Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er sei am 29. November 1987 um 17.50 Uhr mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw an einem näher beschriebenen Ort in Richtung F. gefahren und habe auf Höhe der Wohnhäuser Nr. 7 und 9 a) nach einem Verkehrsunfall, an welchem er ursächlich beteiligt gewesen sei, nicht sofort angehalten und b) nachdem er an einem Verkehrsunfall mit Personenschaden ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;VStG §19;VStG §51 Abs4;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde hat trotz mangelnder Ausführungen zur Strafbemessung in der Berufung eine entsprechende Überprüfung vorzunehmen (Hinweis E 15.6.1987, 86/04/0010, VwSlg 12489 A/1987). Schlagworte Inhalt der BerufungsentscheidungUmfang der Abänderungsbefugnis DiversesVerbot der r... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19 idF 1978/117;
Rechtssatz: Die Behörde darf in die Strafbemessung Überlegungen der Spezialprävention und Generalprävention einbeziehen. Schlagworte Rücksichten der Generalprävention European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989020093.X04 Im RIS seit 12.06.2001 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art130 Abs2;StVO 1960 §38 Abs1 lita idF 1969/209 ;StVO 1960 §99 Abs3 lita idF 1971/274;VStG §19 Abs2 idF 1978/117 ;VStG §19;
Rechtssatz: Geht die Behörde aufgrund einer Angabe des Besch von dessen monatlichen Einkommen in der Höhe von S 2.500,-- bis S 3.000,-- aus und spricht sie dementsprechend von " besc... mehr lesen...
Index: L44109 Feuerpolizei Kehrordnung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: KehrV Wr 1985 §16 idF 1987/040;VStG §19;VStG §51 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde schränkte den Tatzeitraum ein, ohne das Strafausmaß herabzusetzen, oder durch Heranziehen weiterer, von der Behörde erster Instanz nicht berücksichtigter erschwerender Umstände eingehend zu begründen, weshalb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §58 Abs2;AVG §66 Abs4;VStG §19;VStG §51 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1354/78 E 20. November 1978 VwSlg 9694 A/1978 RS 1 Stammrechtssatz Es liegt kein Verstoß gegen den Grundsatz des Verbotes einer REFORMATIO IN PEIUS vor, wenn die Berufungsbehörde bei Verneinung eines von der Verwaltungsstrafbehörde... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art130 Abs2;VStG §19 idF 1978/117 ;
Rechtssatz: Im Hinblick auf den nicht bloß geringfügigen Unrechtsgehalt der Nichtbeachtung der Lichtzeichen einer Verkehrsampel (selbst bei Fehlen besonderer Umstände) übt die Behörde Ermessen im Sinne des Gesetzes, wenn sie bei einem gesetzlichen Strafrahmen bis S 10.000,-- über den Besch eine Gel... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §66 Abs4;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §19;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Da der Beschuldigte in bezug auf die Verwaltungsübertretung nach § 52 lit a Z 10a StVO zwei auf derselben schädlichen Neigung beruhende Vorstrafen aufweist und da auch der Unrechtsgehalt der Tat nicht als gering angesehen werden kann, vermag der Vw... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 5. Dezember 1989 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe am 2. September 1988 um 8.15 Uhr in Wien 1, Operngasse 10, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges in einem beschilderten Halteverbot gehalten; er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) begangen; nach § 99 Abs. 3 ... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 13. September 1989 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 30. November 1988, zugestellt am 14. Dezember 1988, bekanntzugeben, wer dieses Fahrzeug in Wien 9, Lustkandlgasse 29, abgestellt gehabt habe, so daß es dort am 24. Novem... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Besteht zwischen der Höhe der verhängten Geldstrafe und der verhängten Ersatzarreststrafe ein erheblicher, nach dem Verhältnis zur Höchststrafe zu bemessender Unterschied (hier: ein Unterschied von rund 78 Prozent), dann ist eine
