Entscheidungen zu § 32 VStG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-30 von 40

TE UVS Tirol 2008/03/04 2007/22/3437-3

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin folgendes vorgeworfen:   ?Sie haben am 24.07.2007 um 02.20 Uhr den Pkw XY in Innsbruck, XY gelenkt und sich anschließend um 02.48 Uhr in der Polizeiinspektion Hötting, in Innsbruck, Mariahilfpark 1 etabliert, durch unrichtige Durchführung des Alkomatentestes diesen de facto verweigert, obwohl die Voraussetzung nach § 5 Abs 2 StVO (Aufforderung durch ein ermächtigtes Organ der Straßenaufsicht) vorlag.   Sie haben dadurch folg... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 04.03.2008

TE UVS Tirol 2008/02/28 2007/14/1510-1

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin Nachstehendes angelastet:   ?Sie haben, wie am 18.01.2007 um 18.06 Uhr festgestellt wurde, auf der Internetseite XY unter der Rubrik ?XY? als eine gewisse ?XY?, mit eindeutigem Text: ?Hübsche Blondine will dich verwöhnen. Ich werde dich in eine Weit voller Erotik entführen, Ruf mich an und besuche mich in meiner privaten diskreten Wohnung? und der Kontakttelefonnummer XY Beziehungen zur Ausübung der Prostitution außerhalb be... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 28.02.2008

RS UVS Tirol 2008/02/28 2007/14/1510-1

Rechtssatz: Mit dem gegenständlichen Straferkenntnis wurde eine Anbahnungshandlung über eine Internetseite als Übertretung des § 14 lit b Tiroler Landespolizeigesetzes geahndet. Wie sich aus dem Verwaltungsgerichtshof-Erkenntnis mit der Zahl 2005/09/0181 vom 22.11.2007 ergibt, ist zur Frage der Beurteilung der Zuständigkeit auf die Initialhandlung abzustellen, das heißt jene Handlung, die bei der Berufungswerberin der Freischaltung des Textes im Internet vorangegangen ist. Ein solche Handl... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Tirol | 28.02.2008

TE UVS Tirol 2008/01/15 2008/23/0131-1

Gegen den Berufungswerber behängt bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck ein Verwaltungsstrafverfahren, dem eine Anzeige der Polizeiinspektion Mutters vom 10.12.2007 zugrunde liegt. In diesem Strafverfahren wurde am 18.12.2007 ein Straferkenntnis mündlich verkündet und gemäß § 44 Abs 3 lit b VStG protokolliert, wobei der Tatvorwurf wörtlich lautet: ?Der Beschuldigte lenkte am 09.12.07 um 22.55 Uhr ein KFZ, wobei er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befand (0,61 mg/l)?.... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 15.01.2008

TE UVS Tirol 2008/01/09 2007/26/2181-1

Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 27.06.2007, Zl SG-197-2007, wurde gegen Herrn U. F., D-L., nachfolgender Tatvorwurf erhoben:   ?Es wird Ihnen zur Last gelegt, dass Sie am 09.12.2006 um ca 10:00 Uhr dadurch gewerbsmäßig unbefugt das Gewerbe ?Zimmermeister gemäß § 94 Z 82 GewO 1994? ausgeübt haben, indem Sie selbständig und in der Absicht einen Ertrag bzw einen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, zum genannten Zeitpunkt auf der Baustel... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 09.01.2008

TE UVS Tirol 2007/12/10 2007/26/3140-3

Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 11.10.2007, Zl KS-6809-2007, wurde Herrn M. F., D-G., folgender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Anhaltezeit: 20.5.07, 21:56 Uhr Anhalteort: A 12 Inntalautobahn, km 24,3, Gde Kundl, FR Westen Fahrzeug: Sattelkraftfahrzeug XY, XY Hinweis: Alle Zeitangaben in UTC   1. Sie haben als Lenker des angeführten KFZ, welches zur Güterbeförderung im innergemeinschaftlichen Straßenverkehr eingesetzt ist und dessen höc... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 10.12.2007

