I. 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach vom 2. August 1990 war der Beschwerdeführer einer Übertretung des § 43 Abs. 1 Bauarbeiterschutzverordnung, BGBl. Nr. 267/154, schuldig erkannt und hiefür gemäß § 31 Abs. 2 lit. p iVm § 33 Abs. 7 Arbeitnehmerschutzgesetz, BGBl. Nr. 234/1972, mit einer Geldstrafe in der Höhe von S 20.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 40 Tagen) bestraft worden, weil er "als handelsrechtlicher Geschäftsführer und verwaltungsstrafre... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach 1. § 18 Abs. 1 zweiter Fall ArbIG 1974 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 leg. cit. und § 26 Abs. 1 KJBG, 2. § 9 Arbeitszeitgesetz und 3. § 11 Abs. 1 leg. cit. bestraft, weil er es als Vorstandsmitglied und somit als zur Vertretung nach außen Berufener gemäß § 9 Abs. 1 VStG der als Arbeitgeberin fungierenden X-AG mit dem Sitz in W zu verantworten habe, daß 1. die Erfü... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 19. November 1990, Zl. 90/19/0413, verwiesen. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis als unbegründet abgewiesen und dieses mit der Änderung bestätigt, daß der Sitz der "S Ges.m.b.H." in B, sei, daß "zu Punkt 1" des Straferkenntnisses "gemäß § 16 Abs. 3 AZG die Einsatzzeit 14 Stunden nicht überschreiten darf" und daß "bei Punkt 4" des S... mehr lesen...
I. 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach vom 2. August 1990 war der Beschwerdeführer einer Übertretung des § 43 Abs. 1 Bauarbeiterschutzverordnung, BGBl. Nr. 267/154, schuldig erkannt und hiefür gemäß § 31 Abs. 2 lit. p iVm § 33 Abs. 7 Arbeitnehmerschutzgesetz, BGBl. Nr. 234/1972, mit einer Geldstrafe in der Höhe von S 20.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 40 Tagen) bestraft worden, weil er "als handelsrechtlicher Geschäftsführer und verwaltungsstrafre... mehr lesen...
I. 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach vom 2. August 1990 war der Beschwerdeführer einer Übertretung des § 43 Abs. 1 Bauarbeiterschutzverordnung, BGBl. Nr. 267/154, schuldig erkannt und hiefür gemäß § 31 Abs. 2 lit. p iVm § 33 Abs. 7 Arbeitnehmerschutzgesetz, BGBl. Nr. 234/1972, mit einer Geldstrafe in der Höhe von S 20.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 40 Tagen) bestraft worden, weil er "als handelsrechtlicher Geschäftsführer und verwaltungsstrafre... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §66 Abs4;AZG §15 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a litb;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGG §63 Abs1;
Rechtssatz: Hat der VwGH im ersten Rechtsgang den Schuldspruch in Ansehung eines Deliktes (hier: § 15 AZG) nicht aufgehoben und beschränkt sich die Beh im fortgesetzten Verfahren nicht auf die Bestätigung des Schuldspruches (was bere... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §66 Abs4;AZG §11 Abs1;AZG §9;KJBG 1987 §26 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Bei Übertretungen des AZG und des KJBG 1987 bedarf es zur Umschreibung der von einer tauglichen Verfolgungshandlung iSd § 32 Abs 2 VStG erfaßten bestimmten Tat nicht der Angabe des Tatortes (Sitz des in Filialen gegliederten Unternehmens) (Hi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs2 litp;ASchG 1972 §33 Abs1 lita Z12;ASchG 1972 §33 Abs7;BArbSchV §43 Abs1;BArbSchV §44 Abs1;BArbSchV §44 Abs2;BArbSchV §44 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur richtigen Fassung des Spruches eines Straferkenntnisses wegen der Übertretung von § 43 Abs 1 BArbSchV iVm § 31 Abs 2 lit p und § 33 Abs 7 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs2 litp;ASchG 1972 §33 Abs1 lita Z12;ASchG 1972 §33 Abs7;BArbSchV §43 Abs1;BArbSchV §44 Abs1;BArbSchV §44 Abs2;BArbSchV §44 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur richtigen Fassung des Spruches eines Straferkenntnisses wegen der Übertretung von § 43 Abs 1 BArbSchV iVm § 31 Abs 2 lit p und § 33 Abs 7 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs2 