Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §32 Abs2;VStG §32 Abs3;VStG §44a Z2;VStG §9 Abs2;VwGVG 2014 §38;VwGVG 2014 §50;
Rechtssatz: Für eine wirksame Verfolgungshandlung - auch gegen den verantwortlichen Beauftragten nach § 9 Abs. 2 VStG (vgl. § 32 Abs. 3 erster Satz VStG) - ist es nicht entscheidend, ob die Organfunktion (korrekt) angegeben ist (vgl. VwGH 10.8.2018, Ra 2017/17/0886). Schl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §32 Abs2;VStG §44a Z2;VStG §9;VwGVG 2014 §38;VwGVG 2014 §50; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/17/0886 B 10. August 2018 RS 1(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Eine Verfolgungshandlung nach § 32 Abs. 2 VStG hat sich nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zwar auf eine bestimmte physische Person als Beschuldigter, ferner auf eine bestimmte ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §32 Abs2;VStG §32 Abs3;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;VStG §9 Abs2;VwGVG 2014 §38;VwGVG 2014 §50;
Rechtssatz: Das VwG, das verpflichtet ist, das die Verantwortlichkeit des Beschuldigten konstituierende Merkmal im Rahmen der von ihm zu treffenden Entscheidung richtig und vollständig anzugeben, ist berechtigt und verpflichtet, im Erkenntnis eine Richtigstellung des von der Ver... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Salzburg (LPD) vom 17. Juni 2016 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit gemäß § 9 Abs. 1 VStG strafrechtlich Verantwortlicher einer näher bezeichneten Gesellschaft der fünffachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 erstes Tatbild Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt, weil diese Gesellschaft als Inhaberin und Betreiberin eines näher bezeichneten Lokals in Salzburg durch die Bereitstellung von vie... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 4. August 2016 wurde der Revisionswerber der achtfachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 dritter Fall Glücksspielgesetz (GSpG) iVm § 7 VStG für schuldig erkannt und über ihn acht Geldstrafen in der Höhe von jeweils 3.000,-- Euro (sowie acht Ersatzfreiheitsstrafen in Höhe von jeweils 102 Stunden) verhängt, weil von einer näher bezeichneten GmbH verbotene Ausspielungen mit acht näher bezeichneten Glücksspielgeräten, an denen vom Inland aus teilgenommen werd... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien vom 21. April 2015 wurde der Revisionswerber der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 (1. Fall) iVm § 2 Abs. 4 Glücksspielgesetz (GSpG) in Bezug auf ein näher bezeichnetes Glücksspielgerät im Tatzeitraum vom "16.03.2013 bis 07.01.2015, jedoch zumindest vom 01.01.2015 bis 07.01.2015" schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 3.000,-- (samt Ersatzfreiheitsstrafen in Höhe von 15 Tagen und 360 Stunden) verhängt.... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der revisionswerbenden Bezirkshauptmannschaft vom 25. April 2017 wurde dem Mitbeteiligten zur Last gelegt, sich als Lenker, obwohl es ihm zumutbar gewesen sei, vor Antritt der Fahrt nicht davon überzeugt zu haben, dass das von ihm am 17. Mai 2016 verwendete Fahrzeug den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspreche, weil höchste zulässige Achslast der 2. und 3. Achse eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Lastkraftwagens - unter Angabe des jeweils zuläs... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der revisionswerbenden Bezirkshauptmannschaft vom 17. Juli 2017 wurde dem Mitbeteiligten "als Lenker (Fahrer)" des zur Güterbeförderung im Straßenverkehr eingesetzten Kraftfahrzeuges mit 3,5 t übersteigendem höchstzulässigen Gesamtgeweicht und dem behördlichen Kennzeichen MW-... zur Last gelegt, die vorgeschriebene tägliche Ruhezeit nicht eingehalten zu haben. Der Mitbeteiligte habe dadurch § 134 Abs. 1 KFG iVm Art. 8 Abs. 1 und 2 der VO (EG) Nr. 561/2006 üb... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde L vom 9. April 2014 wurde der P GmbH als Eigentümerin die Verwendung des Nebengebäudes G 11 A auf dem näher angeführten Grundstück gemäß § 50 Abs. 2 und 4 Oö. Bauordnung 1994 (im Folgenden: BO) untersagt. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde L mit Bescheid vom 4. Juli 2014 als unbegründet abgewiesen. Die dagegen erhobene Beschwerde vor dem Landesverwaltungsgericht Oberösterreich wurde mit Erk... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Salzburg vom 20. Juni 2016 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft der 23-fachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 erstes Tatbild iVm § 52 Abs. 2 iVm § 2 Abs. 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn 23 Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 12.000,-- (sowie Ersatzfreiheitsstraf... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Salzburg vom 21. Jänner 2016 wurde die Revisionswerberin als Inhaberin und Betreiberin eines näher bezeichneten Lokals der achtfachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 erstes Tatbild Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt; es wurden über sie acht Geldstrafen jeweils in der Höhe von EUR 5.000,-- (sowie Ersatzfreiheitsstrafen jeweils in der Höhe von 14 Tagen) verhängt, weil sie als Eigentümerin von acht näher bezeichneten Glücks... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E01600000E3R E09500000001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: 31995R2988 SchutzV finanzielle Interessen Europäische Gemeinschaften Art3 Abs1;EURallg;VStG §31;VStG §32 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 wird die "Verfolgungsverjährung ... durch jede der betreffenden Person zur Kenntnis gebrachte Ermittlungs... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Krems (belangte Behörde, Revisionswerberin) wurde dem Mitbeteiligten als handelsrechtlichem Geschäftsführer der P GmbH vorgeworfen, er trage die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung dafür, dass die P GmbH am 27. Juni 2015 auf näher bezeichneten Grundstücken in näher beschriebenen Bereichen Schotter abgebaut habe, ohne dass dies durch eine Bergbauberechtigung gedeckt gewesen wäre, weil die Abbauflächen nicht durch den genehmigte... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Salzburg wurde der Revisionswerber einer Übertretung nach § 52 Abs. 1 Z 1 erstes Tatbild iVm § 52 Abs. 2 und § 2 Abs. 4 Glücksspielgesetz für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in Höhe von EUR 10.000,-- (im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen) verhängt. Weiters wurde ausgesprochen, dass die Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art133 Abs4;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2015/17/0109 B 14. Dezember 2016 RS 2 Stammrechtssatz Der Bestimmung des § 44a Z 1 VStG wird - aus Rechtschutzüberlegungen - dann entsprochen, wenn dem Beschuldigten im
Spruch: des Strafbescheides bzw der Entscheidung ... mehr lesen...
1 Die revisionswerbende Behörde (Revisionswerberin) führte vom 10. Oktober 2014 bis 1. April 2015 gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 und § 48 BörseG eine Prüfung der B Bank durch. Der darüber ergangene Prüfbericht wurde dem Mitbeteiligten als Vorstand der B Bank zugestellt und hielt unter anderem fest, dass Mitarbeitern der B Bank die Genehmigung erteilt wurde, Wertpapierdepots und damit zusammenhängende Konten bei Drittbanken zu führen. Die Mitarbeiter in Vertraulichkeitsbereichen w... mehr lesen...
1 Die revisionswerbende BH hat den Mitbeteiligten mit Straferkenntnis vom 20. Juli 2017 einer am 25. April 2017 begangenen Übertretung kraftfahrrechtlicher Bestimmungen schuldig erachtet. 2 Das Verwaltungsgericht gab der Beschwerde des Mitbeteiligten mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 20. September 2017 Folge, hob das genannte Straferkenntnis auf und stellte das Verwaltungsstrafverfahren ein. 3 Nach der Begründung: sei Verfolgungsverjährung eingetreten. Die Tat sei dem... mehr lesen...
1 Soweit für dieses Verfahren noch von Bedeutung hat die revisionswerbende BH den Mitbeteiligten mit Straferkenntnis vom 13. Juni 2017 unter anderem schuldig erachtet, er habe am 14. März 2017 "als LenkerIn nicht dafür gesorgt", dass er mit seiner Zugmaschine höchstens zwei Personen befördert habe, indem er drei Personen befördert habe (Spruchpunkt 2.) sowie, dass er keine Warnkleidung mitgeführt habe (Spruchpunkt 3.). 2 Das Verwaltungsgericht gab der Beschwerde des Mitbetei... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz (belangte Behörde) vom 4. April 2017 wurde dem Revisionswerber als Verantwortlicher der J GmbH & Co KG vorgeworfen, näher beschriebene Auflagen (in einem Bescheid der belangten Behörde vom 24. Juli 2014) betreffend die Absperrung einer Zufahrt nicht eingehalten zu haben, weil polizeiliche Kontrollen zu näher bezeichneten Zeiten ergeben hätten, dass keine Absperrung vorhanden gewesen sei. Dadurch habe der Revisionswerber... mehr lesen...
