Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §19;                   Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie 81/11/0122 E 15. Februar 1983 RS 6               Stammrechtssatz         Die Strafzumessung innerhalb eines gesetzlichen Strafrahmens ist eine Ermessensentscheidung. Gemäß Art 130 Abs 2 B-VG liegt im Bereich des verwaltungsbehördlichen Ermessens Rechtswidrigkeit dann nicht vor, wenn die Behörde von diesen im Sinne des Gesetzes Gebrauch gemacht hat. Demge...                    mehr lesen...                
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Hartberg vom 13. Juli 1988 wurde der am 4. März 1971 geborene Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO schuldig erkannt, weil er am 22. Mai 1988 um 1.05 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Motorfahrrad im Ortsgebiet von Friedberg auf der L 422 in Fahrtrichtung Ortsmitte vor dem Haus Nr. 2 in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und sich um 1.20 U... mehr lesen...
Auf das hg. Vorkenntnis vom 23. März 1988, Zl. 87/03/0055, wird hingewiesen. Im fortgesetzten Verfahren wurde mit dem angefochtenen Bescheid die Berufung der Beschwerdeführerin neuerdings abgewiesen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde. Die belangte Behörde legte die Akten des Verwaltungsstrafverfahrens vor und erstattete eine Gegenschrift, in der sie die Abweisung der Beschwerde beantragte und zu welcher sich die Beschwerdeführerin mit Schriftsatz vom 11. Juli 198... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws unterlassen, trotz Aufforderung der Erstbehörde vom 14. September 1987 - zugestellt am 17. September 1987 - der Behörde binnen zwei Wochen nach Zustellung bekanntzugeben, wer den Pkw am 24. Juni 1987, um 15.15 Uhr, an dem näher bezeichneten Ort gelenkt hat. Er habe dadurch die Rechtsvorschrift des § 103 Abs. 2 ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 24. November 1987 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 28. Juli 1986 um 15.45 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Wolfgangsee-Bundesstraße in Richtung Bad Ischl gelenkt zu haben, wobei er die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h überschritten habe, da er zwischen Straßenkilometer 40,0 und 44,69 mit einer Geschwindigkeit bis zu 160 km/h gefahren sei. Er habe dad... mehr lesen...
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §19;VStG §20;                                           
Rechtssatz:          Durch § 20 VStG wird der Strafsatz insofern geändert, als für die darin angeführten Fälle die Mindeststrafe die Hälfte der für die jeweilige Übertretung vorgesehenen Mindeststrafe beträgt.                     Schlagworte       Geldstrafe und Arreststrafe               European Case Law Identifier (ECLI)       ECLI:AT:VWGH:1990:1989030027.X01   ...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §19 Abs2;VStG §19;                                           
Rechtssatz:          Daß Strafen einen immerhin spürbaren Vermögensnachteil darstellen müßten, um - wie die belBeh meint - der Begehung von Übertretungen wirksam vorbeugen zu können, rechtfertigt es insb dann nicht, einen erstmaligen Verstoß gleich mit einer Strafe in fast doppelter Höhe der Mindeststrafe zu ahnden, wenn die Einkommens- und Vermögensverhältnis...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §19;VStG §31 Abs1;                   Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie 0522/69 E 21. Mai 1970 RS 2               Stammrechtssatz         Wird ein Beschuldigten-Ladungsbescheid noch innerhalb von 3 Monaten nach dem Tage der Tat von der Behörde zur Post gegeben, dann wird die Verfolgungsverjährung unterbrochen. (Hinweis auf E des VS vom 11.2.1952, Slg. Anh. Nr. 35/52)  						                                     ...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §19;VStG §21 Abs1;VStG §5 Abs1;                                           
Rechtssatz:          Eine Anwendung des § 21 Abs 1 VStG kommt nur in Frage, wenn die Schuld des Besch geringfügig ist. Davon kann aber nur die Rede sein, wenn das tatbildmäßige Verhalten des Täters hinter dem in der betreffenden Strafdrohung typisierten Unrechts- und Schuldgehalt erheblich zurückbleibt. Solches kann zwar auch bei vorsätzlichem Han...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        001  Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        AVG §37;B-VG Art130 Abs2;VStG §19;VStG §20;VwRallg;                                           
Rechtssatz:           § 20 VStG räumt der Beh ungeachtet der Verwendung des Wortes "kann" kein Ermessen ein. Überwiegen die Milderungsgründe die Erschwerungsgründe beträchtlich oder ist der Beschuldigte ein Jugendlicher, dann hat er einen Rechtsanspruch auf die Anwe...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        001  Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        AVG §58 Abs2;VStG §19 Abs2;VStG §19;VwGG §41 Abs1;VwRallg;                                           
Rechtssatz:          Eine Rechtswidrigkeit bei der Strafbemessung liegt dann nicht vor, wenn die Beh von dem ihr eingeräumten Ermessen iSd G Gebrauch macht. Demgemäß obliegt es der Beh, in der 
Begründung:  ihres Bescheides die für die Ermessensübung maßgebenden Umstände...                    mehr lesen...                
