Entscheidungen zu § 56 Abs. 2 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 121-150 von 266

RS Vwgh 2004/10/1 2000/12/0195

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §111;BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §56 Abs2;GehG 1956 §13; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2003/12/0011 E 21. September 2005
Rechtssatz: Im Fall einer allenfalls aufgrund einer unzulässig ausgeübten Nebenbeschäftigung erfolgenden Versetzung oder einer qualifizierten Verwendungsänderun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.10.2004

RS Vwgh 2004/10/1 2000/12/0195

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §56 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2003/12/0011 E 21. September 2005 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/09/0377 E 28. Juli 2000 VwSlg 15469 A/2000 RS 5 Hier: nur der erste Satz; mit dem Zusatz "und hat allenfalls auch mit sonstigen dienstrechtlichen Maßnahmen (Personalmaßnahmen) zu rechnen". Stammrec... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.10.2004

RS Vwgh 2004/10/1 2000/12/0195

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2003/12/0011 E 21. September 2005
Rechtssatz: Entscheidet sich der Beamte für die Ausübung der Nebenbeschäftigung, weil er sie für zulässig ansieht, trägt er das Risiko einer unrichtigen Einschätzung und deren Folgen. Hält die Dienstbehörde die ausgeübte Nebenbeschäftigung für unzulässig, wir... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.10.2004

TE Vwgh Beschluss 2003/12/4 2000/12/0268

Der Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung als Ministerialrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war Leiter einer Abteilung des Rechnungshofes (im Folgenden RH), die u.a. für die Prüfung von Krankenanstalten der Gebietskörperschaften und anderer durch Gesetz bestimmter Rechtsträger im Bereich bestimmter Bundesländer (darunter auch des Landes und der Gemeinde Wien) zuständig war. Mit Schreiben vom 29. Dezember 1999 meldete der Beschwe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 04.12.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2002/7/18 99/09/0145

Der im Jahr 1964 geborene Beschwerdeführer stand als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war bis zu seiner Suspendierung der Sicherheitswache-Abteilung 5 (Margareten) im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien zur Dienstleistung zugeteilt. Hinsichtlich der Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das (den Parteien bekannte) Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 1. Juli 1998, Zl. 96/09/0373, verwiesen. Mit diesem Erkennt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.07.2002

RS Vwgh 2002/7/18 99/09/0145

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §56 Abs3;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Die Ausübung einer unzulässigen Nebenbeschäftigung durch den Beschwerdeführer (einen Beamten des Exekutivdienstes) ist sicherlich nicht als unbedeutende Verletzung dienstlicher Interessen zu werten, ist die Wahrung der Dienstpflichten betreffend die Nebenbeschäftigung d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.07.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/7/2 2000/12/0179

Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor des Kriminaldienstes der Bundespolizeidirektion Wien in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seit 21. Juni 1996 ist er vom Dienst suspendiert. Mit Eingabe vom 22. September 1999 meldete er der Bundespolizeidirektion Wien (der nachgeordneten Dienstbehörde), dass er am 27. September des Jahres eine gewerbsmäßige Nebenbeschäftigung als Kaufhausdetektiv bei der Firma G. in Wien beginne. Seine Tätigkeit beschränke sich... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.07.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/7/2 2000/12/0179

Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor des Kriminaldienstes der Bundespolizeidirektion Wien in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seit 21. Juni 1996 ist er vom Dienst suspendiert. Mit Eingabe vom 22. September 1999 meldete er der Bundespolizeidirektion Wien (der nachgeordneten Dienstbehörde), dass er am 27. September des Jahres eine gewerbsmäßige Nebenbeschäftigung als Kaufhausdetektiv bei der Firma G. in Wien beginne. Seine Tätigkeit beschränke sich... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.07.2002

RS Vwgh 2002/7/2 2000/12/0179

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs2 Z2;BDG 1979 §56 Abs2;
Rechtssatz: Eine Gefährdung sonstiger wichtiger dienstlicher Interessen im Sinn des § 56 Abs. 2 Z. 2 BDG 1979 darf - ähnlich wie bei der Vermutung der Befangenheit - keine bloß abstrakte sein, sondern muss vielmehr unter Beachtung der Erfahrungen des täglichen Lebens und des dienstlichen Aufgabenbereiches des Beamten möglichst ko... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.2002

RS Vwgh 2002/7/2 2000/12/0179

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs2;B-VG Art7 Abs1;StGG Art2;StGG Art6;
Rechtssatz: Die in § 56 Abs. 2 BDG 1979 verfügte Einschränkung des Grundrechtes der Erwerbsfreiheit steht - wie bei allen Grundrechtseinschränkungen im Rahmen von Gesetzesvorbehalten - unter der Anforderung der sachlichen Rechtfertigung und Verhältnismäßigkeit (H... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.2002

