Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 15. Juli 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 27. April 1987 um 19.42 Uhr in Linz auf der Dametzstraße vor der Kreuzung mit der Mozartstraße einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt und bei Rotlicht der Verkehrsampel das Fahrzeug nicht angehalten zu haben. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 38 Abs. 5 in Verbindung mit § 38 Abs. 1 lit. a und § 99 Abs. 3 lit.... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 4. August 1986 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe am 31. Oktober 1985 um 7.48 Uhr in Wien 21., Pragerstraße, gegenüber der Nr. 286 an der Kreuzung zur Mayerweckstraße als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges 1.) die durch Verbotszeichen gemäß § 52 lit. a Z. 10a der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) kundgemachte zulässige Höchstgeschwindig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §58 Abs2;StVO 1960 §38 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Die Aufnahme jener Tatumstände, die dem zweiten Satz des § 38 Abs 2 StVO entsprechen (Wortlaut:"Fahrzeuglenker, denen ein sicheres Anhalten nach Abs 1 nicht mehr möglich ist, haben weiterzufahren"), in den
Spruch: iSd § 44 a lit a VStG ist nicht erforderlich, wohl aber si... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Ein Fahrzeuglenker, der trotz roten Lichtes in die Kreuzung einfährt, mißachtet das Gebot des § 38 Abs 5 StVO, gleichgültig an welcher der drei gem § 38 Abs 1 lit a bis c StVO in Betracht kommenden Stellen er anzuhalten gehabt hätte. Aus diesem Grund bedarf es in e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/08/29 90/02/0032 3 Stammrechtssatz Die Tatbestände des § 4 Abs 1 lit a StVO und § 4 Abs 5 StVO sind schon dann gegeben, wenn dem Täter objektive Umstände zu Bewußtsein gekommen sind oder bei gehöriger Aufmerksamkeit ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 litd;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Im Hinblick auf eine Verwaltungsübertretung gem § 24 Abs 1 lit d StVO ist die Angabe einer Straße iVm einer bestimmten Hausnummer als Tatort iSd § 44 a lit a VStG ausreichend und es bedarf in diesem Fall (im Schuldspruch) nicht der Nennung jener beiden Straßenzüge, durch welche ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Im Hinblick auf den Vorwurf einer Verwaltungsübertretung gem § 38 Abs 5 StVO entspricht die Tatortumschreibung durch die Angabe der Kreuzung iVm der Fahrtrichtung des Besch dem Gebot des § 44 a lit a VStG, den Tatort ausreichend zu konkretisieren. Schlagwort... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §58 Abs2;StVO 1960 §38 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Die Aufnahme jener Tatumstände, die dem zweiten Satz des § 38 Abs 2 StVO entsprechen (Wortlaut:"Fahrzeuglenker, denen ein sicheres Anhalten nach Abs 1 nicht mehr möglich ist, haben weiterzufahren"), in den
Spruch: iSd § 44 a lit a VStG ist nicht erforderlich, wohl aber si... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Ein Fahrzeuglenker, der trotz roten Lichtes in die Kreuzung einfährt, mißachtet das Gebot des § 38 Abs 5 StVO, gleichgültig an welcher der drei gem § 38 Abs 1 lit a bis c StVO in Betracht kommenden Stellen er anzuhalten gehabt hätte. Aus diesem Grund bedarf es in e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/08/29 90/02/0032 3 Stammrechtssatz Die Tatbestände des § 4 Abs 1 lit a StVO und § 4 Abs 5 StVO sind schon dann gegeben, wenn dem Täter objektive Umstände zu Bewußtsein gekommen sind oder bei gehöriger Aufmerksamkeit ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 4. August 1989 von 10.40 Uhr bis 11.30 Uhr in Wien II, Praterstraße Höhe ON 13, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges dieses Fahrzeug nicht am Rande der Fahrbahn, sondern in zweiter Spur abgestellt. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 23 Abs. 2 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Gegen diesen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs2;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Im Falle einer Verwaltungsübertretung nach § 23 Abs 2 StVO ist die Bezeichnung des Tatortes mit Straße und Hausnummer ausreichend (Hinweis E 25.9.1987, 87/02/0078). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990020185.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;
