Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/18/0160
Rechtssatz: Enthält der
Spruch: eines Strafbescheides hinsichtlich des Jahres, in welchem die zur Last gelegte Tat begangen wurde, eine unrichtige Angabe, während in der
Begründung: auf die richtige Jahreszahl a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §32 Abs2;VStG §41;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Auch dann, wenn in einem Ladungsbescheid das Kennzeichen des vom Besch gelenkten Fahrzeuges - mangels Kenntnis desselben auf seiten der Beh - nicht genannt ist, stellt die rechtzeitige Zustellung dieses Ladungsbescheides eine taugliche, dh die Verfolgungsverjähr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/18/0160 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1781/77 E VS 2. Juli 1979 VwSlg 9898 A/1979 RS 1 Stammrechtssatz Die Weigerung, die Atemluft unter den Voraussetzungen des § 5 StVO ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/18/0160
Rechtssatz: Hat die Beh als verletzte Verwaltungsvorschrift eine falsche
Norm: herangezogen, so kann dieses Versehen nicht gem § 62 Abs 4 AVG berichtigt werden (Hinweis E 10.9.1971, 175/71). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §13 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Durch die spruchmäßige Angabe "beim Einbiegemanöver von der Silbergassse nach rechts in die Billrothstraße" ist der Tatort im Hinblick auf eine Verwaltungsübertretung gem § 13 Abs 1 StVO eindeutig umschrieben (Hinweis E VS 3.10.1985, 85/02/0053, VwSlg 11894/1985). ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z2 impl;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/18/0160
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 101 Abs 1 lit a KFG betrifft die Tätigkeit der Unterbringung... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z2 impl;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/18/0160
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 101 Abs 1 lit a KFG betrifft die Tätigkeit der Unterbringung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0116 E 20. April 1988 RS 3 Stammrechtssatz Eine Alkoholbeeinträchtigung iSd § 5 Abs 1 StVO idF der 13. Nov BGBl 1986/105 kann auch dann angenommen werden, wenn die Fahruntüchtigkeit nicht ausschließlich auf Alkoholgenuss, sondern auch auf andere... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §62 Abs4;KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/18/0160
Rechtssatz: Die irrige Subsumtion der Tat, als Lenker eines Kfz nicht dafür gesorgt zu haben, daß die Beladung der Vorschrift des § 101 Abs 1 lit a KF... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/18/0160
Rechtssatz: Enthält der
Spruch: eines Strafbescheides hinsichtlich des Jahres, in welchem die zur Last gelegte Tat begangen wurde, eine unrichtige Angabe, während in der
Begründung: auf die richtige Jahreszahl a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §32 Abs2;VStG §41;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Auch dann, wenn in einem Ladungsbescheid das Kennzeichen des vom Besch gelenkten Fahrzeuges - mangels Kenntnis desselben auf seiten der Beh - nicht genannt ist, stellt die rechtzeitige Zustellung dieses Ladungsbescheides eine taugliche, dh die Verfolgungsverjähr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/18/0160 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1781/77 E VS 2. Juli 1979 VwSlg 9898 A/1979 RS 1 Stammrechtssatz Die Weigerung, die Atemluft unter den Voraussetzungen des § 5 StVO ... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 19. Juni 1990, Zl. 90/04/0019, den Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 8. September 1989 - mit welchem der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 367 Z. 15 GewO 1973 in Verbindung mit zwei Tatbeständen der Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen vom 21. April 1987 schuldig gesprochen und dafür bestraft worden war -, soweit dieser Bescheid über Strafart und Strafausmaß sowie die Kosten ... mehr lesen...