litp;ASchG 1972 §33 Abs1 lita Z12;ASchG 1972 §33 Abs7;BArbSchV §43 Abs1;BArbSchV §44 Abs1;BArbSchV §44 Abs2;BArbSchV §44 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur richtigen Fassung des Spruches eines Straferkenntnisses wegen der Übertretung von § 43 Abs 1 BArbSchV iVm § 31 Abs 2 lit p und § 33 Abs 7 ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 12. Jänner 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, "ohne rechtskräftige behördliche Baubewilligung am 2. Mai 1989 auf der Grundparzelle n/1 KG J neben dem Parkplatz "XY" einen fahrbaren Verkaufswagen abgestellt und in der Folge zur Ausübung des freien Gastgewerbes in der Betriebsart eines Würstelstandes bis 31. Oktober 1989 benützt" zu haben. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 53 Abs. 1 lit. a i. V.m. §... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens erstattete das Arbeitsamt Klagenfurt am 4. Oktober 1989 gegen die "Firma Z-Ges.m.b.H." wegen des Verdachtes der Übertretung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) Anzeige, weil die genannte "Firma" entgegen dem § 3 AuslBG 16 namentlich genannte jugoslawische Staatsbürger beschäftigt habe, für die weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt noch ein Befreiungsschein ausgestellt worden sei; die 16 Ausländer - so heißt es in der Anz... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Tir 1989 §25 litf;BauO Tir 1989 §53 Abs1 lita;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990060072.X01 Im RIS seit 21.05.1992 mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens erstattete das Arbeitsamt Klagenfurt am 4. Oktober 1989 gegen die "Firma Z-Ges.m.b.H." wegen des Verdachtes der Übertretung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) Anzeige, weil die genannte "Firma" entgegen dem § 3 AuslBG 16 namentlich genannte jugoslawische Staatsbürger beschäftigt habe, für die weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt noch ein Befreiungsschein ausgestellt worden sei; die 16 Ausländer - so heißt es in der Anz... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231 ;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Indem die Berufungsbehörde über den vom erstinstanzlichen Straferkenntnis spruchmäßig fixierten Tatzeitpunkt 24.8.1989 hinaus auch noch den 23.8.1989 als Tatzeit herangezogen hat, ist sie insoweit über ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231 ;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Indem die Berufungsbehörde über den vom erstinstanzlichen Straferkenntnis spruchmäßig fixierten Tatzeitpunkt 24.8.1989 hinaus auch noch den 23.8.1989 als Tatzeit herangezogen hat, ist sie insoweit über ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 9. April 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 20. Mai 1990 gegen 20.30 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws auf der Tauernautobahn zwischen Hallein und Kuchl, ca. Strkm 17-24, in Fahrtrichtung Villach die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h wesentlich überschritten. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 20 Ab... mehr lesen...
Aus dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit der vom Beschwerdeführer vorgelegten Kopie des angefochtenen Bescheides vom 24. Februar 1992 ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 22. Mai 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 7. Mai 1990 einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw und einen dem Kennzeichen nach bestimmten Anhänger in Betrieb genommen, ohne sich trotz Zumutbarkeit davon zu überzeugen, daß de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Eine Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs 2 kann nur vom Lenker eines in Fahrt befindlichen Fahrzeuges während der Fahrt begangen werden, sodaß als Tatort für ein bestimmtes Delikt begrifflich niemals ein bestimmter Punkt, sondern stets nur eine bestimmte (Fahr)strecke in Betracht kommt. Durch die im ... mehr lesen...