Rechtssatz: Die im Bereich weniger Minuten liegenden, tatsächlichen oder möglichen Ungenauigkeiten bei der Angabe der Tatzeit bedeuten noch nicht, daß der Besch in seinen Verteidigungsrechten beeinträchtigt wäre oder gar die Gefahr einer Doppelbestrafung bestünde, zumal hier der Besch selbst keine derartigen Befürchtungen geäußert hat. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Das polizeiliche Kennzeichen des Fahrzeuges bildet für eine Übertretung der StVO kein Tatbestandselement (Hinweis E 21.12.1988, 88/03/0080, E 15.2.1991, 85/18/0323). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990020185.X03 I... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Imst sprach mit Bescheid vom 12. Juli 1990 aus, daß der Beschwerdeführer am 27. Februar 1990 anläßlich einer Banküberweisung über die Sparkasse Innsbruck-Hall an die Tiroler Gebietskrankenkasse den akademischen Grad "Doktor" unberechtigt geführt habe (Unterschrift auf Bankanweisung). Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 109 Abs. 2 des Universitätsorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 258/1975 (UOG), begangen. Gemäß der genannten Bestimmung werde geg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/01 Hochschulorganisation72/02 Studienrecht allgemein
Norm: AHStG §38;AHStG §39;UOG 1975 §109;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Handelt es sich bei der vorgeworfenen Tat um ein Dauerdelikt, oder ein gleichzuhaltendes fortgesetztes Delikt, wie das unberechtigte Führen eines akademischen Grades, so wird die bis zur Zustellung des Straferkenntnisses begangene T... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Erstbehörde vom 12. November 1989 wurde die Beschwerdefüherin schuldig erkannt, sie habe am 13. Dezember 1988, gegen 22.30 Uhr an einer bestimmten Straßenstelle als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKW 1. beim Vorbeifahren an abgestellten PKW's keinen ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten, 2. nach einem Unfall, bei dem zwei abgestellte PKW's beschädigt worden seien, als Beteiligte nicht sofort angehalten. Sie habe dadurch eine Verwaltungsüb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §15 Abs4;StVO 1960 §17 Abs1;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Führt der über den Besch gefällte Schuldspruch einleitend die Lenkereigenschaft des Bf, einen bestimmten Tatort und eine bestimmte Tatzeit, im Spruchteil 1 als Fahrvorgang das Vorbeifahren an abgestellten Personenkraftwagen und im Spruchteil 2 - ohne auf einen anderen ursächlichen F... mehr lesen...
I. 1. Mit dem unter dem Datum 28. Juni 1989 erlassenen Straferkenntnis legte die Bezirkshauptmannschaft Baden der nunmehrigen Beschwerdeführerin zur Last, sie habe es als gemäß § 9 VStG Verantwortliche des Arbeitgebers, der B. Ges.m.b.H. Transportunternehmen, zu verantworten, daß 1) die Lenkzeit von acht Stunden zwischen zwei Ruhezeiten beim Lenker E.R. überschritten worden sei, und zwar derart, daß diese am 3. April 1989 elf Stunden, am 17. April 1989 zehn Stunden und 30 Minuten, am ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung (BH) vom 4. Jänner 1989 war der nunmehrige Beschwerdeführer schuldig erkannt worden, er habe am 3. November 1988 nicht dafür Sorge getragen, daß drei Arbeitnehmer bei den Dacharbeiten auf der Baustelle in K. Nr. 134 die gemäß § 44 Abs. 2 der Bauarbeitenschutzverordnung vorgeschriebenen Schutzblenden, die ein Abstürzen von Menschen und Material verhindern sollten, verwendet hätten. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Ver... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Als Ort der Übertretung ist jener Ort anzusehen, an dem die gesetzliche Vorsorgehandlung unterlassen wurde (Hinweis E 13.6.1989, 88/08/0150). Dieser Ort ist der Sitz der Unternehmensführung; dort müssen demnach die zur Einhaltung des AZG erforderlichen Vorsorgehandlungen getroffen werden. Eur... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: BArbSchV §44 Abs2;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Die Formulierung, der Beschuldigte habe nicht dafür Sorge getragen, daß drei Arbeitnehmer ... die vorgeschriebenen Schutzblenden ... verwendet hätten, im