Index: L71092 Automatenverkauf Kärnten10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AutomatenverkaufsV Kötschach-Mauthen 1987;AVG §58 Abs2;GewO 1973 §367 Z15;GewO 1973 §52 Abs4;VStG §19 Abs1;VStG §44a lita;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Das in auf § 52 Abs 4 GewO 1973 gegründeten Verordnungen statuierte Verbot der Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten hat dem Sc... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 6. November 1990 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben es als Betriebsinhaber zu verantworten, daß durch Ihre Unternehmung (Firma B) in Innsbruck, X-Straße n, entgegen den Bestimmungen des § 8 Abs. 1 des Bundesstatistikgesetzes, BGBl. Nr. 91/1965 i.V. mit § 6 der Verordnung, BGBl. Nr. 11/1972 i.d.g.F., BGBl. Nr. 135/1974, unterlassen, die Monatsmeldung für den Monat Mai 1990 bis 1... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Graz vom z. Februar 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe bis 9. November 1988 in den an den nachgenannten Standorten aufgestellten Hütten durch die Erzeugung, den Verkauf und die Verabreichung von "Pizze" sowie durch den Ausschank alkoholischer und "antialkoholischer" Getränke 1.) seit 22. Jänner 1988 am Standort Graz, A-Straße, 2.) seit 22. Jänner 1988 am Standort Graz, B-Straße, 3.) seit 15. August 1988 am Standor... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Graz vom 19. Februar 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er betreibe, obwohl er am 23. November 1989 lediglich den Betrieb eines Pizzastandes als freies Gewerbe angemeldet habe, seither im Standort Graz, A-Straße 2, dadurch ein Gastgewerbe, daß er in einer Hütte verschiedene Sorten "Pizza" und "Sandwichpizza" sowie Bier und verschiedene alkoholfreie Getränke verabreiche (außerdem würden auf einer in der Hütte angebrachten ... mehr lesen...
Auf das hg. Erkenntnis vom 27. November 1990, Zl. 90/04/0119, wird hingewiesen. Mit Ersatzbescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 30. Jänner 1991 wurde im Verwaltungsrechtszug ausgesprochen, die Maria P Gesellschaft m.b.H. betreibe im Standort Graz, A-Straße 2, dadurch, daß sie in einer Hütte Wein und Mischungen sowie Bier und nichtalkoholische Getränke ausschenke und "Pizza" verabreiche, seit 26. Juni 1989 weiterhin ein Gastgewerbe in der Betriebsart eines Pizzastandes,... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 12. Oktober 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe den Vertretern der G-Bau Gesellschaft m.b.H., Helmut M und Dietmar F, den Auftrag zur Ausführung von Bauarbeiten am Haus Salzburg, L-Straße 124, erteilt, sodaß von Arbeitnehmern dieser Firma vom 24. August 1989 bis zum 23. Oktober 1989 dem konzessionierten Baumeistergewerbe vorbehaltene Verrichtungen ausgeführt worden seien, obwohl dem Beschwerdeführer als Inhaber ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 11. Oktober 1990 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben in der Zeit vom 28. März 1989 bis 21. April 1989 im Hotel XY, Wien, den Gegenstand des Stuckateurgewerbes bildende Tätigkeiten ausgeführt, indem sie im genannten Zeitraum am genannten Ort Stuckprofile an Wänden und Decken versetzten, Hohlkehlen, Ornamentbänder, Rosetten und Stuckranken, Lisenen und Wandstuckrahmen mit ornament... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 16. August 1988 wurde die Beschwerdeführerin wie folgt schuldig erkannt: "Die Bezirkshauptmannschaft Schwaz hat der Beschuldigten mit Bescheid vom 7.10.1986, Zahl: 5563/2a-1986 (wohl richtig: 5563/2h-1986), die gewerbepolizeiliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Gastgewerbes in der Betriebsart Bar im Standort R erteilt und unter Bescheidspruch I. - Punkt 1 - die Betriebszeit mit 16.00 Uhr bis 02.00 Uhr fest... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Graz vom 19. Februar 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er betreibe, obwohl er am 23. November 1989 lediglich den Betrieb eines Pizzastandes als freies Gewerbe angemeldet habe, seither im Standort Graz, A-Straße 182, dadurch ein Gastgewerbe, daß er in einer Hütte verschiedene Sorten "Pizza" und "Sandwichpizza" sowie Bier und verschiedene alkoholfreie Getränke verabreiche (außerdem würden auf einer in der Hütte angebrachte... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 14. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe am 12. August 1988 für zwei bestimmte, als Ehegatten und mit ihrer Anschrift bezeichnete Personen einen Bauplan mit der Plannummer K 0101 für den Umbau und die Erweiterung des Einfamilienhauses zur Einreichung an die Baubehörde verfaßt und dadurch eine dem konzessionierten Baumeistergewerbe unterliegende Tätigkeit ohne die erforderliche Ko... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 20. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführer - in diesbezüglicher Abänderung des erstbehördlichen Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 8. Oktober 1987 - wie folgt schuldig erkannt: "Der Beschuldigte, Mohamed E, geboren am 9.11.1946, ist als gewerberechtlicher Geschäftsführer der X-GesmbH dafür verantwortlich, daß folgende Auflagen des Betriebsanlagengenehmigungsbescheides der Bezi... mehr lesen...
