Auf Grund von Anzeigen des Landesarbeitsamtes Wien und der Bundespolizeidirektion Wien erging an die mitbeteiligte Partei vom Magistratischen Bezirksamt für den 6./7. Bezirk mit 29. Jänner 1992 ein Ladungsbescheid, mit dem der mitbeteiligten Partei als zur Vertretung nach außen berufener handelsrechtlicher Geschäftsführerin der S GesmbH zur Last gelegt wurde, daß sie 1) am 25. Oktober 1991 in Wien II, Lassallestraße 40/5/14, vier namentlich genannte ausländische Arbeitskräfte, 2) am 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §19 Abs2;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §41 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Anforderungen an die Tatumschreibung sind unter dem Gesichtspunkt des Rechtsschutzes, insbesondere der Möglichkeit, auf den konkreten Tatvorwurf bezogene Beweise anzubieten, zu sehen. Diese Rechtsschutzüberlegungen sind auch bei der Prüfung der Frage anzustellen, ob eine taugliche Verfolgung... mehr lesen...
Aus dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. April 1995, Zl. 95/11/0018, der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer war mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. November 1994 schuldig erkannt worden, insgesamt 29 Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes begangen zu haben. Die Strafaussprüche der Erstbehörde (Straferkenntnis des Bürgermeisters... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z3;VStG §54b Abs2;
Rechtssatz: Daß der belBeh bei der - überflüssigen - Anführung einer Summe aller verhängten Ersatzfreiheitsstrafen im
Spruch: ein Rechenfehler unterlief, verletzt keine Rechte des Bf, hat er doch im Falle der Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe die jeweils hiefür verhängte Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen, im Falle der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z3;VStG §51 Abs6;VStG §63 Abs1;
Rechtssatz: Die belBeh hat im fortgesetzten Verfahren für jede Verwaltungsübertretung gesondert eine Ersatzfreiheitsstrafe bemessen. Die Gesamtsumme der verhängten Ersatzfreiheitsstrafen war dabei nur insoferne von Bedeutung, als sie die ursprünglich verhängte einheitliche Ersatzfreiheitsstrafe nicht übers... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z3;VStG §54b Abs2;
Rechtssatz: Daß der belBeh bei der - überflüssigen - Anführung einer Summe aller verhängten Ersatzfreiheitsstrafen im
Spruch: ein Rechenfehler unterlief, verletzt keine Rechte des Bf, hat er doch im Falle der Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe die jeweils hiefür verhängte Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen, im Falle der... mehr lesen...
Aus dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. April 1995, Zl. 95/11/0018, der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer war mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. November 1994 schuldig erkannt worden, insgesamt 29 Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes begangen zu haben. Die Strafaussprüche der Erstbehörde (Straferkenntnis des Bürgermeisters... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z3;VStG §51 Abs6;VStG §63 Abs1;
Rechtssatz: Die belBeh hat im fortgesetzten Verfahren für jede Verwaltungsübertretung gesondert eine Ersatzfreiheitsstrafe bemessen. Die Gesamtsumme der verhängten Ersatzfreiheitsstrafen war dabei nur insoferne von Bedeutung, als sie die ursprünglich verhängte einheitliche Ersatzfreiheitsstrafe nicht übers... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 29.03.1994 in der Zeit von 13.10 Uhr bis 15.55 Uhr den PKW mit dem Kennzeichen GI-XX n1 (D) im Gemeindegebiet von Bad Hofgastein, Dr. Zimmermannstraße, Kreuzungsbereich mit der Kurgartenstraße, 1. am Gehsteig geparkt und dadurch diesen vorschriftswidrig benützt, 2. im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" geparkt und 3. im Bereich von weniger als 5 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 29.03.1994 in der Zeit von 13.10 Uhr bis 15.55 Uhr den PKW mit dem Kennzeichen GI-XX n1 (D) im Gemeindegebiet von Bad Hofgastein, Dr. Zimmermannstraße, Kreuzungsbereich mit der Kurgartenstraße, 1. am Gehsteig geparkt und dadurch diesen vorschriftswidrig benützt, 2. im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" geparkt und 3. im Bereich von weniger als 5 