RS Vwgh 2002/7/2 2000/12/0179

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Veröffentlicht am 02.07.2002
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §112;
BDG 1979 §56 Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass im Umstand der Suspendierung in Verbindung mit der untersagten Nebenbeschäftigung allein noch keine wesentliche Gefährdung sonstiger dienstlicher Interessen im Sinn des § 56 Abs. 2 BDG 1979 liegt. Hier: Dem angefochtenen Bescheid kann nicht entnommen werden, inwiefern mit der konkreten Ausübung der Nebenbeschäftigung als Kaufhausdedektiv durch den Beschwerdeführer (einen suspendierten Bezirksinspektor des Kriminaldienstes) ein für das Ansehen der Exekutive abträgliches Auftreten in der Öffentlichkeit verbunden wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000120179.X03

Im RIS seit

07.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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