1 Mit Schreiben vom 2. Oktober 2015 forderte die revisionswerbende Partei den Mitbeteiligten auf, sich zu folgender Verwaltungsübertretung zu rechtfertigen: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer der M GmbH mit dem Sitz in W, und somit als gemäß § 9 Abs. l VStG 1991 zur Vertretung nach außen berufenes Organ dieser Gesellschaft, diese wiederum als unbeschränkt haftende Gesellschafterin der M GmbH & Co. KG mit dem Sitz in W, zu verantworten, dass die M GmbH & Co.... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der revisionswerbenden Landespolizeidirektion Wien vom 19. Juli 2016 wurde der Mitbeteiligten Folgendes zur Last gelegt (Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof): "Sie haben am 02.09.2015 um 11:56 Uhr in W...es als verantwortlich Beauftragte und somit als zur Vertretung des Zulassungsbesitzers des Kfz (LKW) mit dem Kennzeichen G ...der Fa. P...nach außen Berufene, nicht dafür gesorgt, dass das Kraftfahrzeug den Vorschriften des Bundesgesetzes und d... mehr lesen...
1 Zur Vorgeschichte in dieser Rechtssache wird auf das hg. Erkenntnis vom 14. Februar 2017, Zl. Ra 2016/02/0015-6, verwiesen, mit dem der Verwaltungsgerichtshof das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes vom 20. November 2015 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben hat, weil das Verwaltungsgericht dem Straferkenntnis der BH Bregenz vom 15. Juni 2015 folgend als Tatort nicht den Sitz jener Behörde, die den Bewilligungsbescheid erlassen und bei der die entsprechende Anzeige ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf vom 24. Oktober 2013 wurde der Revisionswerber in dem hier nur mehr interessierenden Spruchpunkt 3) schuldig erkannt, er habe sich als Lenker eines näher genannten Pkw, zugelassen in den Vereinigten Arabischen Emiraten, obwohl es ihm zumutbar gewesen sei, vor Antritt der Fahrt nicht davon überzeugt, dass das von ihm verwendete Fahrzeug den Vorschriften des KFG entspreche, weil festgestellt worden sei, dass für den Pkw keine vorg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31;VStG §32 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2011/03/0141 E 22. Oktober 2012 RS 4 Stammrechtssatz Eine (die Verfolgungsverjährung nach § 31 VStG unterbrechende) Verfolgungshandlung nach § 32 Abs 2 VStG ist zwar auf eine bestimmte physische Person als Beschuldigten, auf eine bestimmte Tatzeit, den ausreichend zu konkretisierenden Tatort und sämtliche Tatbestandsel... mehr lesen...
I. Sachverhalt und Revision 1. Mit Straferkenntnis vom 18. Februar 2013 legte die Bezirkshauptmannschaft Murtal (BH) dem Revisionswerber zur Last, als Inhaber eines Taxi-Gewerbes in Z einen näher bezeichneten Fahrer am 31. Dezember 2011, 00.35 Uhr, als Taxilenker eingesetzt zu haben, obwohl dieser nicht im Besitz eines Taxilenkerausweises gewesen sei. Dadurch sei § 4 Abs 2 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr (BO 1994) verletzt worden. Gemäß § 25... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2011/03/0141 E 22. Oktober 2012 RS 4 Stammrechtssatz Eine (die Verfolgungsverjährung nach § 31 VStG unterbrechende) Verfolgungshandlung nach § 32 Abs 2 VStG ist zwar auf eine bestimmte physische Person als Beschuldigten, auf eine bestimmte Tatzeit, den ausreichend zu konkretisierenden Tatort und sämtliche ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 27. Juni 2011 wies die belangte Behörde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen das wegen Übertretung des § 36 Abs. 1 lit. c Tiroler Grundverkehrsgesetz 1996 (TGVG) ergangene Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 15. September 2010 mit der Maßgabe ab, dass der Spruch: der als erwiesen angenommenen Tat zu lauten habe: "Sie haben das mit Kaufvertrag vom 31. Oktober 2005 erworbene Objekt Alte Gasse 2 in 6580 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §32 Abs3;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2012/07/0025 E 24. Jänner 2013 RS 2 Stammrechtssatz Die besondere Bedeutung der Verfolgungshandlung in Hinblick auf die Verjährung liegt darin, dass die Verfolgungshandlung eine Konkretisierung des Tatvorwurfs insbesondere in zeitlicher und räumlicher Hinsicht enthält; die dem Beschuldig... mehr lesen...