Mit dem im Verwaltungsrechtszug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland vom 6. März 1991 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, als gewerberechtliche Geschäftsführerin der O-GesmbH. verantwortlich zu sein, I. daß die Gesellschaft am 1. Juli 1989 um 21.30 Uhr, am 7. Juli 1989 um 22.30 Uhr, am 15. Juli 1989 um 21.45 Uhr, am 28. Juli 1989 um 22.30 Uhr, am 12. August 1989 um 21.30 Uhr, am 24. August 1989 um 21.30 Uhr, am 26. August 1989 um 22.00 Uhr und am 23. Sep... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs2;GewO 1973 §130;GewO 1973 §366 Abs1 Z2;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Der Verwaltungsstraftatbestand des § 366 Abs 1 Z 2 GewO 1973 enthält ua das Tatbestandselement, daß jemand "ein konzessioniertes Gewerbe ... ausübt". Es genügt also nicht, daß jemand eine Tätigkeit ausübt, die zwar inhaltlich unter einen Konzessionsvorbehalt im Sinne der §... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Anbieten einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit stellt nicht schlechthin die Ausübung der betreffenden gewerblichen Tätigkeit dar (Hinweis E 18.9.1984, 84/04/0070). Die Strafnorm des § 366 Abs 1 Z 2 (wie auch Z 1) GewO 1973 erfaßt als solche somit nicht auch schon das - durch eine Gewerbeberechtigung nicht gedeckte - Anbieten. Erst im Hinblick auf das nach § 1 Abs 4 zweiter Satz GewO 1973 gebotene Gleichhalten ergibt sich die - gegenüber einer unbefugten Ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §366 Abs1 Z4 idF 1988/399;GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §81 Abs1 idF 1988/399;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Ein Schuldspruch nach § 366 Abs 1 Z 4 GewO 1973 muß, um das Erfordernis des § 44a lit a VStG zu erfüllen, auch jene Tatumstände enthalten, die eine Beurteilung dahin zulassen, ob die vorgenommene Änderung der Betriebsanlage die i... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 16. August 1988 wurde die Beschwerdeführerin wie folgt schuldig erkannt: "Die Bezirkshauptmannschaft Schwaz hat der Beschuldigten mit Bescheid vom 7.10.1986, Zahl: 5563/2a-1986 (wohl richtig: 5563/2h-1986), die gewerbepolizeiliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Gastgewerbes in der Betriebsart Bar im Standort R erteilt und unter Bescheidspruch I. - Punkt 1 - die Betriebszeit mit 16.00 Uhr bis 02.00 Uhr fest... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 16. August 1988 wurde die Beschwerdeführerin wie folgt schuldig erkannt: "Die Bezirkshauptmannschaft Schwaz hat der Beschuldigten mit Bescheid vom 7.10.1986, Zahl: 5563/2a-1986 (wohl richtig: 5563/2h-1986), die gewerbepolizeiliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Gastgewerbes in der Betriebsart Bar im Standort R erteilt und unter Bescheidspruch I. - Punkt 1 - die Betriebszeit mit 16.00 Uhr bis 02.00 Uhr fest... mehr lesen...