Begründung: erforderlich (Hinweis E 27.11.1979, 2574/79, E 5.11.1987, 87/18/0087). Schlagwor... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1093/55 E 22. September 1955 VwSlg 3825 A/1955 RS 1 Stammrechtssatz Im Verwaltungsstrafrecht ist die für den Fall der Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe festzusetzende Arreststrafe nicht nach einem festen Umrechnungsschlüssel zu bemessen. Die Berufungsbehörde ist berechtigt, die Geldstrafe mit Rücksicht auf die Vermög... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;VStG §19;VwRallg;
Rechtssatz: Ungeachtet der Weigerung des Beschuldigten, seine Einkommensverhältnisse, Vermögensverhältnisse und Familienverhältnisse bekanntzugeben, hat die Behörde nach der Offizialmaxime den maßgebenden Sachverhalt zu ermitteln und entsprechende Sachverhaltsfeststellungen über diese bis nun verschwiegene... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 19. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretungen des § 37 Abs. 1 StVO und des § 9 Abs. 1 leg. cit. bestraft, weil er am 26. August 1987 um 20.14 Uhr in Innsbruck den dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Brunecker Straße, vor dem Posthof, in Richtung Norden gelenkt und 1) trotz eines durch hochgehobenen Arm deutlich sichtbaren Haltezeichens sein Fahrzeug nicht angehalten und 2) die dort... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;MRK Art6 Abs2;VStG §19;VStG §25 Abs2;VStG §45 Abs1 lita;
Rechtssatz: Der Grundsatz - in dubio pro reo - greift nur Platz, wenn die für und gegen den Besch sprechenden Umstände nach der Beweiswürdigung der Beh gleiches Gewicht (Hinweis E 12.2.1980, 2309/79, VwSlg 10033 A/1980) haben. Schlagworte freie Beweiswürdigung ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 10. Oktober 1988 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 103a Abs. 1 Z. 3 in Verbindung mit § 103 Abs. 2 KFG gemäß § 134 Abs. 1 leg. cit. mit einer Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 14 Tage) bestraft, weil er es als Mieter des ihm ohne Lenkerbeistellung überlassenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftwagens unterlassen habe, dem ihm am 28. April 1987 zugestellten schrif... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft B vom 2. August 1985 wurde die mitbeteiligte Partei schuldig erkannt, sie habe als im Sinne des § 9 VStG 1950 Verantwortlicher in ihrer Eigenschaft als Marktleiter der S-Gmbh & Co KG verbotenerweise am gesetzlichen Feiertag, dem 8. Dezember 1984 (Maria Empfängnis), die werdende Mutter C beschäftigt. Die mitbeteiligte Partei habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 7 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes 1979, ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 25. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 103a Abs. 1 Z. 3 in Verbindung mit § 103 Abs. 2 KFG gemäß § 134 leg. cit. mit einer Geldstrafe von S 15.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage) bestraft, weil er es als Mieter des ihm ohne einen Lenker beigestellten und dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftwagens unterlassen habe, der ihm am 20. Jänner 1988 zugestellten schriftlichen Au... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 14. Jänner 1988, Zl. 86/08/0185, verwiesen. In diesem Erkenntnis wurde ausgeführt, daß die von der belangten Behörde vorgenommene Beurteilung des Verschuldens der mitbeteiligten Partei als bloß geringfügig nicht zutreffe, eine Ungewißheit hinsichtlich der Rechtslage könne der mitbeteiligten Partei nicht zugute gehalten werden. Mit dem nunmehr angefochtenen Ersatzbe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 26. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 103a Abs. 1 Z. 3 in Verbindung mit § 103 Abs. 2 KFG gemäß § 134 leg. cit. mit einer Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage) bestraft, weil er es als Mieter des ihm ohne Lenkerbeistellung überlassenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftwagens unterlassen habe, der ihm am 20. Jänner 1988 zugestellten schriftlichen A... mehr lesen...
Nachdem eine auf den Beschwerdeführer lautende Bewilligung zur Haltung gefährlicher Tiere (vier Geparde, vier Ozelote, ein Puma) rechtskräftig widerrufen (Bescheid des Gemeinderates der Gemeinde S vom 30. September 1988) und ein Antrag des Beschwerdeführers auf Haltung von gefährlichen Tieren (ein Puma, zwei Geparde, neun Ozelote, fünf Servale) rechtskräftig abgewiesen worden war (Bescheid des Gemeinderates der Gemeinde S vom 11. Mai 1989), wurde dem Beschwerdeführer mit Straferkenntn... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Eine als Erschwerungsgrund zu berücksichtigende einschlägige Vorstrafe muß bereits zum Zeitpunkt der Begehung der neuen Straftat rechtskräftig - wenn auch lediglich formell rechtskräftig - sein (Hinweis E 14.9.1984, 84/03/0024; E 10.11.1986, 86/10/0163; E 29.12.1986, 86/10/0132, 0146). Schlagworte Erschweren... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/11/0122 E 15. Februar 1983 RS 6 Stammrechtssatz Die Strafzumessung innerhalb eines gesetzlichen Strafrahmens ist eine Ermessensentscheidung. Gemäß Art 130 Abs 2 B-VG liegt im Bereich des verwaltungsbehördlichen Ermessens Rechtswidrigkeit dann nicht vor, wenn die Behörde von diesen im Sinne des Gesetzes Gebrauch gemacht hat. Demge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art130 Abs2;VStG §19;VwRallg;
Rechtssatz: Der Beschuldigte weist bereits fünf einschlägige Vorstrafen auf, ist auch sonst verkehrsstrefrechtlich nicht unbescholten und wurde zuletzt mit einer Geldstrafe von S 10.000,-- rechtskräftig bestraft. Schlagworte Ermessen besondere Rech... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/11/0122 E 15. Februar 1983 RS 6 Stammrechtssatz Die Strafzumessung innerhalb eines gesetzlichen Strafrahmens ist eine Ermessensentscheidung. Gemäß Art 130 Abs 2 B-VG liegt im Bereich des verwaltungsbehördlichen Ermessens Rechtswidrigkeit dann nicht vor, wenn die Behörde von diesen im Sinne des Gesetzes Gebrauch gemacht hat. Demge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19 idF 1978/117; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1204/79 E 12. Mai 1980 RS 4 Stammrechtssatz Erst die Abwägung von Erschwerungs- und Milderungsgründen erlaubt die Strafbemessung. Die
Begründung: der Strafbemessung muss, will sie den Bescheid von einem Begründungsmangel freihalten, daher jeweils ausdrücklich auch zur Frage des Vorliegens von Milderungsgründen Stellung n... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: MSchG 1979 §37 Abs1;MSchG 1979 §7 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Die Annahme der belBeh, die von der Strafdrohung des MSchG geschützten Interessen seien deswegen nur unerheblich gefährdet worden, weil die Übertretung nur über Drängen der geschützten Person begangen worden sei, ist verfehlt, weil das von der Strafdrohung geschützte Interesse in der Vermeid... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art130 Abs2;KFG 1955 §103 Abs2;KFG 1955 §103a Abs1 Z3;VStG §19;VwRallg;
Rechtssatz: Aus dem Vorwurf einer Übertretung des §103 Abs2 KFG ergibt sich nicht zwingend die Behauptung, es sei die Vermietung mit Lenkerbeistellung erfolgt. Schlagworte Ermessen VwRa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/11/0122 E 15. Februar 1983 RS 6 Stammrechtssatz Die Strafzumessung innerhalb eines gesetzlichen Strafrahmens ist eine Ermessensentscheidung. Gemäß Art 130 Abs 2 B-VG liegt im Bereich des verwaltungsbehördlichen Ermessens Rechtswidrigkeit dann nicht vor, wenn die Behörde von diesen im Sinne des Gesetzes Gebrauch gemacht hat. Demge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19; Beachte Serie: Am 25.4.1990 wurden die Beschwerdefälle 90/03/0011 und 90/03/0012 im gleichen Sinne erledigt.
Rechtssatz: Wenn die Berufungsbehörde über den Beschuldigten eine höhere Strafe im Vergleich mit der Strafe wegen derselben Übertretung mit früherem Tatzeitpunkt verhängt hat, um im Hinblick auf fünf einschlägige Vorbeanstandungen ... mehr lesen...