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §24 Abs1 litd;StVO 1960 §8 Abs4;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der Tatort ist durch die Benennung der Kreuzung und Straßen UND die Anführung der Hausnummern ausreichend genau umschrieben. Einer weiteren Präzisierung des Tatortes bedarf es aus der Sicht der bezüglich der Tatumschreibung auch auf die Verfolgungshandlung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §24 Abs1 litd;StVO 1960 §8 Abs4;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der Tatort ist durch die Benennung der Kreuzung und Straßen UND die Anführung der Hausnummern ausreichend genau umschrieben. Einer weiteren Präzisierung des Tatortes bedarf es aus der Sicht der bezüglich der Tatumschreibung auch auf die Verfolgungshandlung ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg vom 21. März 1994 wurde der Beschwerdeführerin vorgeworfen, sie habe "es als das zur Vertretung nach außen berufene Organ der Firma X-Gesellschaft zu verantworten, daß die Firma X-Gesellschaft im Standort B vom 22. Oktober 1990 bis 11. Juni 1991 die Tätigkeit eines Altölsammlers ausgeübt hat, obwohl diese Firma nicht im Besitz einer Erlaubnis des Landeshauptmannes war". Die Beschwerdeführerin habe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg vom 21. März 1994 wurde der Beschwerdeführerin vorgeworfen, sie habe "es als das zur Vertretung nach außen berufene Organ der Firma X-Gesellschaft zu verantworten, daß die Firma X-Gesellschaft im Standort B vom 22. Oktober 1990 bis 11. Juni 1991 die Tätigkeit eines Altölsammlers ausgeübt hat, obwohl diese Firma nicht im Besitz einer Erlaubnis des Landeshauptmannes war". Die Beschwerdeführerin habe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg vom 21. März 1994 wurde der Beschwerdeführerin vorgeworfen, sie habe "es als das zur Vertretung nach außen berufene Organ der Firma X-Gesellschaft zu verantworten, daß die Firma X-Gesellschaft im Standort B vom 22. Oktober 1990 bis 11. Juni 1991 die Tätigkeit eines Altölsammlers ausgeübt hat, obwohl diese Firma nicht im Besitz einer Erlaubnis des Landeshauptmannes war". Die Beschwerdeführerin habe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §24;VStG §44a Z1;VStG §44a Z3;VStG §44a;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Das Gesetz kennt keine
Norm: , die der Berufungsbehörde vorschreibt, im
Spruch: ihrer Entscheidung einen von der erstinstanzlichen Behörde ausreichend konkretisierten Bescheidspruch zu wiederholen. Nur insoweit, als der Bescheidspruch erster Instanz fehlerhaft ist, weil z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §39 Abs1 lita Z1;VStG §21;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Mit der konsenslosen Ausübung der Altölsammeltätigkeit ist den grundlegenden Intentionen des AWG 1990 insbesondere der ordnungsgemäßen Entsorgung der hievon umfaßten Problemstoffe iS eines bestmöglichen Schutzes der Umwelt zuwidergehandelt worden. § 21 VStG erfordert, da... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §24;VStG §44a Z1;VStG §44a Z3;VStG §44a;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Das Gesetz kennt keine
Norm: , die der Berufungsbehörde vorschreibt, im
Spruch: ihrer Entscheidung einen von der erstinstanzlichen Behörde ausreichend konkretisierten Bescheidspruch zu wiederholen. Nur insoweit, als der Bescheidspruch erster Instanz fehlerhaft ist, weil z... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §24;VStG §44a Z1;VStG §44a Z3;VStG §44a;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Das Gesetz kennt keine
Norm: , die der Berufungsbehörde vorschreibt, im
Spruch: ihrer Entscheidung einen von der erstinstanzlichen Behörde ausreichend konkretisierten Bescheidspruch zu wiederholen. Nur insoweit, als der Bescheidspruch erster Instanz fehlerhaft ist, weil z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §39 Abs1 lita Z1;VStG §21;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Mit der konsenslosen Ausübung der Altölsammeltätigkeit ist den grundlegenden Intentionen des AWG 1990 insbesondere der ordnungsgemäßen Entsorgung der hievon umfaßten Problemstoffe iS eines bestmöglichen Schutzes der Umwelt zuwidergehandelt worden. § 21 VStG erfordert, da... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 14. März 1994 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe "als der gemäß § 370 der Gewerbeordnung verantwortliche gewerberechtliche Geschäftsführer der Fa. T-GesmbH a) seit 20. März 1986 auf dem Grundstück Nr. 100/5, KG. G auf dem Streifen entlang der S-Straße laufend LKW abgestellt, obwohl im Bescheid des Amtes der Salzburger Landesregierung vom 18. Jänner 1982, GZ. 5/02-1174/15-82, bzw. im Bescheid des ... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Eferding hat (dem Beschwerdeführer gegenüber) mit Straferkenntnis vom 15. September 1992 folgenden Abspruch getroffen: "Anläßlich einer Kontrolle durch Beamte des Eichamtes Linz in Ihrer Mühlenbetriebsanlage im Standort R 3, Gde. F, am 11. November 1991 wurde festgestellt: 1. daß Sie eine (1) selbsttätige Absackwaage Fabriknummer FIX 1809 zum Abwägen bereitgehalten haben. Die Waage trug den Eichstempel "988" und gilt somit seit 1.1.1991 ALS UNGEEICHT. 2.... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Eferding hat (dem Beschwerdeführer gegenüber) mit Straferkenntnis vom 15. September 1992 folgenden Abspruch getroffen: "Anläßlich einer Kontrolle durch Beamte des Eichamtes Linz in Ihrer Mühlenbetriebsanlage im Standort R 3, Gde. F, am 11. November 1991 wurde festgestellt: 1. daß Sie eine (1) selbsttätige Absackwaage Fabriknummer FIX 1809 zum Abwägen bereitgehalten haben. Die Waage trug den Eichstempel "988" und gilt somit seit 1.1.1991 ALS UNGEEICHT. 2.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: MEG 1950 §63;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/10 92/04/0062 2 Stammrechtssatz Die Angabe des Tages der von den Gendarmerieorganen getroffenen Feststellung vermag die Angabe der Tatzeit nicht zu ersetzen. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/17 93/06/0103 2 Stammrechtssatz Bei einem Dauerdelikt sind Anfang und Ende des strafbaren Verhaltens im
Spruch: des Bescheides anzuführen (Hinweis: E 18.11.1983, 82/04/0156). Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Daue... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: MEG 1950 §63 Abs1;MEG 1950 §7 Abs2;MEG 1950 §8 Abs1;VStG §44a Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/04/0066 E 18. September 1984 RS 1 Stammrechtssatz Durch das Bereithalten eines nicht geeichten, im § 8 Abs 1 angeführten Messgerätes wird die Verwaltungsvorschrift des § 63 Abs 1 iVm § 7 Abs 2 UND der dem eichpflichtigen Messgerät entsprechenden Ziffe... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Eferding hat (dem Beschwerdeführer gegenüber) mit Straferkenntnis vom 15. September 1992 folgenden Abspruch getroffen: "Anläßlich einer Kontrolle durch Beamte des Eichamtes Linz in Ihrer Mühlenbetriebsanlage im Standort R 3, Gde. F, am 11. November 1991 wurde festgestellt: 1. daß Sie eine (1) selbsttätige Absackwaage Fabriknummer FIX 1809 zum Abwägen bereitgehalten haben. Die Waage trug den Eichstempel "988" und gilt somit seit 1.1.1991 ALS UNGEEICHT. 2.... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Eferding hat (dem Beschwerdeführer gegenüber) mit Straferkenntnis vom 15. September 1992 folgenden Abspruch getroffen: "Anläßlich einer Kontrolle durch Beamte des Eichamtes Linz in Ihrer Mühlenbetriebsanlage im Standort R 3, Gde. F, am 11. November 1991 wurde festgestellt: 1. daß Sie eine (1) selbsttätige Absackwaage Fabriknummer FIX 1809 zum Abwägen bereitgehalten haben. Die Waage trug den Eichstempel "988" und gilt somit seit 1.1.1991 ALS UNGEEICHT. 2.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: MEG 1950 §8 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Um dem Konkretisierungsgebot des § 44a Z 1 VStG zu genügen, hat die Behörde in Ansehung der dem Besch vorgeworfenen Verletzung des § 8 Abs 1 MEG spruchgemäß zu umschreiben, worin das Bereithalten der Waage IM RECHTSGESCHÄFTLICHEN VERKEHR bestanden hat. Dies ist insbes deshalb von Bedeutung, weil eine Eichpfli... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: AVG §37;MEG 1950 §34 Z4 idF 1988/742;MEG 1950 §56 Abs2;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Wie sich aus dem Wortlaut und dem systematischen Zusammenhang ergibt, stellt § 34 Z 4 MEG eine gesetzliche Grundlage (neben anderen Bestimmungen) lediglich für die Durchführung eines Administrativverfahrens dar. Bildet dessen Gegenstand ein Antrag auf Eichung eines Meßger... mehr lesen...