RS Vwgh 1995/5/17 94/12/0216

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Veröffentlicht am 17.05.1995
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Index

20/05 Wohnrecht Mietrecht
24/01 Strafgesetzbuch
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §80 Abs5 Z2;
MRG §30 Abs2 Z3;
StGB §207;

Rechtssatz

Bei Beurteilung der Geringfügigkeit eines Deliktes iSd § 30 Abs 2 Z 3 MRG ist grundsätzlich davon auszugehen, daß bei einer strafbaren Handlung, die Verbrechenseignung besitzt, von vornherein nicht von Geringfügigkeit gesprochen werden kann (Hinweis OGH 25.2.1976, 1 Ob 536/76, MietSlg 28303). Der Tatbestand des § 207 StGB entspricht diesen Anforderungen. Dem Umstand, daß die vom Verhalten des Bf betroffenen Personen bereits aus dem Haus ausgezogen sind, kommt keine entscheidende Bedeutung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994120216.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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