Aus dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit der vom Beschwerdeführer vorgelegten Kopie des angefochtenen Bescheides vom 24. Februar 1992 ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 22. Mai 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 7. Mai 1990 einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw und einen dem Kennzeichen nach bestimmten Anhänger in Betrieb genommen, ohne sich trotz Zumutbarkeit davon zu überzeugen, daß de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita idF 1971/285;KFG 1967 §104 Abs9;VStG §22 Abs1;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0068 E 8. Juli 1988 RS 1 Stammrechtssatz § 101 Abs 1 lit a KFG (idF der 1. Nov) und § 104 Abs 9 erster Satz KFG (idF der 4. Nov) haben verschiedene Regelungsinhalte. Während erstere Bestimmung ua das Verbot enthä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita idF 1971/285;KFG 1967 §104 Abs9;VStG §22 Abs1;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0068 E 8. Juli 1988 RS 1 Stammrechtssatz § 101 Abs 1 lit a KFG (idF der 1. Nov) und § 104 Abs 9 erster Satz KFG (idF der 4. Nov) haben verschiedene Regelungsinhalte. Während erstere Bestimmung ua das Verbot enthä... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 2. Jänner 1991 wurde die Beschwerdeführerin wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben als Inhaber der Konzession den mit Bescheid des Magistrates Salzburg vom 27.5.1980, Zl. I/2-6866/1979, in der Betriebsform "Imbißstube" genehmigten Gastgewerbebetrieb am Standort S, I-Str. 56, seit 18.4.1990 nach einer genehmigungspflichtigen Änderung dahingehend betrieben, daß an der Lokalseite entlang der I-Str. ein Teil des ... mehr lesen...
Das an den Beschwerdeführer gerichtete Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft R vom 4. Juni 1991 enthält nach der Aktenlage (Blatt 11 der Akten des erstbehördlichen Strafverfahrens) den folgenden Spruch: , und zwar zunächst auf der Vorderseite des Blattes 11: "Sie haben bis 11.4.1991 in M 47, Gemeinde O, die mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft R vom 29.8.1978, ..., gewerbebehördlich genehmigten Betriebsgaragen betrieben, nachdem diese ohne der" (richtig wohl: "die") erforder... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 13. August 1991 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben es, wie am 07.08.1989 von einem Organ der Abgabenprüfstelle der Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden des polit. Bezirkes S in Ihrem Beherbergungsbetrieb "Y" in A Nr. 26, im Standort "V" dienstlich festgestellt wurde, als Gewerbeinhaber unterlassen, für die während der Sommersaison 1989 unterkunftnehmenden Personen die Statistischen Meldeblätter zu f... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 13. August 1991 wurde die Beschwerdeführerin wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben es, wie am 13.04.1989 von einem Organ der Gemeinde B festgestellt wurde, als Inhaber des Beherbergungsbetriebes in F Nr. 38, B und für die Auskunftspflicht Beauftragte unterlassen, für die Einhaltung der Bestimmungen der Fremdenverkehrsstatistik-Verordnung zu sorgen, zumal die Statistischen Meldeblätter für 2 Gäste (Meldeblatt Nr. 103901) mit Aufen... mehr lesen...
Rechtssatz: Da sich die Person des Auskunftspflichtigen im Zusammenhalt mit den weiters in Betracht kommenden Bestimmungen des BundesstatistikG und der FremdenverkehrsstatistikV im gegebenen Sachverhaltszusammenhang erst aus § 7 Z 1 der zitierten Verordnung ergibt, sind dessen Tatbestandserfordernisse gem § 44a litb VStG insbesondere auch bei der Spruchfassung zu berücksichtigen. Im RIS seit 12.09.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/04/0208 E 17. März 1987 RS 1 Stammrechtssatz Nach § 44a lit a VStG 1950 hat der
Spruch: des Straferkenntnisses die als erwiesen angenommene Tat zu enthalten. Es bedarf daher grundsätzlich der Anführung des Zeitpunktes der Begehung der Tat und, falls es sich um einen Zeitraum handelt, der Angabe des Anfanges und ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Ist die Tatzeit nur mit dem zeitlichen Anknüpfungspunkt "bis 11.4.1991" umschrieben, so läßt die belBeh die Frage offen, ab welchem Zeitpunkt dem Besch das ihm zur Last gelegte Tatverhalten zum Vorwurf gemacht wurde. Die Formulierung verstößt daher gegen § 44a Z 1 VStG. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/25 90/04/0216 2 Stammrechtssatz Das Fehlen eines rechtlich erforderlichen Ausspruches im Bescheidspruch kann durch Begründungsdarlegungen nicht ersetzt werden. Schlagworte
Spruch: und
Begründung: European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...