Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §134 Z3;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs3;BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §52 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1997090081.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist seit dem 1. Mai 1990 das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wo er zunächst als Referent in der Abteilung I/3 (Innenrevision) verwendet wurde. Am 3. März 1992 wurde der Beschwerdeführer mit mündlich erteiltem Dienstauftrag mit Wirkung vom 5. März 1992 der Abteilung I/4 (Rechtsabteilung) zugewiesen. Am selben Tag erhielt er die Weisung, ärztliche Atteste ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Weisung, bei Dienstverhinderungen durch Krankheit stets schon am ersten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, ist unter Bedachtnahme auf § 51 Abs 2 BDG 1979 schon dann rechtswidrig, wenn keine hinreichenden
Gründe: für eine generelle Anordnung vorgelegen sind. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zu seinem Austritt in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war im Bereich des Landesgendarmeriekommandos Vorarlberg als Gruppeninspektor eingesetzt. Mit Bescheid der Dienstbehörde erster Instanz vom 15. Juli 1996 wurden dem Beschwerdeführer wegen ungerechtfertigter Abwesenheit vom Dienst gemäß § 13 Abs. 3 GG 1956 mit Wirkung vom 10. Februar 1996 die Bezüge eingestellt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Berufung, in der er... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs2;GehG 1956 §13 Abs3 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/09/30 95/12/0212 6 Stammrechtssatz § 13 Abs 3 Z 2 GehG regelt den Entfall der Bezüge bei einer ungerechtfertigten Abwesenheit vom Dienst. Als solche GILT AUCH der Fall, daß der Beamte seinen Verpflichtungen nach § 51 Abs 2 BDG 1979 nicht nachkommt. Es handelt sich ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §52 Abs1;B-VG Art7 Abs1;GehG 1956 §13 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall wurde dem Beamten im Hinblick auf berechtigte Zweifel der Dienstbehörde an seiner Exekutivdiensttauglichkeit die weitere Dienstleistung untersagt, er ist also nicht von sich aus dem Dienst ferngeblieben. Der Bea... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §52 Abs1;GehG 1956 §13 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Der Gliederung des § 52 BDG 1979 kommt für den Rechtsfolgenbereich die Bedeutung zu, dass von vornherein nur bei einer Abwesenheit des Beamten vom Dienst nach § 51 Abs 2 BDG 1979 - soferne einer der Tatbestände des letzten Satzes der genannten Bestimmung verwirklicht ist - die Abw... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs2;GehG 1956 §13 Abs3 Z2;
Rechtssatz: § 51 Abs 2 BDG 1979 regelt den Fall, dass der Beamte von sich aus dem Dienst fernbleibt. Davon ausgehend hat er den Nachweis des Grundes für diese, seine Dienstverhinderung (meist Krankheit) zu führen. Die Beurteilung, ob diese Krankheit dann die Dienstverhinderung im konkreten Fall rechtfertigt, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist der Justizanstalt S (als Justizwachebeamter) zur Dienstleistung zugeteilt Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 11. Juni 1996 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei in der Zeit vom 4. August 1994 bis 27. Oktober 1994 und vom 20. April 1995 bis 29. April 1995 ungerec... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Fachinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war der Vollstreckungsdienst beim Bezirksgericht V; mit Verfügung vom 3. Juni 1993 wurde er zuletzt von seiner Verwendung als Gerichtsvollzieher abberufen und zum Leiter der Vollzugsabteilung bei gleichzeitiger Verwendung im Kanzleidienst der Exekutionsabteilung bei diesem Bezirksgericht bestellt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist der Verkehrsabteilung-Außenstelle A im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich zur Dienstleistung zugeteilt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 5. Juni 1996 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 8. Juni 1995 um 9.45 Uhr vor seinem Wohnhaus... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §58 Abs2;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §51 Abs2;
Rechtssatz: Hat der Beamte während der Zeit einer durch Krankheit berechtigten Abwesenheit vom Dienst (hier: Zeitraum nach der Nierensteinzertrümmerung bis zu der vorgesehenen Kurbehandlung) Bauarbeiten vorgenommen, hat die Dienstbehörde iSd § 51 Abs 2 BDG 1979 festzus... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs3 impl;BDG 1979 §51 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/18 90/12/0272 1 Stammrechtssatz Dienstunfähigkeit durch Erkrankung liegt dann vor, wenn durch diese die ordnungsgemäße Dienstleistung verhindert wird oder durch die Dienstleistung die Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung gegeben wäre ode... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Der Beamte hat trotz Vorlage von ärztlichen Bescheinigungen der Aufforderung zum Dienstantritt nachzukommen, wenn die Dienstbehörde auf Grund des mit einem Sachverständigen abgeführten Beweisverfahrens die Dienstfähigkeit des Beamten bejaht (Hinweis E 21.... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/23 92/12/0197 2 Stammrechtssatz Das Vorliegen einer ärztlichen Bescheinigung rechtfertigt an sich noch nicht die Abwesenheit des Beamten vom Dienst. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996090363.X01 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/23 92/12/0197 2 (hier: Erster Satz) Stammrechtssatz Das Vorliegen einer ärztlichen Bescheinigung rechtfertigt an sich noch nicht die Abwesenheit des Beamten vom Dienst. European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;
Rechtssatz: Eine teilweise Verurteilung bei teilweisem Freispruch läßt das Gesetz in Ansehung eines als Einheit anzusehenden Verhaltens nicht zu. Deshalb ist es rechtens ausgeschlossen, daß etwa hinsichtlich einer Dienstpflichtverletzung ein Schuldspruch und ein Freispruch wegen teilweise erfolgter unrichtiger rec... mehr lesen...
