Der Beschwerdeführer steht seit 1. Juli 1995 als Abteilungsinspektor i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund; seine letzte Dienststelle befand sich im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Salzburg (in der Folge kurz: Landesgendarmeriekommando). Dem Beschwerdeführer wurde mit Bescheid des Landesgendarmeriekommandos vom 9. Dezember 1968 die nun streitgegenständliche Wohnung in S als Naturalwohnung zugewiesen; im Spruch: dieses Bescheides heißt es unter ande... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §80 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0007 E 14. März 1988 VwSlg 12669 A/1988 RS 3 Stammrechtssatz Der Eintritt der Tatbestandsvoraussetzungen des § 80 Abs 5 Z 1 BDG 1979 verpflichtet die Dienstbehörde keinesfalls bei sonstiger Verwirkung von der ihr eingeräumten Ermächtigung zur Erlassung des Entziehungsbescheides sofort Gebrauch zu machen. ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §80 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0007 E 14. März 1988 VwSlg 12669 A/1988 RS 2 Stammrechtssatz Die "Weiterbelassung" einer Naturalwohnung durch vorläufige Nichterlassung eines Entziehungsbescheides stellt keine Gestattung nach § 80 Abs 9 BDG 1979 dar. Eine Gestattung nach § 80 Abs 9 setzt vielmehr voraus, dass dem in dieser Bestimmung genannten ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §80 Abs5;BDG 1979 §80 Abs9;B-VG Art130 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/12/0155 E 29. November 1988 RS 3 Stammrechtssatz Die Inanspruchnahme der in § 80 Abs 5 BDG 1979 genannten konkreten Entziehungsmöglichkeiten ist als eine an die Dienstbehörde gerichtete Vorschrift zu werte... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §80 Abs5;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/16 93/12/0305 5 Stammrechtssatz Die aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis abgeleiteten Rechte und Pflichten sind im Gegensatz zu privatrechtlichen Dienstverhältnissen - sofern nicht Gestaltungsrechte gesetzlich ausdrücklich eingeräumt sind - weder vom D... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 31. März 1994 als Abteilungsinspektor im Ruhestand in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund; seine letzte Dienststelle war der Gendarmerieposten G, den er leitete. Bei den Akten des Verwaltungsverfahrens befindet sich ein Schreiben der Dienstbehörde an den Beschwerdeführer vom 28. März 1990, mit dem ihm die strittige Wohnung als "be. Naturalwohnung" angeboten und er wegen der von ihm geplanten Wohnungsverbesserungsmaßnahmen eingel... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 31. März 1994 als Abteilungsinspektor im Ruhestand in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund; seine letzte Dienststelle war der Gendarmerieposten G, den er leitete. Bei den Akten des Verwaltungsverfahrens befindet sich ein Schreiben der Dienstbehörde an den Beschwerdeführer vom 28. März 1990, mit dem ihm die strittige Wohnung als "be. Naturalwohnung" angeboten und er wegen der von ihm geplanten Wohnungsverbesserungsmaßnahmen eingel... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §80 Abs5 Z1;
Rechtssatz: Der Eintritt der Tatbestandsvoraussetzungen des § 80 Abs 5 Z 1 BDG 1979 verpflichtet die Dienstbehörde keinesfalls, bei sonstiger Verwirkung von der ihr eingeräumten Ermächtigung zur Erlassung des Entziehungsbescheides sofort Gebrauch zu machen (Hinweis E 29.11.1988, 86/12/0155, und E 17.5.1995, 94/12/... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §80 Abs5 Z1;
Rechtssatz: Der Eintritt der Tatbestandsvoraussetzungen des § 80 Abs 5 Z 1 BDG 1979 verpflichtet die Dienstbehörde keinesfalls, bei sonstiger Verwirkung von der ihr eingeräumten Ermächtigung zur Erlassung des Entziehungsbescheides sofort Gebrauch zu machen (Hinweis E 29.11.1988, 86/12/0155, und E 17.5.1995, 94/12/... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hofrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist eine Bundespolizeidirektion (im folgenden BPD), in der er als Leiter einer Abteilung tätig ist. Mit Bescheid vom 26. November 1979 überließ der (damalige) Polizeidirektor dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 des Gehaltsüberleitungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1947, eine näher beschriebene Wohnung im bundeseigenen Amtsgebäude der BPD im II. Obergeschoß mit einer Verre... