RS Vwgh 1991/2/27 90/03/0133

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Veröffentlicht am 27.02.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §20 Abs2;
VStG §44a lita;

Rechtssatz

Die Art der Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung ist kein Tatbestandsmerkmal der Übertretung des § 20 Abs 2 StVO.

Schlagworte

Überschreiten der Geschwindigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990030133.X04

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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