahrzeug sofort anzuhalten, 2. nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden, mit dem sein Verhalten am Unfallsor... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. Februar 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer der N Gesellschaft m.b.H., welche persönlich haftende Gesellschafterin der N Gesellschaft m.b.H. & Co KG sei, die wiederum Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws sei, der Behörde auf Verlangen nicht binnen gesetzter Frist Auskunft darüber erteilt, wer das ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. März 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 12. Juni 1988 gegen 15.10 Uhr einen dem Probefahrtkennzeichen nach bestimmten Pkw an einem näher beschriebenen Ort gelenkt, wobei bei der Anhaltung festgestellt worden sei, daß 1) hinten am Kraftfahrzeug keine Kennzeichentafel angebracht gewesen sei und 2) der Beschwerdeführer den Probefahrtschein nicht mitgeführt habe. Er habe dadurch Verwal... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 13. Juli 1988 um 22.11 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Wien mit einer Geschwindigkeit von 127 km/h gefahren und habe dabei die durch Verbotszeichen gemäß § 52 Z. 10a StVO 1960 kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h erheblich überschritten. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 3 lit. a in Verbindung mit § 52 Z. 10a StVO begange... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 24. November 1988, gegen 20.45 Uhr, auf einem näher bezeichneten Abschnitt der B 1 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws 1) beim Fahren hinter einem Fahrzeug keinen solchen Abstand eingehalten, daß ihm jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich gewesen wäre, da er bei einer Fahrgeschwindigkeit von ca. 60 km/h einen Abstand von ca. 1 m zu dem vor ihm ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. Februar 1990 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe am 16. November 1988 um 17.40 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws in Wien n, A-Straße von ONr. 1 bis ONr. 20 Fahrtrichtung B-Straße 1.) die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschritten und 3.) ein von hinten herannahendes Einsatzfahrzeug insofern behindert, als sie diesem nicht Platz gemacht ha... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 15. Oktober 1987 gegen 10.05 Uhr auf einer näher bezeichneten Landesstraße in Senftenbach, Straßenkilometer n mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw, in Richtung Weilbach fahrend, den vor ihm fahrenden, dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw zu überholen begonnen und anschließend überholt, obwohl 1. es sich bei dieser Straßenstelle um eine unübersichtliche Rechtskurve ... mehr lesen...
Mit sechs Straferkenntnissen der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Donaustadt, vom 5. Jänner 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Verantwortlicher des Zulassungsbesitzers 1. (Pst 15.575-dt/87/Bru) des Lkw-Zuges mit dem Zugfahrzeug W a und des Anhängers W g am 22. Oktober 1987 um 07.08 Uhr nicht dafür gesorgt, daß die Beladung den Vorschriften des KFG entsprochen habe, da der Lkw-Zug an einem näher bezeichneten Ort in Wien von einem nament... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis vom 24. Mai 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 1. Februar 1988 um 10.28 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Wien 18 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges das deutlich sichtbar aufgestellte Verkehrszeichen "Halt" nicht beachtet, sondern sei ohne anzuhalten in die Kreuzung eingefahren. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 19 Abs. 4 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ers... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis vom 24. Mai 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 1. Februar 1988 um 10.28 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Wien 18 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges das deutlich sichtbar aufgestellte Verkehrszeichen "Halt" nicht beachtet, sondern sei ohne anzuhalten in die Kreuzung eingefahren. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 19 Abs. 4 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ers... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. Jänner 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 12. Oktober 1987 gegen 7.47 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw im Stadtgebiet von Linz auf der A-Straße gelenkt, wobei er 1) entgegen den deutlich auf der A-Straße sichtbaren Richtungspfeilen (geradeaus und nach rechts) unmittelbar vor der Kreuzung mit der B-Straße und der C-Straße nach links in die C-Straße eingebogen und 2) tro... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. März 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 12. Juni 1988 gegen 15.10 Uhr einen dem Probefahrtkennzeichen nach bestimmten Pkw an einem näher beschriebenen Ort gelenkt, wobei bei der Anhaltung festgestellt worden sei, daß 1) hinten am Kraftfahrzeug keine Kennzeichentafel angebracht gewesen sei und 2) der Beschwerdeführer den Probefahrtschein nicht mitgeführt habe. Er habe dadurch Verwal... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 13. Juli 1988 um 22.11 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Wien mit einer Geschwindigkeit von 127 km/h gefahren und habe dabei die durch Verbotszeichen gemäß § 52 Z. 10a StVO 1960 kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h erheblich überschritten. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 3 lit. a in Verbindung mit § 52 Z. 10a StVO begange... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 24. November 1988, gegen 20.45 Uhr, auf einem näher bezeichneten Abschnitt der B 1 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws 1) beim Fahren hinter einem Fahrzeug keinen solchen Abstand eingehalten, daß ihm jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich gewesen wäre, da er bei einer Fahrgeschwindigkeit von ca. 60 km/h einen Abstand von ca. 1 m zu dem vor ihm ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 15. Oktober 1987 gegen 10.05 Uhr auf einer näher bezeichneten Landesstraße in Senftenbach, Straßenkilometer n mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw, in Richtung Weilbach fahrend, den vor ihm fahrenden, dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw zu überholen begonnen und anschließend überholt, obwohl 1. es sich bei dieser Straßenstelle um eine unübersichtliche Rechtskurve ... mehr lesen...
Mit sechs Straferkenntnissen der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Donaustadt, vom 5. Jänner 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Verantwortlicher des Zulassungsbesitzers 1. (Pst 15.575-dt/87/Bru) des Lkw-Zuges mit dem Zugfahrzeug W a und des Anhängers W g am 22. Oktober 1987 um 07.08 Uhr nicht dafür gesorgt, daß die Beladung den Vorschriften des KFG entsprochen habe, da der Lkw-Zug an einem näher bezeichneten Ort in Wien von einem nament... mehr lesen...
Mit sechs Straferkenntnissen der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Donaustadt, vom 5. Jänner 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Verantwortlicher des Zulassungsbesitzers 1. (Pst 15.575-dt/87/Bru) des Lkw-Zuges mit dem Zugfahrzeug W a und des Anhängers W g am 22. Oktober 1987 um 07.08 Uhr nicht dafür gesorgt, daß die Beladung den Vorschriften des KFG entsprochen habe, da der Lkw-Zug an einem näher bezeichneten Ort in Wien von einem nament... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/30 89/03/0309 1 Stammrechtssatz In Ansehung einer Übertretung nach § 103 Abs 2 KFG muß unwechselbar feststehen, um welche Aufforderung, deren Nichtbefolgung dem Besch zur Last gelegt wird, es sich handelt, hiezu genügt etwa das Datum der Aufforderung. Der Bescheidspruch h... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;VStG §44a lita idF 1987/516 ;VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ;
Rechtssatz: Die Tatbestände des § 4 Abs 1 lit a StVO und § 4 Abs 5 StVO sind schon dann gegeben, wenn dem Täter objektive Umstände zu Bewußtsein gekommen sind oder bei gehöriger Aufmerksamkeit zu Bewußtsein hätten kommen müssen, aus denen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §49 Abs6;VStG §44a litb;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Bei der Bestimmung des § 49 Abs 6 KFG handelt es sich um keine Strafnorm; diese Regelung enthält keine Aussage darüber, wer es zu verantworten hat, wenn die Kennzeichentafeln nicht dem Gesetz entsprechend am Fahrzeug angebracht sind. Hinsichtlich der Bestrafung des Fahrzeuglenk... mehr lesen...