Entscheidungen zu § 44a VStG

Verwaltungsgerichtshof

10.659 Dokumente

Entscheidungen 8.131-8.160 von 10.659

TE Vwgh Erkenntnis 1990/7/11 89/03/0255

In den von der belangten Behörde vorgelegten Akten des Verwaltungsstrafverfahrens findet sich eine am 24. Oktober 1988 aufgenommene Strafverhandlungsschrift, aufgenommen unter Verwendung eines Formulars entsprechend dem Formular 26 der Verwaltungsformularverordnung 1985. In dem dem mündlich verkündeten Straferkenntnis gewidmeten Abschnitt nach § 44 a lit. a VStG 1950 wurde lediglich ausgefüllt "Übertr. KFG". Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde die Berufung gegen das Straf... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.07.1990

RS Vwgh 1990/7/11 89/03/0255

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat iSd § 44a lit a VStG mit " Übertr KFG " läßt keine als erwiesen angenommene Tat erkennen. Daran ändert auch eine in einer Ladung enthaltene Umschreibung der den Gegenstand des Verwaltungsstrafverfahrens bildenden Tat nichts. Schlagwort... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.07.1990

RS Vwgh 1990/7/11 89/03/0264

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0073 E 16. Dezember 1987 RS 5 Stammrechtssatz Bei einer Übertretung nach § 20 Abs 2 StVO ist es nicht erforderlich, im
Spruch: des Straferkenntnisses das Ausmaß der Überschreitung anzugeben. (Hinweis auf E vom 14.3.1984, 83/03/0292) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.07.1990

RS Vwgh 1990/7/11 90/03/0110

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung des § 5 Abs 1 StVO bedarf es im
Spruch: weder der Angabe der genauen Fahrlinie des Bestraften noch der Zeitpunkte des Beginnes und des Endes der Fahrt, weil die Erfordernisse der Konkretisierung von Tatzeit und Tatort nicht isoliert, sondern in Verbindung zueinand... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.07.1990

RS Vwgh 1990/7/11 89/03/0265

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lita;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Tatortumschreibung in ... auf ...-platz (Stand) läßt die Stelle, an der das KFZ vom Beschuldigten abgestellt wurde, nicht erkennen und ermöglicht daher auch nicht die abschließende Beurteilung in der Richtung, ob an dieser Stelle ein Verbot iSd § 24 Abs 1 lit a StVO bestanden hat... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.07.1990

RS Vwgh 1990/7/11 89/03/0242

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Angabe im Schuldspruch wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 1 StVO " in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (0,62 mg/l) " läßt zufolge der in Beziehung zu einer Beeinträchtigung durch Alkohol gesetzten Angabe der Maßeinheit in mg/Liter hinlänglich erkennen, daß es s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.07.1990

RS Vwgh 1990/7/11 89/03/0265

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lita;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Handelt es sich um den Vorwurf, der Beschuldigte habe gegen ein Halte- und Parkverbot gem § 24 Abs 1 lit a StVO verstoßen, so kommt einer genauen Bezeichnung des Tatortes deshalb besondere Bedeutung zu, weil erst auf Grund dieser Angabe eine abschließende Beurteilung in der Richtung,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.07.1990

RS Vwgh 1990/7/11 89/03/0242

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wird im Schuldspruch die Unfallszeit noch als Lenkzeit und damit als Tatzeit angegeben, liegt darin in Ansehung der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 1 StVO keine Rechtswidrigkeit. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Tatbild ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.07.1990

RS Vwgh 1990/7/11 90/03/0110

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung des § 5 Abs 1 StVO kommt es bei der Umschreibung der Tatzeit im
Spruch: nicht auf die exakte Angabe der jeweiligen Minute an (Hinweis E 29.3.1989, 88/03/0115). Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Tatbild ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.07.1990

RS Vwgh 1990/7/11 89/03/0242

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Im Schuldspruch wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 1 StVO bedarf es nicht der Angabe des Alkoholgehaltes, sei es des Blutes, sei es der Atemluft. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.07.1990

RS Vwgh 1990/7/11 90/03/0110

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0053 E VS 3. Oktober 1985 VwSlg 11894 A/1985 RS 2 Stammrechtssatz Der Vorschrift des § 44 a lit a VStG ist dann entsprochen, wenn a) im
Spruch: des Straferkenntnisses dem Beschuldigten die Tat in so konkretisierter Umschreibung vorgeworfen ist, daß er (im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren, gegebenen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.07.1990

