Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 12. November 1990 wurde der Beschwerdeführer (Transportunternehmer) schuldig erkannt, er habe als Zulassungsbesitzer dem H. B. einen den Kennzeichen nach bestimmten Kraftwagenzug mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges von 21.040 kg laut Abwaage auf der geeichten Waage des Zollamtes Arnoldstein am 30. November 1988 um 15,42 Uhr auf der Südautobahn A 2 auf dem Zollam... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z10a;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Wenn der Besch eine unrichtige Bezeichnung des Tatortes geltend macht, weil dieser im Straferkenntnis mit "... bei km 229, 250 ..." angegeben sei, während sich aus dem Radarfoto ergebe, daß dieses bei km 229,200 aufgestellt gewesen sei, so vermag diese geringfügige Diverge... mehr lesen...
Aus den Verwaltungsakten ergibt sich folgendes: Die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung erließ am 22. März 1990 gegen den Beschwerdeführer zur Zl. 6/99-6029-1989 ein Straferkenntnis mit folgenden Spruch: "Sie haben am 19.3.1989 um 14.00 Uhr in B, Fußweg zur Wallfahrtskirche als Halter Ihren Hund derart nachlässig verwahrt, sodaß dadurch Dritte gefährdet oder über das zumutbare Maß hinaus belästigt wurden, sodaß Ihr Hund Herrn Matthäus Z durch Biß verletzen konnte. Sie hab... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe am 19. März 1989 um 14.30 Uhr an einer bestimmten Straßenstelle innerhalb des bezeichneten Ortsgebietes als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKW im Ortsgebiet die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um ca. 30 km/h überschritten. Er habe dadurch die Rechtsvorschrift des § 20 Abs. 2 StVO verletzt. Gemäß § 99 Abs. 3 lit.a StVO wurde über den Beschwerdeführer ein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Es ist auch im Falle einer Beschleunigung des beobachteten Fahrzeuges eine entsprechende Wahrnehmung der im Verhältnis zur eigenen Geschwindigkeit des Dienstfahrzeuges höher werdenden Geschwindigkeit des beobachteten Fahrzeuges möglich (Hinweis E 27.6.1990, 89/03/0235), wobei es nach dem Tatbild einer... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/02/0177 E 9. September 1983 RS 1 Stammrechtssatz Das Tatbild der Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs 2 StVO ist bei jeder auch noch so geringfügigen Überschreitung der im Ortsgebiet zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfüllt, sodass das Ausmaß der Überschreitun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1;VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/17 89/06/0138 7 Stammrechtssatz Hinsichtlich der Umschreibung des Tatortes und der Tatzeit muß im
Spruch: des Straferkenntnisses dem Beschuldigten die Tat insoweit in konkreter Umschreibung zum Vorwurf gemacht werden, daß der Beschuldig... mehr lesen...
Index: L40015 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen SalzburgL40055 Prostitution Sittlichkeitspolizei Salzburg10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;PolStG Slbg 1975 §3c Abs1;VStG §24;VStG §44a Z3;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Wenn die Berufungsbehörde - ohne dies zu begründen - den
Spruch: des erstinstanzlichen Erkenntnisses neu faßt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/02/0177 E 9. September 1983 RS 1 Stammrechtssatz Das Tatbild der Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs 2 StVO ist bei jeder auch noch so geringfügigen Überschreitung der im Ortsgebiet zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfüllt, sodass das Ausmaß der Überschreitun... mehr lesen...
Index: L40015 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen SalzburgL40055 Prostitution Sittlichkeitspolizei Salzburg10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;PolStG Slbg 1975 §3c Abs1;VStG §24;VStG §44a Z3;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Wenn die Berufungsbehörde - ohne dies zu begründen - den
Spruch: des erstinstanzlichen Erkenntnisses neu faßt... mehr lesen...
Auf die Sachverhaltsdarstellung und auf die rechtlichen Erwägungen im hg. Erkenntnis vom 9. November 1990, Zl. 90/18/0131, wird hingewiesen. Die belangte Behörde führte im zweiten Rechtsgang einen Ortsaugenschein durch. Mit Berufungsbescheid vom 7. Jänner 1991 gab sie abermals der Berufung des Beschwerdeführers nicht Folge und bestätigte das erstinstanzliche Straferkenntnis mit der Abänderung dahin, daß die Tatbeschreibung zu lauten habe: "Der Beschuldigte, Mag. Franz P, hat am 27... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 30. April 1990 wurde dem Beschwerdeführer zum Vorwurf gemacht, er habe am 8. Mai 1989 um 11.15 Uhr in Schwechat, Bruck-Hainburgerstraße Nr. 27 "bzw." Schmidgasse 3-7 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges nicht dafür gesorgt, daß die Beladung der Vorschrift des § 101 Abs. 1 lit. a des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG) entspreche, weil das höchste zulässige Gesamtgewicht von 2.550 kg um 2.720 kg überschritt... mehr lesen...