Der am 12. Juni 1964 geborene Beschwerdeführer stand als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war bis zu seiner Suspendierung der Sicherheitswache-Abteilung 5 (Margareten) im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien zur Dienstleistung zugeteilt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 2. Oktober 1996 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §158 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §56 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/02/28 94/12/0109 2 Stammrechtssatz Die dem Beamten nach § 43 Abs 1 BDG 1979 treffende Pflicht, sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen, spricht die Verpflichtung des Beamten an, seine volle Einsatzfähigkeit (im weiteren Sinn) für den Dienst zu e... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor i. R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Landesgendarmeriekommando (LGK) Salzburg. Ab dem 7. November 1988 war der Beschwerdeführer vom Dienst abwesend und legte eine fachärztliche Bestätigung vom 28. November 1988 vor, daß er bis "ca. Ende Dezember 1988 bzw. bis Kurbeginn" verhindert sei, seinen Dienst zu versehen. Mit Schreiben vom 17. Jänner 1989 teilte die Versicherun... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs2;GehG 1956 §13 Abs3 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/20 90/12/0313 1 Stammrechtssatz Ungerechtfertigt ist eine Abwesenheit vom Dienst allgemein zunächst dann, wenn dafür kein "ausreichender Entschuldigungsgrund" vorliegt. Nach der im Verhältnis zu § 13 Abs 3 Z 2 GehG als lex specialis anzusehenden Bestimmung des zw... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §52 Abs2;GehG 1956 §13 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Ist der Beamte über den Tag des aufgrund des Untersuchungsergebnisses gem § 52 Abs 2 BDG 1979 befohlenen Dienstantritts hinaus weiterhin durch Krankheit an der Ausübung seines Dienstes verhindert, so hat er bei einem drei Arbeitstage überschreitenden Fernbleiben vom Dienst (bei Di... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §52 Abs2;GehG 1956 §13 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Eine ärztliche Bescheinigung, die eine Dienstunfähigkeit bis "ca Ende Dezember 1988 bzw bis Kurbeginn" bestätigt, macht die Abwesenheit eines Beamten vom Dienst nicht auf unbegrenzte Zeit zu einer gerechtfertigten. Es steht der Behörde, hat sie Zweifel am Fortbestand der Dienstunf... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs2;GehG 1956 §13 Abs3 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/20 91/12/0287 1 Stammrechtssatz Soll ein Fernbleiben vom Dienst zum Bezugsentfall führen, müssen nach § 13 Abs 3 Z 2 des Gehaltsgesetzes zwei Tatbestandsvoraussetzungen gegeben sein, nämlich 1) das Fernbleiben muß eigenmächtig und 2) die Abwesenheit ungerechtfert... mehr lesen...
Die am 14. Mai 1945 geborene Beschwerdeführerin steht seit 1. September 1990 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich; ihre Dienststelle ist das Österreichische Statistische Zentralamt (ÖSTAT). Die Disziplinarkommission beim Bundeskanzleramt, Senat III, sprach die Beschwerdeführerin schuldig, im Zeitraum vom 1. April 1993 bis zum 31. Jänner 1995 die im Dienstplan des Österreichischen Statistischen Zentralamtes vorgeschriebenen Dienststunden, ohne im... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;GehG 1956 §13 Abs3 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/09/30 91/12/0145 6 Stammrechtssatz Aus der Vermutung (arg.: gilt) der Rechtsfolge der ungerechtfertigten Abwesenheit nach § 51 Abs 2 zweiter Satz BDG 1979 - der Gegenbeweis ist in dieser Bestimmung nicht vorgesehen - ergibt sich unmißverständlich, ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Assistenzärztin an der Universitätsklinik für Urologie der Universität Graz in einem befristeten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 2. Februar 1996 beantragte die Beschwerdeführerin, ihr für "pauschalierte Nebengebühren" für Urlaubs- und "Krankenstands"-Zeiten einen Betrag von insgesamt S 68.699,10 zu bezahlen bzw. über ihren Antrag bescheidmäßig abzusprechen. Die belangte Behörde entschied mit dem angefochtenen... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs2;GehG 1956 §15 Abs5;GehG 1956 §15 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/18 90/12/0233 2 Stammrechtssatz Die Abwesenheit vom Dienst ist für Beamte im § 51 BDG 1979 geregelt. Unter den in Abs 2 dieser Bestimmung enthaltenen Voraussetzungen - stellt die Erkrankung des Beamten einen "anderen Grund" der Dienstabwesenheit i... mehr lesen...
Der 1951 geborene Beschwerdeführer steht in einem öffentlichen-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Soweit für dieses Beschwerdeverfahren erheblich, war er im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides Mittelschulprofessor am Bundesgymnasium XY. Aus den Verwaltungsakten ergibt sich, daß dem Beschwerdeführer mit Bescheid des Landesschulrates für Vorarlberg (in der Folge kurz: Landesschulrat) vom 21. September 1993 für die Zeit vom 13. September 1993 bis 11. September 19... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §56 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/02/28 94/12/0109 2 Stammrechtssatz Die dem Beamten nach § 43 Abs 1 BDG 1979 treffende Pflicht, sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen, spricht die Verpflichtung des Beamten an, seine volle Einsatzfähigkeit (im weiteren Sinn) für den Dienst zu erhalten (zum Teilas... mehr lesen...