RS Vwgh 2002/7/2 2000/12/0179

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112;BDG 1979 §56 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass im Umstand der Suspendierung in Verbindung mit der untersagten Nebenbeschäftigung allein noch keine wesentliche Gefährdung sonstiger dienstlicher Interessen im Sinn des § 56 Abs. 2 BDG 1979 liegt. Hier: Dem angefochtenen Bescheid kann nicht entnommen werden, inwiefern mit der konkreten Ausübung der Ne... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.2002

RS Vwgh 2002/7/2 2000/12/0179

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs2 Z2;BDG 1979 §56 Abs2;
Rechtssatz: Eine Gefährdung sonstiger wichtiger dienstlicher Interessen im Sinn des § 56 Abs. 2 Z. 2 BDG 1979 darf - ähnlich wie bei der Vermutung der Befangenheit - keine bloß abstrakte sein, sondern muss vielmehr unter Beachtung der Erfahrungen des täglichen Lebens und des dienstlichen Aufgabenbereiches des Beamten möglichst ko... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/2/20 98/12/0165

Der Beschwerdeführer steht als Rat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wird im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien verwendet. Nachdem er in seiner Eingabe vom 17. Oktober 1997 mitgeteilt hatte, dass er eine Nebenbeschäftigung bei der Firma H. (Fahrtendienst für Behinderte) ausübe, veranlasste die Bundespolizeidirektion Wien den Beschwerdeführer vorerst mit Erledigung vom 30. Oktober 1997 zu einer näheren Stellungnahme über Art und Umfang der Nebenb... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.02.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2001/12/19 97/12/0064

Der Beschwerdeführer steht als Major in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist seit 1. Jänner 1997 das Generalinspektorat der Sicherheitswache der Bundespolizeidirektion Wien, wo er folgende Agenden wahrzunehmen hat: allgemeine Organisation, Verwendung, Dienstaufsicht, Schulung (ausgenommen die Durchführung der Ausbildung); Personalplanung und Nachwuchswerbung hinsichtlich der Angehörigen der Sicherheitswache und der übrigen Organe der Straß... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.2001

RS Vwgh 2001/12/19 97/12/0064

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs2;
Rechtssatz: Auch bei Heranziehung des Tatbestandes der Gefährdung sonstiger wesentlicher dienstlicher Interessen bedarf es einer näheren Klärung des maßgebenden Sachverhaltes, insbesondere der tatsächlich ausgeübten Nebenbeschäftigung. Dieser Untersagungstatbestand wird dann erfüllt sein, wenn die Ausübung der Nebenbeschäftigung ihrer Art nach eine G... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.2001

RS Vwgh 2001/12/19 97/12/0064

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs2;
Rechtssatz: Eine durch die Nebenbeschäftigung bedingte Gefährdung der sachlichen und gesetzestreuen Aufgabenerfüllung durch Bedienstete wie auch die Gefährdung des darauf gerichteten Vertrauens der Allgemeinheit können ein wesentliches dienstliches Interesse im Sinne des § 56 Abs. 2 BDG 1979 darstellen (Hinweis E 19. November 1997, 97/12/0363). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2001/12/18 99/09/0056

Der Beschwerdeführer stand als Sicherheitswachebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 14. Oktober 1998 wurde der Beschwerdeführer wie folgt für schuldig erkannt: "1. er habe für den Privatdetektiv HH bereits eine längere Zeit - offenbar bereits seit zwei bis zweieinhalb Jahre - eine Nebenbeschäftigung ausgeübt, obwohl dadurch die Vermutung seiner Befangenhei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.12.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2001/12/18 2001/09/0142

Der Beschwerdeführer stand als Sicherheitswachebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 22. Mai 2001 wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen jene Teile des erstinstanzlichen Disziplinarerkenntnisses, in welchen er schuldig gesprochen wurde, keine Folge gegeben und der bekämpfte Teil dieses Disziplinarerkenntnisses m... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.12.2001

RS Vwgh 2001/12/18 2001/09/0142

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/12/0092 E 19. Jänner 1994 RS 2 Stammrechtssatz Die ehrenamtliche Wahrnehmung einer Funktion in einem Verein stellt eine Nebenbeschäftigung dar, die an den Anforderungen des § 56 Abs 2 BDG 1979 zu messen ist (Hinweis E 18.11.1985, 85/12/0145, VwSlg 11942 A/1985). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.2001

RS Vwgh 2001/12/18 99/09/0056

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §56 Abs3;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall die Entlassung eines Sicherheitswachebeamten deswegen rechtmäßig war, weil er unzulässige EKIS-Abfragen vorgenommen und deren Ergebnisse ohne Berechtigung weitergegeben sowie in Form einer Neb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.2001