TE UVS Tirol 2007/11/06 2007/22/2937-1

Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten folgendes zur Last gelegt:   ?Sie haben es als gemäß § 9 VStG nach außen berufenes Organ der Firma XY Warenvertriebs GmbH mit Sitz in V., XY-Straße 16 für den Einkauf Obst/Gemüse, zu verantworten, dass, wie aufgrund einer am 26.06.2007 um 10:12 Uhr im Betrieb XY Warenvertriebs GmbH in V., XY-Straße 16, durch ein Organ des Amtes der Tiroler Landesregierung durchgeführten Qualitätskontrolle und anschließender Untersuchung der Probe d... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 06.11.2007

TE UVS Tirol 2007/10/29 2007/26/1855-7

Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 31.05.2007, Zl VK-6611-2007, wurde Herrn Dr. J. P. R., D-F., nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 25.02.2007 um 16.11 Uhr Tatort: Lans, namenloser Gemeindeweg zwischen Lans und Rans Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY   1. Sie haben als Lenker den Zulassungsschein des PKW nicht mitgeführt bzw es unterlassen trotz Verlangens der Straßenaufsicht dieses Dokument zur Überprüfung auszuhändigen.... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 29.10.2007

TE UVS Tirol 2006/09/06 2006/22/2434-1

Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt wie folgt:   ?Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 02.01.1992, Zahl 5805/1x-91, wurde Herrn H. S., XY 152, S., die gewerberechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Spänefeuerungsanlage im bestehenden Tischlereibetrieb auf Gp XY KG S. erteilt.   Der Beschuldigte, Herr H. S., hat als Gewerbeinhaber zu verantworten, dass die gegenständliche Betriebsanlage zumindest bis 3... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 06.09.2006

TE UVS Tirol 2006/08/08 2006/20/1791-1

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Folgendes vorgeworfen:   ?Tatzeit: 04.06.2005, um 16.05 Uhr Tatort: Kundl, auf der A 12, Kontrollstelle Kundl Fahrzeug: Sattelzugfahrzeug, XY   Sie haben als strafrechtlich verantwortlicher Beauftragter und somit als Verantwortlicher für den Fuhrpark der Firma N. Transport Logistik GmbH, welche als Zulassungsbesitzerin des genannten Fahrzeuges aufscheint, es unterlassen dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug bzw dessen Beladung de... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 08.08.2006

RS UVS Burgenland 2005/02/14 029/11/04002

Rechtssatz: Das Delikt der Bauführung ohne Baubewilligung (Verletzung des §18 Abs 1, 11 Bgld BauG) ist mangels anderer gesetzlicher Anordnung ein Begehungsdelikt, das mit der Beendigung der in der Außenwelt vorgenommenen Veränderungen strafrechtlich vollendet ist. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Verjährung. Entgegen der in den früheren Erkenntnissen vertretenen Rechtsansicht des Unabhängigen Verwaltungssenates Burgenland ist in der Bestimmung des § 34 Abs 1 Bgld Baugesetz 1997 keine besonder... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 14.02.2005

RS UVS Kärnten 2005/01/31 KUVS-118/2/2005

Rechtssatz: Gegenüber dem Beschuldigten wurde keine den Erfordernissen des § 44a VStG entsprechende Verfolgungshandlung gesetzt, wenn ihm zwar die Überschreitung des höchstzulässigen Gesamtgewichtes des Kraftfahrzeuges im Ausmaß von 1.150 kg vorgehalten wurde, jedoch die Erstbehörde das höchstzulässige Gesamtgewicht des Kraftfahrzeuges nicht angeführt hat. (Einstellung des Verfahrens) Schlagworte taugliche Verfolgungshandlung, Verfolgungsverjährungsfrist,
Spruch: , Gesamtgewichtübersch... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 31.01.2005

