Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 30. April 1990 wurde dem Beschwerdeführer zum Vorwurf gemacht, er habe am 8. Mai 1989 um 11.15 Uhr in Schwechat, Bruck-Hainburgerstraße Nr. 27 "bzw." Schmidgasse 3-7 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges nicht dafür gesorgt, daß die Beladung der Vorschrift des § 101 Abs. 1 lit. a des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG) entspreche, weil das höchste zulässige Gesamtgewicht von 2.550 kg um 2.720 kg überschritt... mehr lesen...
Auf die Sachverhaltsdarstellung und die rechtlichen Erwägungen im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. Juni 1990, Zl. 90/18/0001, wird hingewiesen. Die belangte Behörde erließ ohne weiteres Ermittlungsverfahren unter dem Datum des 19. Februar 1991 einen Ersatzbescheid, in dem sie das erstinstanzliche Straferkenntnis in seinem Punkt 1. (Übertretung nach § 5 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO) behob und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs. 1 lit. a VStG ei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 7. März 1991 wurde die Beschwerdeführerin wegen einer Übertretung des § 5 Abs. 1 StVO 1960 bestraft, weil sie am 6. November 1989 um 17.45 Uhr in Zwentendorf, auf der Kreuzung der LH 112 mit der LH 115 auf der Höhe des Hauses Hauptstraße 6, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt habe, obwohl sie sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. Aus der in der Beg... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug als Ersatzbescheid für den mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. September 1990, Zl. 90/18/0087, aufgehobenen Bescheid vom 19. Februar 1990 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 13. Februar 1991, wurde die Beschwerdeführerin neuerlich schuldig erkannt, sie habe "es als Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 4. März 1987, zugestellt am 26. März 1987... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 8. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 5 StVO 1960 für schuldig befunden und bestraft, weil er am 15. Oktober 1989 um 00.30 Uhr in Wien 12., Schallergasse 36, "den KKW Volvo, gelb lackiert, KZ nicht bekannt, gelenkt" habe und, obwohl er an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen sei, es unterlassen habe, die nächste Polizeidienststelle von ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs2;StVO 1960 §8 Abs4;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991180105.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/18/0160
Rechtssatz: Hat die Beh als verletzte Verwaltungsvorschrift eine falsche
Norm: herangezogen, so kann dieses Versehen nicht gem § 62 Abs 4 AVG berichtigt werden (Hinweis E 10.9.1971, 175/71). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §13 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Durch die spruchmäßige Angabe "beim Einbiegemanöver von der Silbergassse nach rechts in die Billrothstraße" ist der Tatort im Hinblick auf eine Verwaltungsübertretung gem § 13 Abs 1 StVO eindeutig umschrieben (Hinweis E VS 3.10.1985, 85/02/0053, VwSlg 11894/1985). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Der Umstand, daß § 103 Abs 2 KFG eine Bezugnahme in der nach dieser Gesetzesstelle ergehenden Anfrage auf einen bestimmten (Tatort) Ort nicht erfordert, vermag nichts daran zu ändern, daß dann, wenn die Beh danach fragt, wer ein bestimmtes Kfz zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort gelenkt hat... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 30. April 1990 wurde dem Beschwerdeführer zum Vorwurf gemacht, er habe am 8. Mai 1989 um 11.15 Uhr in Schwechat, Bruck-Hainburgerstraße Nr. 27 "bzw." Schmidgasse 3-7 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges nicht dafür gesorgt, daß die Beladung der Vorschrift des § 101 Abs. 1 lit. a des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG) entspreche, weil das höchste zulässige Gesamtgewicht von 2.550 kg um 2.720 kg überschritt... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 30. April 1990 wurde dem Beschwerdeführer zum Vorwurf gemacht, er habe am 8. Mai 1989 um 11.15 Uhr in Schwechat, Bruck-Hainburgerstraße Nr. 27 "bzw." Schmidgasse 3-7 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges nicht dafür gesorgt, daß die Beladung der Vorschrift des § 101 Abs. 1 lit. a des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG) entspreche, weil das höchste zulässige Gesamtgewicht von 2.550 kg um 2.720 kg überschritt... mehr lesen...