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hofrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist eine Bundespolizeidirektion (im folgenden BPD), in der er als Leiter einer Abteilung tätig ist. Mit Bescheid vom 26. November 1979 überließ der (damalige) Polizeidirektor dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 des Gehaltsüberleitungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1947, eine näher beschriebene Wohnung im bundeseigenen Amtsgebäude der BPD im II. Obergeschoß mit einer Verre... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §1;BDG 1979 §80 Abs5 Z3;B-VG Art20;B-VG Art83 Abs2;DVV 1981 §1 Abs1;DVV 1981 §2 Z5 litb;VwGG §42 Abs2 Z2;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/12/0191 E 2. Juli 1997
Rechtssatz: Auf Gru... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;BDG 1979 §80 Abs5 Z3;B-VG Art130 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/12/0191 E 2. Juli 1997
Rechtssatz: Bei der Anwendung des § 80 Abs 5 Z 3 BDG 1979 ist folgendes zu prüfen: 1) Dient die beabsichtigte Verwendung dem Interesse der öffentlichen Verwaltung?... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §80 Abs2;BDG 1979 §80 Abs5 Z3;BDG 1979 §80 Abs6 impl; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/12/0191 E 2. Juli 1997
Rechtssatz: Der Wegfall eines (auch gegebenen) öffentlich-rechtlichen Zuweisungsinteresses an einer Naturalwohnung reicht für sich allein nicht aus, die Naturalwohnung zu entziehen (vgl hingegen die Regelung für Dienstwohnu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §1;BDG 1979 §80 Abs5 Z3;B-VG Art20;B-VG Art83 Abs2;DVV 1981 §1 Abs1;DVV 1981 §2 Z5 litb;VwGG §42 Abs2 Z2;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/12/0191 E 2. Juli 1997
Rechtssatz: Auf Gru... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;BDG 1979 §80 Abs5 Z3;B-VG Art130 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/12/0191 E 2. Juli 1997
Rechtssatz: Bei der Anwendung des § 80 Abs 5 Z 3 BDG 1979 ist folgendes zu prüfen: 1) Dient die beabsichtigte Verwendung dem Interesse der öffentlichen Verwaltung?... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §80 Abs2;BDG 1979 §80 Abs5 Z3;BDG 1979 §80 Abs6 impl; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/12/0191 E 2. Juli 1997
Rechtssatz: Der Wegfall eines (auch gegebenen) öffentlich-rechtlichen Zuweisungsinteresses an einer Naturalwohnung reicht für sich allein nicht aus, die Naturalwohnung zu entziehen (vgl hingegen die Regelung für Dienstwohnu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist die geschiedene Ehegattin (im folgenden frühere Ehegattin) des am 26. Dezember 1991 verstorbenen ES (Jahrgang 1910), der zuletzt als Oberst in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund stand und dem die Naturalwohnung in S, G-Straße 46/EG/2, zugewiesen war bzw. ab dem Zeitpunkt seiner Ruhestandsversetzung im Jahr 1975 (weiter) belassen worden war. Mit Schreiben vom 31. Dezember 1991 gab die Beschwerdeführerin der BGV II das Ableben ihres frü... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist die geschiedene Ehegattin (im folgenden frühere Ehegattin) des am 26. Dezember 1991 verstorbenen ES (Jahrgang 1910), der zuletzt als Oberst in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund stand und dem die Naturalwohnung in S, G-Straße 46/EG/2, zugewiesen war bzw. ab dem Zeitpunkt seiner Ruhestandsversetzung im Jahr 1975 (weiter) belassen worden war. Mit Schreiben vom 31. Dezember 1991 gab die Beschwerdeführerin der BGV II das Ableben ihres frü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §80 Abs2;BDG 1979 §80 Abs5;BDG 1979 §80 Abs9;
Rechtssatz: Der öffentlich-rechtliche Titel nach § 80 Abs 9 BDG 1979 ist zwar in seinem Bestandschutz schwächer ausgestaltet als das mit Bescheid dem Beamten des Dienststandes gegenüber nach § 80 Abs 2 BDG 1979 begründete Benützungsverhältnis, weil neben den (sinngemäß) anwendbaren... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §80 Abs5 Z1;
