Mit einem vom Magistrat Salzburg erlassenen Straferkenntnis vom 5. April 1988 wurde über den Beschwerdeführer "gemäß § 12 Abs. 1 des Baupolizeigesetzes in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Punkt 1 sowie § 7 Abs. 2 lit. a und b der Salzburger Altstadterhaltungsverordnung 1982" eine Geldstrafe von S 7.000,--, im Nichteinbringungsfall ein Ersatzarrest in der Dauer von sechs Tagen verhängt, weil er als zur Vertretung der "X-AG" nach außen berufenes Organ AM 17. NOVEMBER 1987 in drei kaiseitigen F... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z1;VStG §65;
Rechtssatz: Bei der Einschränkung des Tatzeitraumes handelt es sich nicht etwa um eine bloße Modifizierung des Schuldspruches, sondern um eine Einschränkung des von der Behörde erster Instanz auf Grund einer unzutreffenden Rechtsansicht angenommenen strafbaren Tatzeitraumes. Der Be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §9 Abs1;VStG §9;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Formulierung "als zur Vertretung nach außen berufenes und verantwortlich beauftragtes Organ" einer AG läßt offen, ob der Besch als Mitglied des Vorstandes als des zur Vertretung nach außen berufenen Organs iSd § 9 Abs 1 VStG oder als Beauftragter iSd § 9 VStG b... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §24 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Hat die Behörde erster Instanz nur ein strafbares Verhalten an einem bestimmten Tag bestraft, so hat die Berufungsbehörde durch Ausdehnung des Tatzeitraumes über mehrere Tage die Sache iSd § 66 Abs 4 AVG iVm § 24 Abs 1 VStG überschritten. Schlagworte "Die als erwiesen angenomme... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z1;VStG §65;
Rechtssatz: Bei der Einschränkung des Tatzeitraumes handelt es sich nicht etwa um eine bloße Modifizierung des Schuldspruches, sondern um eine Einschränkung des von der Behörde erster Instanz auf Grund einer unzutreffenden Rechtsansicht angenommenen strafbaren Tatzeitraumes. Der Be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §9 Abs1;VStG §9;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Formulierung "als zur Vertretung nach außen berufenes und verantwortlich beauftragtes Organ" einer AG läßt offen, ob der Besch als Mitglied des Vorstandes als des zur Vertretung nach außen berufenen Organs iSd § 9 Abs 1 VStG oder als Beauftragter iSd § 9 VStG b... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 25. Februar 1990 um 18.15 Uhr als Lenker eines Pkws an einem näher bezeichneten Ort in Krems mit einem Verkehrsunfall mit Personenschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe es unterlassen, die nächste Gendarmeriedienststelle sofort vom Vorfall zu verständigen. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 2 StVO begangen. Gemäß § 99 Abs. 2 lit. a S... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl;
Rechtssatz: § 4 Abs 2 StVO (anders als etwa § 5 Abs 2 StVO) stellt eine verletzte Verwaltungsvorschrift iSd § 44a litb VStG dar, weil es sich bei dieser Bestimmung um eine Gebotsnorm handelt, in der dem Normadressaten Hilfeleistungspflichten und Verständigungspflichten auferleg... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 25. Februar 1990 um 18.15 Uhr als Lenker eines Pkws an einem näher bezeichneten Ort in Krems mit einem Verkehrsunfall mit Personenschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe es unterlassen, die nächste Gendarmeriedienststelle sofort vom Vorfall zu verständigen. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 2 StVO begangen. Gemäß § 99 Abs. 2 lit. a S... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 25. Februar 1990 um 18.15 Uhr als Lenker eines Pkws an einem näher bezeichneten Ort in Krems mit einem Verkehrsunfall mit Personenschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe es unterlassen, die nächste Gendarmeriedienststelle sofort vom Vorfall zu verständigen. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 2 StVO begangen. Gemäß § 99 Abs. 2 lit. a S... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z2 impl;VStG §44a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/03/0112 E VS 19. September 1984 VwSlg 11525 A/1984 RS 8 Stammrechtssatz § 44a lit b VStG 1950 verlangt nur die Zitierung der Verwaltungsvorschrift, gegen die mit der Tat verstoßen wurde. Nach dem Wortlaut des § 44a VStG 1950 kommt es weder bei der Umschreibung de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z2 impl;VStG §44a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/03/0112 E VS 19. September 1984 VwSlg 11525 A/1984 RS 8 Stammrechtssatz § 44a lit b VStG 1950 verlangt nur die Zitierung der Verwaltungsvorschrift, gegen die mit der Tat verstoßen wurde. Nach dem Wortlaut des § 44a VStG 1950 kommt es weder bei der Umschreibung de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl;
Rechtssatz: § 4 Abs 2 StVO (anders als etwa § 5 Abs 2 StVO) stellt eine verletzte Verwaltungsvorschrift iSd § 44a litb VStG dar, weil es sich bei dieser Bestimmung um eine Gebotsnorm handelt, in der dem Normadressaten Hilfeleistungspflichten und Verständigungspflichten auferleg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z2 impl;VStG §44a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/03/0112 E VS 19. September 1984 VwSlg 11525 A/1984 RS 8 Stammrechtssatz § 44a lit b VStG 1950 verlangt nur die Zitierung der Verwaltungsvorschrift, gegen die mit der Tat verstoßen wurde. Nach dem Wortlaut des § 44a VStG 1950 kommt es weder bei der Umschreibung de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z2 impl;VStG §44a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/03/0112 E VS 19. September 1984 VwSlg 11525 A/1984 RS 8 Stammrechtssatz § 44a lit b VStG 1950 verlangt nur die Zitierung der Verwaltungsvorschrift, gegen die mit der Tat verstoßen wurde. Nach dem Wortlaut des § 44a VStG 1950 kommt es weder bei der Umschreibung de... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides sowie dem zur hg. Zl. 90/18/0238, vorgelegten Verwaltungsstrafakt ergibt sich der nachstehende Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 11. September 1989 wurde der Beschwerdeführer zweier Übertretungen der Straßenverkehrsordnung 1960 für schuldig befunden und bestraft, wobei im Rahmen der Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat (§ 44a lit. a VStG) die Tatzeit mit "16... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 20. November 1990 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe am 21. Oktober 1988 um 10.40 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws bei der Fahrt auf der Arlberg-Bundesstraße B 316 in Innerbraz, auf der Höhe des Gasthauses Engel, in Fahrtrichtung Bludenz, obwohl es die Verkehrssicherheit nicht erfordert habe, jäh und für den Lenker eines nachfol... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0411/54 E 17. Mai 1955 VwSlg 3743 A/1955 RS 1 Stammrechtssatz Ein Tatbestandmerkmal darf bei der Strafbemessung weder als erschwerender noch als mildernder Umstand gewertet werden. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibu... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides sowie dem zur hg. Zl. 90/18/0238, vorgelegten Verwaltungsstrafakt ergibt sich der nachstehende Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 11. September 1989 wurde der Beschwerdeführer zweier Übertretungen der Straßenverkehrsordnung 1960 für schuldig befunden und bestraft, wobei im Rahmen der Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat (§ 44a lit. a VStG) die Tatzeit mit "16... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 20. November 1990 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe am 21. Oktober 1988 um 10.40 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws bei der Fahrt auf der Arlberg-Bundesstraße B 316 in Innerbraz, auf der Höhe des Gasthauses Engel, in Fahrtrichtung Bludenz, obwohl es die Verkehrssicherheit nicht erfordert habe, jäh und für den Lenker eines nachfol... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VStG §24;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Eine erstmals im Straferkenntnis erfolgte unrichtige Angabe der Jahreszahl des Tatzeitpunktes, die irrtümlich auch in den Berufungsbescheid übernommen wurde, kann durch einen von der Berufungsbehörde erlassenen Bescheid gem § 62 Abs 4 AVG berichtigt werden, wenn die Unrichtigkeit für den Besch deshalb offenkundig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §21 Abs1;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die wesentlichen Sachverhaltselemente bei der Übertretung des § 21 Abs 1 StVO sind 1) das jähe und für den nachfolgenden Lenker überraschende Abbremsen, 2) die Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer durch dieses Manöver und 3), daß dieses Manöver a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0411/54 E 17. Mai 1955 VwSlg 3743 A/1955 RS 1 Stammrechtssatz Ein Tatbestandmerkmal darf bei der Strafbemessung weder als erschwerender noch als mildernder Umstand gewertet werden. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VStG §24;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Eine erstmals im Straferkenntnis erfolgte unrichtige Angabe der Jahreszahl des Tatzeitpunktes, die irrtümlich auch in den Berufungsbescheid übernommen wurde, kann durch einen von der Berufungsbehörde erlassenen Bescheid gem § 62 Abs 4 AVG berichtigt werden, wenn die Unrichtigkeit für den Besch deshalb offenkundig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §21 Abs1;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die wesentlichen Sachverhaltselemente bei der Übertretung des § 21 Abs 1 StVO sind 1) das jähe und für den nachfolgenden Lenker überraschende Abbremsen, 2) die Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer durch dieses Manöver und 3), daß dieses Manöver a... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg (BH) vom 23. November 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe entgegen den Bestimmungen des § 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) die jugoslawischen Staatsbürger A, B, E und G, sowie den türkischen Staatsbürger Z bis mindestens 30. Oktober 1989, 13 h, in K beschäftigt, obwohl ein Arbeitgeber, soweit in diesem Bundesgesetz nichts anderes bestimmt sei, einen Ausländer nur dann beschäftigen dürfe, wenn... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs4 idF 1989/253;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Wird die Tatzeit mit "bis mindestens 30. Oktober 1989, 13.00 Uhr" angegeben, so ist damit die Tat ausreichend individualisiert. Daß über den Zeitraum vor dem 30. Oktober 1989 keine Ausführungen vorliegen, steht dieser Beurteilung n... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. September 1988 wurde der Beschwerdeführer u. a. schuldig erkannt, er habe am 11. Februar 1987 um 21.35 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf einer bestimmten Straße in Weiz gelenkt, wobei anläßlich einer dort durchgeführten Lenker- und Fahrzeugkontrolle festgestellt worden sei, daß die Nebelscheinwerfer am Pkw vorschriftswidrig in einem Abstand von 17,5 cm links und rechts der Längsmittelebene des Pkw... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 9. August 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe der Behörde auf deren schriftliches, am 28. Dezember 1989 zugestelltes Verlangen keine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Auskunft erteilen können, wer einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw am 6. September 1989 um 18.25 Uhr auf der B 171, km 70/2, in Hall i.T. in Richtung Innsbruck gelenkt habe, obwohl er als Zulassungsbesitze... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §65;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 65 VStG greift dann nicht Platz, wenn die Berufungsbehörde bloß eine rechtliche Qualifikation der Tat ändert. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990030029.X02 Im RIS seit 26.01.2001 mehr lesen...