TE UVS Burgenland 2004/11/10 059/02/04001

Mit Strafverfügung vom 6 2 2003 wurde Herrn *** eine Übertretung des Meldegesetzes zur Last gelegt und eine Geldstrafe von 72 Euro festgesetzt. Die BH verfügte eine RSa-Zustellung dieses Bescheides an der Adresse 1030 Wien, ***gasse **. Laut Rückschein wurde die Zustellung am 10 02 und 11 02 2003 versucht und am zweitgenannten Tag die Postsendung hinterlegt und eine diesbezügliche Verständigung in das Hausbrieffach eingelegt. Der hinterlegte Brief wurde der BH nach dem 3 3 2003 mit dem Pos... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 10.11.2004

RS UVS Burgenland 2004/11/10 059/02/04001

Rechtssatz: Mangels Qualifikation der Wohnung als Abgabestelle durfte die Strafverfügung dort nicht mit der Post zugestellt werden und ist ihre Hinterlegung beim dortigen Postamt  unwirksam. Die Strafverfügung wurde mangels wirksamer Zustellung nie erlassen. Da sie als erste Verfolgungshandlung aber gegen den BW gerichtet ist und die Sphäre der BH verlassen hat (zur Post gegeben wurde), ist der Wille der BH klar und der jetzige BW als Beschuldigter in dem gegen ihn geführten Verwaltungsstr... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 10.11.2004

TE UVS Tirol 2004/09/06 2004/26/089-7

Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 17.06.2004, Zl VK-9068-2003, wurde Herrn A. E., D-E., im Wesentlichen zur Last gelegt, er habe am 27.10.2003 um 10.26 Uhr mit dem Personenkraftwagen, Kennzeichen XY, auf der B 171 bei Strkm 51.500 in Fahrtrichtung Westen die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 14 km/h überschritten.   Dadurch habe der Beschuldigte gegen § 20 Abs 2 StVO 1960 verstoßen. Über diesen wurde daher gemäß §... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 06.09.2004

RS UVS Kärnten 1998/03/13 KUVS-1286/1/97

Rechtssatz: Auch im Verwaltungsstrafverfahren gilt der Grundsatz "nemo tenetur se ipsum accusare". Dieser ist aber dann ohne Bedeutung, wenn der Beschuldigte selbst das betreffende Beweisanbot macht (vorliegend die Vorlage des entsprechenden Parkscheines). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 13.03.1998

RS UVS Oberösterreich 1998/02/12 VwSen-221444/2/Kl/Rd

Rechtssatz: Gemäß § 44a Z1 VStG hat der
Spruch: eines Straferkenntnisses, wenn er nicht auf Einstellung lautet, die als erwiesen angenommene Tat zu enthalten. Danach ist es rechtlich geboten, die Tat hinsichtlich des Täters und der Tatumstände so genau zu umschreiben, daß 1) die Zuordnung des Tatverhaltens zur Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist, in Ansehung aller Tatbestandsmerkmale ermöglicht wird und 2) die Identität der Tat (zB nach Ort und Zeit) unverwechselbar... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 12.02.1998

RS UVS Oberösterreich 1997/10/06 VwSen-104553/5/Le/Ha

Rechtssatz: § 84 Abs.2 StVO bestimmt, daß außerhalb von Ortsgebieten Werbungen und Ankündigungen an Straßen innerhalb einer Entfernung von 100 m vom Fahrbahnrand verboten sind. (Der zweite Satz dieser Bestimmung ist auf den vorliegenden Sachverhalt nicht anwendbar). Der Bw verantwortet sich im gesamten Verfahren damit, daß die von ihm angebrachten Tafeln keine Werbungen, sondern Kennzeichnungen von Betriebsstätten wären, zu deren Anbringung er nach § 66 Abs.1 Gewerbeordnung 1994 (im folge... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 06.10.1997

