Entscheidungen zu § 32 VStG

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Entscheidungen 31-40 von 40

TE UVS Niederösterreich 1993/04/15 Senat-WN-92-008

Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion xx vom 13. Jänner 1992 wurde der Beschuldigte der Übertretung des §5 Abs2 StVO für schuldig befunden und über ihn gemäß §99 Abs1 litb StVO eine Geldstrafe in Höhe von S 15.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 15 Tage) verhängt, weil er sich am 14. Jänner 1991, um 2,35 Uhr, in xx, im Allgemeinen öffentlichen Krankenhaus, in der Unfallabteilung gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht geweig... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 15.04.1993

RS UVS Kärnten 1993/01/18 KUVS-1397/1/92

Rechtssatz: Wird gegen den Beschuldigten die erste Verfolgungshandlung (hier Ladungsbescheid) nach Ablauf der Verjährungszeit gesetzt, so ist mit Einstellung des Verfahrens vorzugehen, ungeachtet des Umstandes, daß das Verstreichen der Verjährungsfrist in umfangreichen Ermittlungen einer anderen Behörde als der ersten Instanz seine Ursache hatte. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 18.01.1993

RS UVS Kärnten 1992/10/06 KUVS-268/4/92

Rechtssatz: Erscheint auf einem Radarbild ein Kennzeichen und ermittelt sich daraus der Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges, welches eine überhöhte Geschwindigkeit einhielt, so ist der Zulassungsbesitzer dann nicht als Täter anzusehen, wenn er aus plausiblen Gründen - Auslandsaufenthalt zur Tatzeit, mangelnde Erinnerung, Vielzahl von Benützern des Fahrzeuges etc - darlegt, zum Tatzeitpunkt nicht der Lenker des Fahrzeuges, das die überhöhte Geschwindigkeit einhielt, gewesen zu sein. Wenngleic... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 06.10.1992

RS UVS Kärnten 1992/09/08 KUVS-920/1/92

Rechtssatz: Ist in der Strafverfügung der ersten Instanz Tatzeit und Tatort ausreichend konkretisiert, so stellt die Strafverfügung eine verjährungsunterbrechende Verfolgungshandlung dar. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 08.09.1992

TE UVS Wien 1992/09/03 03/10/1739/92

Begründung: Die Berufungswerberin macht im wesentlichen geltend, daß es die Behörde unterlassen hätte, festzustellen, wem nun tatsächlich Anordnungsbefugnis im Unternehmen der Beschuldigten zukomme. Tatsächlich hätte die Berufungswerberin die Anordnungsbefugnis für die Beladung der LKW ihrem im Unternehmen mitarbeitenden Sohn Johannes R übertragen, welcher vielfach selbst persönlich die Beladung vornehme. Gegenständlicher Sachverhalt sei darüber hinaus einer unrichtigen rechtlichen Beurtei... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 03.09.1992

RS UVS Wien 1992/09/03 03/10/1739/92

Rechtssatz: Nach §9 Abs3 VStG kann auch eine physische Person, die Inhaber eines räumlich oder sachlich gegliederten Unternehmens ist, für bestimmte räumlich oder sachlich abgegrenzte Bereiche ihres Unternehmens einen verantwortlichen Beauftragten bestellen. Dies ist aber nur dann zulässig, wenn bei der Behörde spätestens während des Verwaltungsstrafverfahrens ein - aus der Zeit vor der Begehung der den Bescheid angelasteten Übertretung stammender - Zustimmungsnachweis einen derartigen ver... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 03.09.1992

RS UVS Kärnten 1992/09/02 KUVS-921/1/92

Rechtssatz: Als verjährungsunterbrechende Verfolgungsschritte gelten alle Handlungen der Behörde, die nach Art und Bedeutung die Absicht der Behörde zum Ausdruck bringen, den gegen eine bestimmte Person wegen einer bestimmten Tat bestehenden Verdacht auf eine im Verwaltungsstrafgesetz vorgeschriebene Weise zu prüfen, sohin den behördlichen Verfolgungswillen in Richtung einer bestimmten strafbaren Handlung zu verwirklichen. Eine Verfolgungshandlung muß, damit sie den Eintritt der Verfolgung... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 02.09.1992

RS UVS Kärnten 1992/04/14 KUVS-K1-167/9/91

Rechtssatz: Für die Qualifikation "Verfolgungshandlung" genügt das Vorliegen eines behördeninternen Vorganges nicht, sondern es muß dieser noch innerhalb des Ablaufes der - vorliegend gemäß § 28 Abs 2 Ausländerbeschäftigungsgesetz einjährigen - Verjährungsfrist in irgendeiner Weise nach außenhin in Erscheinung getreten sein; eine Verfolgungshandlung schließt somit die Verfolgungsverjährung schon dann aus, wenn sie innerhalb der Verjährungsfrist abgefertigt worden ist. Eine Verfolgungshandl... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.04.1992

RS UVS Kärnten 1992/03/25 KUVS-24/2/92

Rechtssatz: Auch der Umstand, daß der Beschuldigte bei der öffentlich-mündlichen Verhandlung sich der Aussage entschlug, ist kein stichhaltiges Indiz für seine Täterschaft, da nach der neuesten Judikatur des Verfassungsgerichtshofes die Pflicht des Beschuldigten seine Unschuld nachzuweisen, gegen die im Art 6 Abs 2 EMRK normierte Unschuldsvermutung verstößt. Wenngleich die Behörde auch das Verhalten des Beschuldigten in ihre Beweiswürdigung einzubeziehen hat, ist es dennoch Aufgabe der Beh... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 25.03.1992

RS UVS Kärnten 1991/11/29 KUVS-246/4/91

Rechtssatz: Untätigbleiben der Behörde bzw. eine unrichtige Anwendung des Gesetzes in anderen Fällen sind nicht geeignet, einen Anspruch des Beschuldigten auf Straffreiheit zu begründen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 29.11.1991

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