Rechtssatz: § 80 Abs 5 Z 1 zweiter Tatbestand BDG 1979 ist auf die geschiedene Ehefrau des Beamten, die in keinem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund steht, nicht anzuwenden, da diese Bestimmung nur den Fall der mit dem Ausscheiden aus dem Dienststand gleichzeitigen
Begründung: des Ruhestandes erfaßt, nicht aber auf das Erlöschen des D... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §80 Abs5 Z1;
Rechtssatz: § 80 Abs 5 Z 1 zweiter Tatbestand BDG 1979 ist auf die geschiedene Ehefrau des Beamten, die in keinem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund steht, nicht anzuwenden, da diese Bestimmung nur den Fall der mit dem Ausscheiden aus dem Dienststand gleichzeitigen
Begründung: des Ruhestandes erfaßt, nicht aber auf das Erlöschen des D... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand als Oberkontrollorin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre letzte Dienststelle war das Militärkommando Oberösterreich in X. Mit Bescheid vom 22. Juli 1985 wies die belangte Behörde der Beschwerdeführerin mit Wirksamkeit vom 1. Juni 1985 die in Linz, R.-Straße 52/II/6, gelegene Wohnung als Naturalwohnung nach § 80 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (im folgenden BDG 1979) zu. Auf Grund einer Austrittserklärung der... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand als Oberkontrollorin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre letzte Dienststelle war das Militärkommando Oberösterreich in X. Mit Bescheid vom 22. Juli 1985 wies die belangte Behörde der Beschwerdeführerin mit Wirksamkeit vom 1. Juni 1985 die in Linz, R.-Straße 52/II/6, gelegene Wohnung als Naturalwohnung nach § 80 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (im folgenden BDG 1979) zu. Auf Grund einer Austrittserklärung der... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §148 Abs2;BDG 1979 §20 Abs3;BDG 1979 §20;BDG 1979 §80 Abs5 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Das BDG 1979 geht nach seiner Systematik vom komplementären Begriffspaar "Beamter des Dienststandes" und "Beamter des Ruhestandes" aus und umschreibt damit einen jeweils unterschiedlichen Status innerhalb eines aufrechten öffentlich-rechtlichen Die... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §20 Abs3;BDG 1979 §80 Abs5 Z1;BDG 1979 §80 Abs7;BDG 1979 §80 Abs9;VwRallg;
Rechtssatz: Das BDG 1979 knüpft bei der als Folge der Entziehung normierten Räumungspflicht nur an die Beamteneigenschaft an (§ 80 Abs 7 Satz 1 BDG 1979) und ermöglicht der Dienstbehörde in § 80 Abs 9 BDG 1979 keine Gestattung der Benutzung der Naturalwohn... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §20 Abs3;BDG 1979 §80 Abs2;BDG 1979 §80 Abs5 Z1;
Rechtssatz: § 80 BDG 1979 gehört zum siebenten Abschnitt des BDG 1979, der die "Rechte des Beamten" regelt. § 80 Abs 2 Satz 1 BDG 1979 knüpft die nach § 80 Abs 2 Satz 3 BDG 1979 in Bescheidform vorzunehmende Zuweisung einer Dienstwohnung oder Naturalwohnung an der Beamteneigenschaft an und unterstreicht den Zus... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §148 Abs2;BDG 1979 §20 Abs3;BDG 1979 §20;BDG 1979 §80 Abs5 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Das BDG 1979 geht nach seiner Systematik vom komplementären Begriffspaar "Beamter des Dienststandes" und "Beamter des Ruhestandes" aus und umschreibt damit einen jeweils unterschiedlichen Status innerhalb eines aufrechten öffentlich-rechtlichen Die... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §20 Abs3;BDG 1979 §80 Abs5 Z1;BDG 1979 §80 Abs7;BDG 1979 §80 Abs9;VwRallg;
Rechtssatz: Das BDG 1979 knüpft bei der als Folge der Entziehung normierten Räumungspflicht nur an die Beamteneigenschaft an (§ 80 Abs 7 Satz 1 BDG 1979) und ermöglicht der Dienstbehörde in § 80 Abs 9 BDG 1979 keine Gestattung der Benutzung der Naturalwohn... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §20 Abs3;BDG 1979 §80 Abs2;BDG 1979 §80 Abs5 Z1;
Rechtssatz: § 80 BDG 1979 gehört zum siebenten Abschnitt des BDG 1979, der die "Rechte des Beamten" regelt. § 80 Abs 2 Satz 1 BDG 1979 knüpft die nach § 80 Abs 2 Satz 3 BDG 1979 in Bescheidform vorzunehmende Zuweisung einer Dienstwohnung oder Naturalwohnung an der Beamteneigenschaft an und unterstreicht den Zus... mehr lesen...