RS Vwgh 1990/7/11 89/03/0265

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0053 E VS 3. Oktober 1985 VwSlg 11894 A/1985 RS 2 Stammrechtssatz Der Vorschrift des § 44 a lit a VStG ist dann entsprochen, wenn a) im
Spruch: des Straferkenntnisses dem Beschuldigten die Tat in so konkretisierter Umschreibung vorgeworfen ist, daß er (im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren, gegebenen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.07.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/7/2 90/19/0205

I. 1. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 20. September 1989 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der A-Baugesellschaft m.b.H. und somit als das gemäß § 9 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufenes Organ dieser Gesellschaft zu verantworten, daß bei den Bauarbeiten zur Errichtung einer Trinkwasserleitung in A die 1,75 m tiefe und 70-80 cm breite Künette in verfestigtem Schotter und Erd... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.07.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/7/2 90/19/0053

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 24. Februar 1988 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretungen nach § 27 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Arbeitsruhegesetzes bestraft, weil er am 28. Februar 1987 (Samstag) als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma M-AG mit dem Sitz in N in der Filiale "Wien, E-platz 12", siebzehn namentlich angeführten Arbeitnehmern die gesetzliche Wochenendruhe ab 13.00 Uhr insofern nicht gewährt habe, als diese mi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.07.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/7/2 90/19/0178

I. 1. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 5. Oktober 1988 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und gemäß § 9 VStG verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher der N Malerei GmbH & Co KG in Linz, X-Straße, und somit als Arbeitgeber zu verantworten, daß am 20. Juli 1988 auf einer näher bezeichneten Baustelle ein Arbeitnehmer der genannten Gesellschaft "auf einem Stahlrohrgerüst (2 Etagen) mi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.07.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/7/2 90/19/0085

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 25. April 1988 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 27 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Arbeitsruhegesetzes bestraft, weil er am 28. Februar 1987 (Samstag) als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der D-AG mit dem Sitz in X, in der Filiale Wien 14, A-Straße m-n, 36 namentlich angeführten Arbeitnehmern die gesetzliche Wochenendruhe ab 13.00 Uhr insofern nicht gewährt habe, als diese u... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.07.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/7/2 90/19/0109

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft A (BH) vom 30. März 1989 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer, nachdem eine an ihn gerichtete Strafverfügung vom 10. Jänner 1989 infolge Einspruches außer Kraft getreten ist, schuldig erkannt, er habe als verantwortlicher Arbeitgeber - wie anläßlich einer am 24. Oktober 1988 bei der Baustelle LKH A vorgenommenen Überprüfung festgestellt worden sei - nicht für die Einhaltung nachstehender Arbeitnehmerschutzbestimmungen gesorgt: Es seien "... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.07.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/7/2 90/19/0084

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 25. April 1988 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 27 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Arbeitsruhegesetzes bestraft, weil er am 28. Februar 1987 (Samstag) als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der D-AG mit dem Sitz in X, in der Filiale Wien 14, E-Gasse n, 47 namentlich angeführten Arbeitnehmern die gesetzliche Wochenendruhe ab 13.00 Uhr insofern nicht gewährt habe, als diese um 1... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.07.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/7/2 90/19/0085

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 25. April 1988 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 27 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Arbeitsruhegesetzes bestraft, weil er am 28. Februar 1987 (Samstag) als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der D-AG mit dem Sitz in X, in der Filiale Wien 14, A-Straße m-n, 36 namentlich angeführten Arbeitnehmern die gesetzliche Wochenendruhe ab 13.00 Uhr insofern nicht gewährt habe, als diese u... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.07.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/7/2 90/19/0205

I. 1. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 20. September 1989 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der A-Baugesellschaft m.b.H. und somit als das gemäß § 9 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufenes Organ dieser Gesellschaft zu verantworten, daß bei den Bauarbeiten zur Errichtung einer Trinkwasserleitung in A die 1,75 m tiefe und 70-80 cm breite Künette in verfestigtem Schotter und Erd... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.07.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/7/2 90/19/0053

