Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitigen und zulässigen Beschwerden erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zum Disziplinarbeschuldigten: ChefInsp XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) war jedenfalls im Zeitraum Februar 2023 bis Juli 2023 und ist noch immer dienstführender Exekutivbediensteter der LPD Wien, er übte weder im Zeitraum Februar 2023 bis Juli 2023 noch übt er heute eine Personalvertretungsfunktion aus und war in diesem Zeitraum bzw. ist a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) stehe in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Polizist. 2. Mit Bescheid vom 22.09.2025 verfügte der Stadtpolizeikommandant des Stadtpolizeikommandos XXXX für den LANDESPOLIZEIDIREKTOR von XXXX die vorläufige Suspendierung und legte diese der Bundesdisziplinarbehörde (BDB) vor. 2. Mit Bescheid vom 22.09.2025 verfügte der Stadtpolizeikommandant des Stadtpolizeikommandos ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in Folge: BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist dienstführender Beamter bei der LPD XXXX (in Folge: LPD). 1. Der Beschwerdeführer (in Folge: BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist dienstführender Beamter bei der LPD römisch 40 (in Folge: LPD). 2. Am 16.02.2025 kam es zu einer polizeilichen Intervention der PI ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht als Exekutivbeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich und versah zuletzt seinen Dienst in Salzburg. Seine Stammdienststelle ist die Polizeiinspektion XXXX . 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht als Exekutivbeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich und versah zuletzt seinen Dienst in Salzbur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist derzeit suspendierter Beamter des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, er steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 1.1. römisch 40 (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) ist derzeit suspendierter Beamter des Bundesministeriums für europäische und in... mehr lesen...