Auf die Sachverhaltsdarstellung und die rechtlichen Erwägungen im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. Juni 1990, Zl. 90/18/0001, wird hingewiesen. Die belangte Behörde erließ ohne weiteres Ermittlungsverfahren unter dem Datum des 19. Februar 1991 einen Ersatzbescheid, in dem sie das erstinstanzliche Straferkenntnis in seinem Punkt 1. (Übertretung nach § 5 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO) behob und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs. 1 lit. a VStG ei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 7. März 1991 wurde die Beschwerdeführerin wegen einer Übertretung des § 5 Abs. 1 StVO 1960 bestraft, weil sie am 6. November 1989 um 17.45 Uhr in Zwentendorf, auf der Kreuzung der LH 112 mit der LH 115 auf der Höhe des Hauses Hauptstraße 6, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt habe, obwohl sie sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. Aus der in der Beg... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 8. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 5 StVO 1960 für schuldig befunden und bestraft, weil er am 15. Oktober 1989 um 00.30 Uhr in Wien 12., Schallergasse 36, "den KKW Volvo, gelb lackiert, KZ nicht bekannt, gelenkt" habe und, obwohl er an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen sei, es unterlassen habe, die nächste Polizeidienststelle von ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0116 E 20. April 1988 RS 2 Stammrechtssatz § 5 Abs 1 StVO idF der 13. Nov BGBl 1986/105 verbietet das Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand. Das Gesetz macht keinen Unterschied, ob die (eine Fahruntüchtigkeit bewirkende) Alkohol... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z2 impl;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/18/0160
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 101 Abs 1 lit a KFG betrifft die Tätigkeit der Unterbringung... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z2 impl;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/18/0160
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 101 Abs 1 lit a KFG betrifft die Tätigkeit der Unterbringung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0116 E 20. April 1988 RS 3 Stammrechtssatz Eine Alkoholbeeinträchtigung iSd § 5 Abs 1 StVO idF der 13. Nov BGBl 1986/105 kann auch dann angenommen werden, wenn die Fahruntüchtigkeit nicht ausschließlich auf Alkoholgenuss, sondern auch auf andere... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §62 Abs4;KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/18/0160
Rechtssatz: Die irrige Subsumtion der Tat, als Lenker eines Kfz nicht dafür gesorgt zu haben, daß die Beladung der Vorschrift des § 101 Abs 1 lit a KF... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/18/0160
Rechtssatz: Enthält der
Spruch: eines Strafbescheides hinsichtlich des Jahres, in welchem die zur Last gelegte Tat begangen wurde, eine unrichtige Angabe, während in der
Begründung: auf die richtige Jahreszahl a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §32 Abs2;VStG §41;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Auch dann, wenn in einem Ladungsbescheid das Kennzeichen des vom Besch gelenkten Fahrzeuges - mangels Kenntnis desselben auf seiten der Beh - nicht genannt ist, stellt die rechtzeitige Zustellung dieses Ladungsbescheides eine taugliche, dh die Verfolgungsverjähr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/18/0160 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1781/77 E VS 2. Juli 1979 VwSlg 9898 A/1979 RS 1 Stammrechtssatz Die Weigerung, die Atemluft unter den Voraussetzungen des § 5 StVO ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/18/0160
Rechtssatz: Hat die Beh als verletzte Verwaltungsvorschrift eine falsche
Norm: herangezogen, so kann dieses Versehen nicht gem § 62 Abs 4 AVG berichtigt werden (Hinweis E 10.9.1971, 175/71). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §13 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Durch die spruchmäßige Angabe "beim Einbiegemanöver von der Silbergassse nach rechts in die Billrothstraße" ist der Tatort im Hinblick auf eine Verwaltungsübertretung gem § 13 Abs 1 StVO eindeutig umschrieben (Hinweis E VS 3.10.1985, 85/02/0053, VwSlg 11894/1985). ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z2 impl;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/18/0160
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 101 Abs 1 lit a KFG betrifft die Tätigkeit der Unterbringung... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z2 impl;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/18/0160
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 101 Abs 1 lit a KFG betrifft die Tätigkeit der Unterbringung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0116 E 20. April 1988 RS 3 Stammrechtssatz Eine Alkoholbeeinträchtigung iSd § 5 Abs 1 StVO idF der 13. Nov BGBl 1986/105 kann auch dann angenommen werden, wenn die Fahruntüchtigkeit nicht ausschließlich auf Alkoholgenuss, sondern auch auf andere... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §62 Abs4;KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/18/0160
Rechtssatz: Die irrige Subsumtion der Tat, als Lenker eines Kfz nicht dafür gesorgt zu haben, daß die Beladung der Vorschrift des § 101 Abs 1 lit a KF... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/18/0160
Rechtssatz: Enthält der
Spruch: eines Strafbescheides hinsichtlich des Jahres, in welchem die zur Last gelegte Tat begangen wurde, eine unrichtige Angabe, während in der
Begründung: auf die richtige Jahreszahl a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §32 Abs2;VStG §41;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Auch dann, wenn in einem Ladungsbescheid das Kennzeichen des vom Besch gelenkten Fahrzeuges - mangels Kenntnis desselben auf seiten der Beh - nicht genannt ist, stellt die rechtzeitige Zustellung dieses Ladungsbescheides eine taugliche, dh die Verfolgungsverjähr... mehr lesen...