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 24. Februar 1988 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretungen nach § 27 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Arbeitsruhegesetzes bestraft, weil er am 28. Februar 1987 (Samstag) als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma M-AG mit dem Sitz in N in der Filiale "Wien, E-platz 12", siebzehn namentlich angeführten Arbeitnehmern die gesetzliche Wochenendruhe ab 13.00 Uhr insofern nicht gewährt habe, als diese mi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.07.1990

RS Vwgh 1990/7/2 90/19/0178

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs6;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/23 90/19/0079 2 Stammrechtssatz Zum objektiven Tatbestand eines nach § 31 Abs 2 lit p ASchG als Verwaltungsübertretung strafbaren Verstoßes gegen die Bestimmung des § 46 Abs 6 AAV gehört es auch, daß die nicht vorschriftsgemäße Gerüstlage über Gewäss... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.1990

RS Vwgh 1990/7/2 90/19/0084

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §9 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/02 90/19/0053 3 Stammrechtssatz Die Anwendung des § 9 Abs 6 VStG setzt die rechtswirksame Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten sowie die vorsätzliche Nichtverhinderung der vom verantwortlichen Beauftragten begangenen Tat voraus. Diese für die strafrechtliche Haftung nach der genannten Bes... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.1990

RS VwGH Erkenntnis 1990/07/02 90/19/0053

Beachte Besprechung in: AnwBl 1991/12, 924; Rechtssatz: Die Anwendung des § 9 Abs 6 VStG setzt die rechtswirksame Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten sowie die vorsätzliche Nichtverhinderung der vom verantwortlichen Beauftragten begangenen Tat voraus. Diese für die strafrechtliche Haftung nach der genannten Bestimmung erforderlichen Tatbestandselemente müssen daher auch bei der Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat im Sinne des § 44 lit a VStG im
Spruch: des Str... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 02.07.1990

RS Vwgh 1990/7/2 90/19/0109

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/26 90/19/0048 1 Stammrechtssatz § 44a lit a VStG bestimmt, daß der
Spruch: , wenn er nicht auf Einstellung lautet, DIE ALS ERWIESEN ANGENOMMENE TAT zu enthalten hat. Dh, daß jene Tat im
Spruch: so eindeutig umschrieben sein muß, daß kein Zweifel darüber besteht, wofür der Täter bestraft worden ist. Der zitierten ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.1990

RS Vwgh 1990/7/2 90/19/0085

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/02 90/19/0053 3 Stammrechtssatz Die Anwendung des § 9 Abs 6 VStG setzt die rechtswirksame Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten sowie die vorsätzliche Nichtverhinderung der vom verantwortlichen Beauftragten begangenen Tat voraus. Diese für die strafrechtliche Haftung nach der ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.1990

RS Vwgh 1990/7/2 90/19/0205

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0053 E VS 3. Oktober 1985 VwSlg 11894 A/1985 RS 2 Stammrechtssatz Der Vorschrift des § 44 a lit a VStG ist dann entsprochen, wenn a) im
Spruch: des Straferkenntnisses dem Beschuldigten die Tat in so konkretisierter Umschreibung vorgeworfen ist, daß er (im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren, gegebenen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.1990

RS Vwgh 1990/7/2 90/19/0085

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/02 90/19/0053 3 Stammrechtssatz Die Anwendung des § 9 Abs 6 VStG setzt die rechtswirksame Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten sowie die vorsätzliche Nichtverhinderung der vom verantwortlichen Beauftragten begangenen Tat voraus. Diese für die strafrechtliche Haftung nach der ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.1990

RS Vwgh 1990/7/2 90/19/0205

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0053 E VS 3. Oktober 1985 VwSlg 11894 A/1985 RS 2 Stammrechtssatz Der Vorschrift des § 44 a lit a VStG ist dann entsprochen, wenn a) im
Spruch: des Straferkenntnisses dem Beschuldigten die Tat in so konkretisierter Umschreibung vorgeworfen ist, daß er (im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren, gegebenen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/6/27 89/03/0235

Mit Straferkenntnis der Erstbehörde vom 3. August 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 11. November 1987 um 14.19 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW auf der näher bezeichneten Autobahn gelenkt. Auf einer hinsichtlich des Beginnes und des Endes durch die Anführung der betreffenden Straßenkilometer bezeichneten Strecke habe er die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 130 km/h um mindestens 70 km/h überschritten. Er habe dadurch die Rechts... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.1990

Entscheidungen 8.131-8.160 von 10.659

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