RS Vwgh 1990/7/11 89/03/0265

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Veröffentlicht am 11.07.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §24 Abs1 lita;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Handelt es sich um den Vorwurf, der Beschuldigte habe gegen ein Halte- und Parkverbot gem § 24 Abs 1 lit a StVO verstoßen, so kommt einer genauen Bezeichnung des Tatortes deshalb besondere Bedeutung zu, weil erst auf Grund dieser Angabe eine abschließende Beurteilung in der Richtung, ob an dieser Stelle ein derartiges für den Beschuldigten geltendes Verbot bestanden hat oder nicht, möglich ist (Hinweis E 28.2.1985, 85/02/0025).

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989030265.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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