RS Vwgh 2002/7/2 2000/12/0179

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.07.2002
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §56 Abs2 Z2;
BDG 1979 §56 Abs2;

Rechtssatz

Eine Gefährdung sonstiger wichtiger dienstlicher Interessen im Sinn des § 56 Abs. 2 Z. 2 BDG 1979 darf - ähnlich wie bei der Vermutung der Befangenheit - keine bloß abstrakte sein, sondern muss vielmehr unter Beachtung der Erfahrungen des täglichen Lebens und des dienstlichen Aufgabenbereiches des Beamten möglichst konkret dargelegt werden. Eine durch die Nebenbeschäftigung bedingte Gefährdung der sachlichen und gesetzestreuen Aufgabenerfüllung durch Bedienstete wie auch die Gefährdung des darauf gerichteten Vertrauens der Allgemeinheit können ein solches wesentliches dienstliches Interessen im Sinn des § 56 Abs. 2 BDG 1979 darstellen (Hinweis E 19.12.2001, Zl. 97/12/0064, mwN; hier:

gewerbsmäßige Nebenbeschäftigung eines suspendierten Bezirksinspektors des Kriminaldienstes als Kaufhausdedektiv).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000120179.X02

Im RIS seit

07.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten