Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Gegenständlich ist die Frage, ob die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den sich im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis befindlichen Diplomrechtspfleger des Bezirksgerichtes XXXX , ADir XXXX (in Folge: Beschwerdeführer), mit im
Spruch: bezeichneten Einleitungsbeschluss rechtmäßig ist, da sich gegen den am 26.09.2019 zugestellten Bescheid die am 10.10.2019 per Fax bei der Behörde eingebrachte Beschwerde richtet. II. Das Bundesverwal... mehr lesen...