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 18. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen habe, "der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen (Aufforderung vom 23.3.1988, zugestellt durch Hinterlegung mit Beginn der Abholfrist 7.4.1988) bekanntzugebe... mehr lesen...
                    
                    Index:        10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §19;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;                                           
Rechtssatz:          Hat es der Bf unterlassen, in der Beschwerde im Hinblick auf die Strafbemessung seine Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse sowie seine Sorgepflichten anzugeben, kann von der Wesentlichkeit des vom Bf geltend gemachten Verfahrensmangels, nämlich daß die belBeh im Falle de...                    mehr lesen...                
Die Wiener Landesregierung hat gegenüber dem Beschwerdeführer nachstehenden, mit 23. Juni 1989 datierten "Berufungsbescheid" erlassen: "Die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Währing, hat mit Strafverfügung vom 2.12.1988, zur Zahl Pst 5393/88, über Herrn N, wohnhaft in X, wegen Übertretung des § 93 Abs. 1 und 5 StVO 1960 eine Strafe von S 1.000,--, bei Uneinbringlichkeit 60 Stunden Arrest, verhängt. Dem gegen das Strafausmaß rechtzeitig eingebrachten, gemä... mehr lesen...
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung               
Norm:        StVO 1960 §93 Abs1;StVO 1960 §93 Abs5;VStG §19;                                           
Rechtssatz:          Ausf zur Strafbemessung (hier: Verwaltungsübertretung nach § 93 Abs 1 StVO und § 93 Abs 5 StVO), bei welcher die Beh den bis zu 1000 S reichenden Strafrahmen (bewußt) voll ausgeschöpft hat.                     Schlagworte       Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen               ...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82000 BauordnungL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        BauO OÖ 1976 §68 Abs2;BauRallg;VStG §19;                                           
Rechtssatz:          Der Behörde 1. Instanz kann nicht entgegengetreten werden, wenn sie den Umstand, dass sich die Bauwerberin in ...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        BauO OÖ 1976 §68 Abs2;VStG §19;                                           
Rechtssatz:          Wenn ein Pachtzins in Höhe von S 4.500,-- im wesentlichen zur Verzinsung und Tilgung der zum Erwerb dieses Grundstückes aufgenommene Dar...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        BauO OÖ 1976 §68 Abs2;VStG §19;                                           
Rechtssatz:          Aus der mit 300.000,- Schilling festgesetzten Obergrenze (Strafrahmen bis zu 300.000,- Schilling) allein, der eine Untergrenze von null ...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §19;VStG §20 idF 1987/516 ;                                           
Rechtssatz:          Die 
Begründung: , dass als Milderungsgrund nur die Schuldeinsicht gewertet werden könne (bei Nichtvorliegen von Erschwerungsgründen) und dass ohnehin die Mindeststrafe verhängt worden sei, reicht für die Nichtanwendung der ao Strafmilderung gemäß § 20 VStG idF BGBl 1987/516 nicht aus. Für das beträchtliche Überwiegen der Milderungsg...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz               
Norm:        KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §19;                                           
Rechtssatz:          Die Annahme einer Sorgepflicht hat auf die Bemessung der vorliegenden Geldstrafe nach § 134 Abs 1 KFG keinen Einfluss, wenn sich diese im untersten Bereich des Strafrahmens (weniger als 2 % der Höchststrafe) bewegt.                     Schlagworte       Persönliche Verhältnisse des Beschuldig...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung               
Norm:        StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §19;                                           
Rechtssatz:          Führt die Behörde aus, dass es sich bei der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 52 km/h - entsprechend den in den Verkehrsunfallstatistiken ausgewiesenen Unfallursachen - um einen schweren Verstoß gegen die straßenpolizeilichen Vorschriften handelt, dann ist im Hinblick darauf, dass ...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        BauO OÖ 1976 §68 Abs1 litb;VStG §19;                                           
Rechtssatz:          Der VwGH hält eine Geldstrafe in Höhe von S 35.000.-- für eine Übertretung des § 68 Abs 1 lit b der OÖ BauO 1976 selbst unter Annah...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        L80405 Altstadterhaltaung Ortsbildschutz SalzburgL80405 Altstadterhaltung Ortsbildschutz SalzburgL81705 Baulärm Umgebungslärm SalzburgL82005 Bauordnung Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        AltstadterhaltungsG Salzburg 1980 §24 Abs1;AltstadterhaltungsG Salzburg 1980 §3;AltstadterhaltungsG Salzburg 1980 §4;AltstadterhaltungsV Salzburg 1982 §6;BauPolG Slbg 1973 §12 Abs1;BauPolG Slbg 1973 §2 Abs1 litc;BauPolG Slbg 1973 §2 Abs1 litd;BauPolG Slbg 1973 §2 Ab...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren82/02 Gesundheitsrecht allgemein               
Norm:        GeschlKrG §12 Abs2;Gesundheitliche Überwachung von Prostituierten 1974 §1;VStG §10 idF 1987/516;VStG §11 idF 1987/516;VStG §19 idF 1987/516;                                           
Rechtssatz:          Ausführungen zur Wahl der Strafart (hier: Primärreststrafe) und zur Strafhöhe unter Berücksichtigung des Strafrahmens in Ansehung einer Übertretung gemäß § 12 Abs2 GeschlKrG iVm § 1 Geschlecht...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        001  Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        AVG §37;VStG §19;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;VwRallg;                                           
Rechtssatz:          Wenn der Besch der Meinung ist, das von der Erstbehörde geschätzte und der Bemessung der Geldstrafe zugrunde gelegte Einkommen entspriche nicht den Tatsachen, dann obliegt es ihm im Berufungsverfahren insoweit, ein konkretes Gegenvorbringen zu ...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung               
Norm:        StVO 1960 §20 Abs2;VStG §19;                                           
Rechtssatz:          Bei Einhaltung einer Geschwindigkeit von nahezu 200 km/h auf der Autobahn (Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h und 68 km/h) ist der Unrechtsgehalt gravierend und die Verhängung einer Geldstrafe von S 4000 (bei einem Strafrahmen bis zu S 10.000) selbst bei einem Geständnis und der...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung               
Norm:        StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §19;VStG §6;                                           
Rechtssatz:          Verkehrsstaus, längere Grenzaufenthalte und Nebel sind insbesonders im Winter nichts außergewöhnliches, weshalb von vornherein damit gerechnet werden muss. Hat sich der Beschuldigte nicht darauf eingestellt, kann es nicht als unverschuldet angesehen werden, wenn er dadurch un...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung               
Norm:        StVO 1960 §20 Abs2;VStG §19;                                           
Rechtssatz:          Eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung bringt eine erhöhte Umweltbelastung (durch vermehrten Schadstoffausstoß und Lärmbelästigung) mit sich, was eine nachteilige Folge iSd § 19 Abs 1 VStG darstellt.                     Schlagworte       Überschreiten der Geschwindigkeit               European Case ...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung               
Norm:        StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §19;                                           
Rechtssatz:          Die durch eine Geschwindigkeitsüberschreitung erhöhte Lärmbelästigung ist nicht nur in einem VERBAUTEN GEBIET, sondern auch im Freiland von Bedeutung.                     Schlagworte       Überschreiten der Geschwindigkeit               European Case Law Identifier (ECLI)       ECLI:...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        001  Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        B-VG Art130 Abs2;VStG §19;VwRallg;                                           
Rechtssatz:          Die Strafzumessung innerhalb des gesetzlichen Rahmens stellt eine Ermessensentscheidung dar. Dem Art 130 Abs 2 B-VG zufolge liegt im Bereich des verwaltungsbehördlichen Ermessens Rechtswidrigkeit dann nicht vor, wenn die Behörde von diesem iSd Gesetzes Gebrauch ...                    mehr lesen...