RS Vwgh 2001/12/18 2001/09/0142

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §47;BDG 1979 §56 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/12/0092 E 19. Jänner 1994 RS 4 Stammrechtssatz Als Voraussetzung für die Untersagung einer Nebenbeschäftigung wegen Vermutung der Befangenheit ist insb wesentlich, 1) ob die erwerbsmäßige Nebenschäftigung unmittelbar im dienstlichen Aufgabenbereich des Beamten ausgeübt werden soll bzw 2) ob bei einer s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.2001

RS Vwgh 2001/12/18 2001/09/0142

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §47;BDG 1979 §56 Abs2;
Rechtssatz: Der Exekutivbeamte hat im Beschwerdefall bewusst in Kauf genommen, dass er im Rahmen seiner Dienstausübung mit möglichen Käufern von Kraftfahrzeugen konfrontiert werden könnte, die sich durch Manipulationen an Tachometern der von ihnen erworbenen Fahrzeuge - durchgeführt durch Mitglieder eines bestimmten Vereines oder gar dur... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.2001

RS Vwgh 2001/12/18 2001/09/0142

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §47;BDG 1979 §56 Abs2;
Rechtssatz: Die Vermutung der Befangenheit im Sinne des § 56 Abs. 2 BDG 1979 darf nicht eine bloß abstrakt-denkmögliche sein, um die Untersagung einer Nebenbeschäftigung zu rechtfertigen, sondern muss vielmehr stichhaltig und auf den Erfahrungen des täglichen Lebens aufbauend begründet werden. Es ist aber für die Untersagung einer Nebenb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2001/9/13 96/12/0035

Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor am Gendarmerieposten M. im Bezirk K. in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist Mitglied des Vereines "Gemeinsame Elternschaft und Kindeswohl" und fungiert seit 15. Mai 1992 ehrenamtlich als dessen Vizepräsident, seit 6. Oktober 1995 als Präsident. Bei dem Verein handelt es sich um eine Bürgerinitiative und Selbsthilfegruppe; zu den Zielen zählen laut den Vereinsstatuten unter anderem die Veranlassung der Änderung d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.09.2001

RS Vwgh 2001/9/13 96/12/0035

Index: 10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;MRK Art11;StGG Art12;
Rechtssatz: Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes ist es im Hinblick auf die Stellung der öffentlich Bediensteten und die Ausprägung des grundsätzlich auf Lebenszeit ausgerichteten öffentlichrechtlichen Dienstverhältnisses verfassungsrechtlich nicht bedenklich, wenn de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.09.2001

RS Vwgh 2001/9/13 96/12/0035

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/12/0092 E 19. Jänner 1994 RS 2 Stammrechtssatz Die ehrenamtliche Wahrnehmung einer Funktion in einem Verein stellt eine Nebenbeschäftigung dar, die an den Anforderungen des § 56 Abs 2 BDG 1979 zu messen ist (Hinweis E 18.11.1985, 85/12/0145, VwSlg 11942 A/1985). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.09.2001

RS Vwgh 2001/9/13 96/12/0035

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs2;
Rechtssatz: Es muss im Interesse der Gendarmerie liegen, die Kooperation mit Gerichten und Staatsanwaltschaft zu fördern und jede Beeinträchtigung hintanzuhalten (im Beschwerdefall ist die Untersagung der betreffenden Nebenbeschäftigung des Gendarmeriebeamten gem § 56 Abs 2 BDG 1979 wegen der Gefährdung sonstiger wesentlicher dienstlicher Interessen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.09.2001

RS Vwgh 2001/9/13 96/12/0035

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/12/0092 E 19. Jänner 1994 RS 4 Stammrechtssatz Als Voraussetzung für die Untersagung einer Nebenbeschäftigung wegen Vermutung der Befangenheit ist insb wesentlich, 1) ob die erwerbsmäßige Nebenschäftigung unmittelbar im dienstlichen Aufgabenbereich des Beamten ausgeübt werden soll bzw 2) ob bei einer solchen Nebe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.09.2001

RS Vwgh 2001/9/13 96/12/0035

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/12/0145 E 18. November 1985 VwSlg 11942 A/1985 RS 1(hier: keine Vermutung der Befangenheit bei der ehrenamtlichen Tätigkeit eines Gendarmeriebeamten in einem überregionalen Verein, der seine Mitglieder in Sorgerechtsstreitigkeiten unterstützt) Stammrechtssatz Um die Untersagung einer Nebenbeschäftigung zu rechtfert... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.09.2001

RS Vwgh 2001/9/13 96/12/0035

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs2;
Rechtssatz: Scheint es eine unzulässige Verbindung zwischen den dienstlichen Aufgaben eines Gendarmeriebeamten und seiner Vereinstätigkeit zu geben (Ausnützung der dienstlichen Kontakte für die Gewinnung von Vereinsmitgliedern), könnte dies unter Umständen eine Untersagung der Vereinstätigkeit als Nebenbeschäftigung gemäß § 56 Abs 2 BDG 1979 wegen de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.09.2001

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