Auf die Sachverhaltsdarstellung und die rechtlichen Erwägungen im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. Juni 1990, Zl. 90/18/0001, wird hingewiesen. Die belangte Behörde erließ ohne weiteres Ermittlungsverfahren unter dem Datum des 19. Februar 1991 einen Ersatzbescheid, in dem sie das erstinstanzliche Straferkenntnis in seinem Punkt 1. (Übertretung nach § 5 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO) behob und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs. 1 lit. a VStG ei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 7. März 1991 wurde die Beschwerdeführerin wegen einer Übertretung des § 5 Abs. 1 StVO 1960 bestraft, weil sie am 6. November 1989 um 17.45 Uhr in Zwentendorf, auf der Kreuzung der LH 112 mit der LH 115 auf der Höhe des Hauses Hauptstraße 6, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt habe, obwohl sie sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. Aus der in der Beg... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug als Ersatzbescheid für den mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. September 1990, Zl. 90/18/0087, aufgehobenen Bescheid vom 19. Februar 1990 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 13. Februar 1991, wurde die Beschwerdeführerin neuerlich schuldig erkannt, sie habe "es als Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 4. März 1987, zugestellt am 26. März 1987... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 8. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 5 StVO 1960 für schuldig befunden und bestraft, weil er am 15. Oktober 1989 um 00.30 Uhr in Wien 12., Schallergasse 36, "den KKW Volvo, gelb lackiert, KZ nicht bekannt, gelenkt" habe und, obwohl er an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen sei, es unterlassen habe, die nächste Polizeidienststelle von ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs2;StVO 1960 §8 Abs4;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991180105.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/18/0160
Rechtssatz: Hat die Beh als verletzte Verwaltungsvorschrift eine falsche
Norm: herangezogen, so kann dieses Versehen nicht gem § 62 Abs 4 AVG berichtigt werden (Hinweis E 10.9.1971, 175/71). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §13 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Durch die spruchmäßige Angabe "beim Einbiegemanöver von der Silbergassse nach rechts in die Billrothstraße" ist der Tatort im Hinblick auf eine Verwaltungsübertretung gem § 13 Abs 1 StVO eindeutig umschrieben (Hinweis E VS 3.10.1985, 85/02/0053, VwSlg 11894/1985). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Der Umstand, daß § 103 Abs 2 KFG eine Bezugnahme in der nach dieser Gesetzesstelle ergehenden Anfrage auf einen bestimmten (Tatort) Ort nicht erfordert, vermag nichts daran zu ändern, daß dann, wenn die Beh danach fragt, wer ein bestimmtes Kfz zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort gelenkt hat... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 30. April 1990 wurde dem Beschwerdeführer zum Vorwurf gemacht, er habe am 8. Mai 1989 um 11.15 Uhr in Schwechat, Bruck-Hainburgerstraße Nr. 27 "bzw." Schmidgasse 3-7 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges nicht dafür gesorgt, daß die Beladung der Vorschrift des § 101 Abs. 1 lit. a des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG) entspreche, weil das höchste zulässige Gesamtgewicht von 2.550 kg um 2.720 kg überschritt... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 30. April 1990 wurde dem Beschwerdeführer zum Vorwurf gemacht, er habe am 8. Mai 1989 um 11.15 Uhr in Schwechat, Bruck-Hainburgerstraße Nr. 27 "bzw." Schmidgasse 3-7 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges nicht dafür gesorgt, daß die Beladung der Vorschrift des § 101 Abs. 1 lit. a des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG) entspreche, weil das höchste zulässige Gesamtgewicht von 2.550 kg um 2.720 kg überschritt... mehr lesen...
Auf die Sachverhaltsdarstellung und die rechtlichen Erwägungen im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. Juni 1990, Zl. 90/18/0001, wird hingewiesen. Die belangte Behörde erließ ohne weiteres Ermittlungsverfahren unter dem Datum des 19. Februar 1991 einen Ersatzbescheid, in dem sie das erstinstanzliche Straferkenntnis in seinem Punkt 1. (Übertretung nach § 5 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO) behob und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs. 1 lit. a VStG ei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 7. März 1991 wurde die Beschwerdeführerin wegen einer Übertretung des § 5 Abs. 1 StVO 1960 bestraft, weil sie am 6. November 1989 um 17.45 Uhr in Zwentendorf, auf der Kreuzung der LH 112 mit der LH 115 auf der Höhe des Hauses Hauptstraße 6, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt habe, obwohl sie sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. Aus der in der Beg... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 8. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 5 StVO 1960 für schuldig befunden und bestraft, weil er am 15. Oktober 1989 um 00.30 Uhr in Wien 12., Schallergasse 36, "den KKW Volvo, gelb lackiert, KZ nicht bekannt, gelenkt" habe und, obwohl er an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen sei, es unterlassen habe, die nächste Polizeidienststelle von ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0116 E 20. April 1988 RS 2 Stammrechtssatz § 5 Abs 1 StVO idF der 13. Nov BGBl 1986/105 verbietet das Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand. Das Gesetz macht keinen Unterschied, ob die (eine Fahruntüchtigkeit bewirkende) Alkohol... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z2 impl;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/18/0160
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 101 Abs 1 lit a KFG betrifft die Tätigkeit der Unterbringung... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z2 impl;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/18/0160
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 101 Abs 1 lit a KFG betrifft die Tätigkeit der Unterbringung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0116 E 20. April 1988 RS 3 Stammrechtssatz Eine Alkoholbeeinträchtigung iSd § 5 Abs 1 StVO idF der 13. Nov BGBl 1986/105 kann auch dann angenommen werden, wenn die Fahruntüchtigkeit nicht ausschließlich auf Alkoholgenuss, sondern auch auf andere... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §62 Abs4;KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/18/0160
Rechtssatz: Die irrige Subsumtion der Tat, als Lenker eines Kfz nicht dafür gesorgt zu haben, daß die Beladung der Vorschrift des § 101 Abs 1 lit a KF... mehr lesen...