Spruch: des Straferkenntnisses bedeutet gegenüber dem Tatvorwurf "sie haben als Betriebsinhaber ... drei Arbeitnehmer mit Dacharbeiten ... ohne Anbringung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AVG §31 Abs2;AVG §66 Abs4;BArbSchV §44 Abs2;VStG §24;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Die Ergänzung des Spruches des Straferkenntnisses durch die Berufungsbehörde, daß das Dach, auf dem die Arbeitnehmer beschäftigt waren, eine Dachneigung von 40 Grad und eine Traufenhöhe von 6 m aufgewiesen hat, bedeutet keine unzulässige Auswechslung der Tat, sondern eine... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 23. August 1988 teilte die Bezirkshauptmannschaft Murau dem Beschwerdeführer mit, daß der Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges angezeigt wurde, am 3. März 1988 um 9.22 Uhr im Gemeindegebiet von Graz, Platz d. Freiw. Schützen eine Übertretung des Steiermärkischen Parkgebührengesetzes 1979 begangen zu haben. Der Beschwerdeführer wurde als Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges gemäß § 103 Abs. 2 KFG aufgefordert, binnen zwei Wochen ab Zustellung dies... mehr lesen...
Von der Verkehrsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Tirol wurde der Beschwerdeführer der Behörde angezeigt, weil er am 6. Juli 1988 um 20.25 Uhr auf der Inntalautobahn A 12 bei km 95,5 im Gemeindegebiet von Pettnau in Fahrtrichtung Zirl fahrend die gesetzlich zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen um 48 km/h überschritten habe. Die Geschwindigkeitsüberschreitung sei durch Nachfahren in gleichbleibendem Abstand mit einem Zivilstreifenwagen festgestellt worden. Die Gesc... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben am 15. November 1988, um ca. 17.00 Uhr vorsätzlich veranlaßt, daß sich ..... als Lenker des LKWs ..... mit dem Anhänger ..... zum angegebenen Zeitpunkt neben der Brückenwaage ..... in ..... trotz Verlangens eines Organes des öffentlichen Sicherheitsdienstes geweigert hat, auf einer nicht mehr als 10 km vom Wege zum Fahrtziel entfernten Waage prüfen zu lassen, ob... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs7;VStG §44a lita;VStG §7;
Rechtssatz: Sind Zeit und Vorgangsweise der Anstiftung zu einer - ausreichend bestimmten - Tat festgestellt, so steht die Identität der Tat unverwechselbar fest und bewirkt das Fehlen des Ortes, an dem das veranlassende Verhalten gesetzt wurde, keinen Verstoß gegen § 44 a lit a VStG. Euro... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Die Art der Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung ist kein Tatbestandsmerkmal der Übertretung des § 20 Abs 2 StVO. Schlagworte Überschreiten der Geschwindigkeit European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990030133.X04 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106;VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/25 90/02/0161 1 Stammrechtssatz Nach der Rsp des VwGH (Hinweis E 20.9.1989, 89/03/0089) ist es unzulässig, den Betroffenen (Zulassungsbesitzer usw) auf Grund eines auf § 103 Abs 2 KFG idF BGBl 1986/106 beruhenden Auskunftsbegehrens einer Übertretung nach § 103... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/19 90/03/0123 1 Stammrechtssatz Zum Tatbild einer Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs 2 StVO gehört lediglich der Umstand der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ohne Rücksicht auf das Ausmaß einer Überschreitung (Hinweis E 11.7.1990, 89/03/0264). D... mehr lesen...