Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 Z1 XXXX römisch 40 Z2 XXXX römisch 40 Z3 XXXX römisch 40 Z4 XXXX römisch 40 Z5 XXXX römisch 40 Z6 XXXX römisch 40 Z7 XXXX römisch 40 Z8 XXXX römisch 40 Z9 XXXX römisch 40 Z1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (in Folge Disziplinarbeschuldigter) steht bei der Landespolizeidirektion XXXX in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versieht als Exekutivbeamter in der PI XXXX Dienst. 1. römisch 40 (in Folge Disziplinarbeschuldigter) steht bei der Landespolizeidirektion römisch 40 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versieht als Exekutivbeamter in der PI römisch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (in der Folge der BF) absolvierte von 01.06.2011 bis 31.05.2013 die Polizeigrundausbildung und wurde danach von 01.06.2013 bis 31.05.2022 XXXX dienstlich zugewiesen. Seine Definitivstellung erfolgte mit XXXX ist er dem XXXX , XXXX , zugewiesen. Ihm wurde zwei Mal „Dank und Anerkennung“ ausgesprochen und ein Anerkennungszeichen in Verbindung mit dem Terroranschlag am 02.11.2020 verliehen. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zum Disziplinarbeschuldigten: XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter) steht als Unteroffizier in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, sein Verpflichtungszeitraum endet am 31.08.2027. Der Disziplinarbeschuldigte war weder zum Tatzeitpunkt am 25.06.2025 oder am 01.07.2025 bzw. 02.07.2025 noch ist er derzeit Personalvertreter oder M... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Beamter der Verwendungsgruppe E2b und versieht Dienst in der PI XXXX . 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Beamter der Verwendungsgruppe E2b und versieht Dienst in der PI römisch 40 . 2. Mit Bescheid vom 12.01.2026 verfügte die Landespolizeidirektion XXXX als Dienstbehörde die vo... mehr lesen...
I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer und Beschuldigte (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Justizwachebeamter. 2. Am 20.11.2024 erstattete die Leiterin der Justizanstalt XXXX (JA) Disziplinaranzeige gegen den BF bei der Generaldirektion für den Strafvollzug im BMJ. 2. Am 20.11.2024 erstattete die Leiterin der Justizanstalt römisch 40 (JA) Disziplinaranzeige gegen den BF bei der Generaldirektion für den Strafvollzug... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: [Die Angaben zu den Aktenseiten (AS) beziehen sich auf den Akt zur vorläufigen Suspendierung, sofern dies nicht ausdrücklich anders angegeben wird, zB als SUSP (für den Suspendierungsakt der BDB)]. 1. Der Beschwerdeführer (BF) stehe in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Justizwachebamter (JWB). 2. Am 15.12.2025 erstattete der Leiter der Justizanstalt XXXX (JA) Strafanzeige bei der Staatsanwaltsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zur Beschwerdeführerin: XXXX (in Folge: Beschwerdeführerin), geboren am XXXX , steht als Beamtin der Verwendungsgruppe A1 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Zum Zeitpunkt der angelasteten Pflichtverletzungen war sie XXXX . Sie ist disziplinarrechtlich unbescholten und bezog zum Zeitpunkt der Durchführung der Verhandlung vor de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zum Beschwerdeführer: XXXX (in Folge: Beschwerdeführer), geboren am XXXX , steht als Exekutivbeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist disziplinarrechtlich unbescholten und bezog zum Zeitpunkt der Durchführung der Verhandlung vor der Bundesdisziplinarbehörde (in Folge: Behörde) einen Bruttobezug von € 2.777,97. Der Disz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 A1 XXXX römisch 40 A2 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 A1 XXXX römisch 40 A2 XXXX römisch 40 A3 XXXX römisch 40 A4 XXXX römisch 40 A5 XXXX römisch 40 A6 XXXX römisch 40 A7 XXXX römisch 40 P1 XXXX römisch 40 P2 XXXX römisch 40 P3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer und Beschuldigte (B) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Exekutivbeamter. 2. Am 17.05.2022 erstattete der Vorgesetzte des B Disziplinaranzeige an die für Disziplinar- und Beschwerdeangelegenheiten zuständige Abteilung des Bundesministeriums für Inneres (BMI). Hintergrund war im Wesentlichen der Verdacht, dass sich der B am 13.03.2022, nach dem Ende eines Personensch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Obstlt XXXX (in weiterer Folge: Disziplinarbeschuldigter), geboren am XXXX , steht als Berufsmilitärperson des österreichischen Bundesheeres in einem unbefristeten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Der Disziplinarbeschuldigte ist auf dem Arbeitsplatz Kommandant der Gesprächsaufklärung in XXXX eingeteilt. 1. Obstlt römisch 40 (in weiterer Folge: Disziplinarbeschuldi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer wurde mit Schreiben der belangten Behörde vom 28.01.2019 ersucht, die ab Juli 2017 fehlenden Zeitkarten vorzulegen und bei Dienstantritt nach langer Abwesenheit seine Zeitkarte mit einem Minus von 4:39 Stunden zu führen. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer wurde mit Schreiben der belangten Behörde vom 28.01.2019 ersucht, die ab Juli 2017 fehlenden Zeitkarten vorzulegen und bei Dienstan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wurde von 01.02.2009 bis 19.10.2020 als Regionalverantwortlicher der Leitungseinheit Gerichtsvollzug (LEG) beim Oberlandesgericht XXXX (in der Folge OLG) verwendet. Am 19.10.2020 erfolgte seine Zuteilung zur weiteren Dienstleistung zum Bezirksgericht XXXX (in der Folge BG) unter gleic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesministeriums für Inneres, Referat I/B/6/b vom 31.03.2023 GZ. 2023-0.233.484, wurde XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) vorläufig vom Dienst suspendiert. 1. Mit Bescheid des Bundesministeriums für Inneres, Referat I/B/6/b vom 31.03.2023 GZ. 2023-0.233.484, wurde römisch XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) vorläufig vom Dienst suspendiert. 2. Mit beschwerdegegenständlich... mehr lesen...