RS UVS Kärnten 1997/04/11 KUVS-432/1/97

Rechtssatz: Ein Sachverhalt ist nur dann konkret vorgehalten, wenn neben der Tatzeit, der Tatort und sämtliche Tatbestandsmerkmale vorgehalten werden. Diesem Gebot ist dann nicht entsprochen, wenn dem Beschuldigten lediglich vorgehalten wurde, er habe in seinem Gastgewerbebetrieb in der Betriebsart "Espresso" mit dem Standort in A, Gästen ein weiteres Verweilen in den Betriebsräumen nach Eintritt der Sperrstunde gestattet, da sowohl die Namensbezeichnung des Gastlokales als auch die Anführ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 11.04.1997

TE UVS Wien 1997/02/10 05/F/28/83/96

Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben als zur Vertretung nach außen Berufene (Geschäftsführerin) der C GesmbH die Kommunalsteuer für die den Dienstnehmern der in Wien gelegenen Betriebsstätte gewährten Arbeitslöhne für die Monate Jänner bis Mai 1994 in der Höhe von S 1.142,-- bis 12. Jänner 1995 nicht gezahlt und nicht erklärt und hiedurch die Kommunalsteuer fahrlässig verkürzt. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: § 11 des Kom... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 10.02.1997

TE UVS Wien 1997/01/29 05/V/28/45/95

Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben als Lokalinhaber die Vergnügungssteuer für den im Standort Wien, P, gehaltenen Unterhaltungsspielapparat der Type "F", für den Monat September 1992 unter Verletzung der Anmeldepflicht nicht rechtzeitig entrichtet und dadurch die Vergnügungssteuer in der Zeit vom 1. September 1992 bis 15. Jänner 1993 (amtliche Bemessung MA 4/7 - K 85/92) mit dem Betrag von 11.000,-- S verkürzt und hiedurch eine Verwaltungsüber... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 29.01.1997

RS UVS Oberösterreich 1996/01/17 VwSen-103120/2/Bi/Fb

Rechtssatz: Der unabhängige Verwaltungssenat hat Beweis erhoben durch Einsichtnahme in den Verfahrensakt der Erstinstanz. Außerdem wurde Einblick in das Firmenbuch des Handelsgerichtes W genommen, aus dem hervorgeht, daß der Rechtsmittelwerber persönlich haftender Gesellschafter der Dr. H S KG mit dem Sitz M, W, und seit 2. September 1982 selbständig vertretungsbefugt ist. Aus dem Verfahrensakt geht hervor, daß eine Firma A, Dr. H S, W, M, zur Anzeige gebracht wurde, weil am im
Spruch: beze... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 17.01.1996

RS UVS Kärnten 1995/11/07 KUVS-1277/3/95

Rechtssatz: Wird an den Zulassungsbesitzer gemäß § 5 Abs 2 Parkgebühren- und Ausgleichsabgabengesetz die Anfrage gerichtet, von wem das Kraftfahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt benützt worden sei und teilt die Beschuldigte und Berufungswerberin, an die die Anfrage nicht gerichtet war, mit, ..."daß sie zum fraglichen Zeitpunkt die Lenkerin des Kraftfahrzeuges gewesen sei" und bezeichnet sich damit selbst in einem bis dahin noch gar nicht eröffneten Verwaltungsstrafverfahren als Beschuldigte, ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 07.11.1995

RS UVS Oberösterreich 1995/08/10 VwSen-220783/7/Ga/La

Rechtssatz: § 45 BArbSchV trifft spezielle Schutzbestimmungen für die Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Spenglerarbeiten auf Dächern. Der im Berufungsfall maßgebende § 45 Abs.4 BArbSchV - jene Verwaltungsvorschrift (Gebotsnorm), die gegenständlich von der belangten Behörde iSd § 44a Z2 VStG als verletzt zugrundegelegt worden ist - lautet: "Bei Spenglerarbeiten am Dachsaum oder an Hängerinnen haben sich die damit Beschäftigten, sofern die Arbeiten nicht von einem sicheren Standplatz im Da... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 10.08.1995

RS UVS Oberösterreich 1995/05/24 VwSen-230289/2/Wei/Bk

Rechtssatz: Dem unabhängigen Verwaltungssenat ist aus den h. Berufungsverfahren VwSen-230249/1993 und VwSen-230250/1993 bekannt, daß die belangte Behörde im Jahr 1991 die Durchführung des Strafverfahrens an die Bezirkshauptmannschaft W-L gemäß § 29a VStG übertragen hatte. Damals waren die Anzeigeschreiben der Gemeinde H vom 17. und 26. Juni 1991 sowie Lustbarkeitsabgabe-Abrechnungen für die Monate März 1991 bis Juli 1991 aktenkundig. Mit der Übertragung des Strafverfahrens an die sachlich ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 24.05.1995

TE UVS Wien 1994/05/16 07/26/444/93

Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie sind als Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Christine B GmbH dafür verantwortlich, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeber mit Sitz in Wien, G-Straße am 20.2.1992 in Wien 2, auf dem Messegelände im Prater die Ausländer, und zwar 1) Kazimierz M, geb 1955, poln Staatsbürger, 2) Marek K, geb 1954, poln Staatsbürger, 3) Jacek S, geb 1945, poln Staatsbürger und am 22.2.1992 die Au... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 16.05.1994

TE UVS Niederösterreich 1993/10/06 Senat-WB-92-081

Mit dem in Angefechtung gezogenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx wurde über Frau M Z gemäß §174 Abs1 lita ForstG 1975 eine Geldstrafe in Höhe von S 5.000,-- (Ersatzarreststrafe: 5 Tage) verhängt. Dies deswegen, da auf der Waldparzelle Nr * (KG H**********dorf) hiebsunreife Tannen und Douglasien der I Altersklasse im Ausmaß von ca 50 Stück gefällt wurden und diese Maßnahmen keinen Pflegeeingriff darstellten. Diese Vorgangsweise wurde als Übertretung im Sinne des §80 Abs1 Fors... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 06.10.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/10/06 Senat-WB-92-081

Rechtssatz: Einzelstammentnahmen oder gar Kahlhiebe im Sinne des §80 Forstgesetz 1975 sind mit der Baumfällung abgeschlossen, mit diesem Zeitpunkt beginnt daher die Frist für die Verfolgungsverjährung zu laufen. Die konsenslose Rodung (§17 Abs1 ForstG 1975) ist dagegen ein Dauerdelikt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 06.10.1993

RS UVS Kärnten 1993/09/20 KUVS-820/1/93

Rechtssatz: Wird im erstinstanzlichen Ladungsbescheid die Fahrtrichtung des Beschuldigten anders als im Straferkenntnis angegeben, so ist dieser Widerspruch im Ergebnis unbeachtlich. Das Tatbild der aus § 4 Abs 5 StVO abzuleitenden Verwaltungsübertretung besteht in der Unterlassung der Meldung eines Verkehrsunfalles mit ausschließlichem Sachschaden und darin, daß diese Meldung nicht ohne unnötigen Aufschub erstattet wird. Eine Verfolgungshandlung muß, damit sie den Eintritt der Verfolgungs... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.09.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/07/23 Senat-MD-92-440

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 16.6.1992, Zl 3-*****-91, wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, er habe am 21. März 1991 um 23,30 Uhr im Ortsgebiet M**** E*********, J**** L***-Gasse, Kreuzung mit der R***** S****-Gasse nach links einbiegend, als Lenker des Fahrzeuges PKW W ***.**3 nachstehende Verwaltungsübertretungen begangen:   1. Als Wartepflichtiger durch Einbiegen einen vorrangberechtigten Fahrzeuglenker zum unvermittelten Bremsen und Ablenken seines Fahrzeuge... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 23.07.1993

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