Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs7 idF 1998/I/123;BDG 1979 §40 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 §40 Abs2 Z1 idF 1994/550;BDG 1979 §40 Abs3 idF 1994/550;BDG 1979 §40 Abs4 Z2 idF 1994/550;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Annahme, die hier in Rede stehende Verwendung sei dem Beamten DIENSTRECHTLICH nicht auf Dauer zugewiesen und könne ihm deshalb auch durch verwendu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs7 idF 1998/I/123;BDG 1979 §40 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 §40 Abs2 Z1 idF 1994/550;BDG 1979 §40 Abs3 idF 1994/550;BDG 1979 §40 Abs4 Z2 idF 1994/550;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen des § 40 Abs. 1, Abs. 2 Z. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit § 38 Abs. 7 erster Satz BDG 1979 folgt, dass die Abberufung eines Beamt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs7 idF 1998/I/123;BDG 1979 §40 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 §40 Abs2 Z1 idF 1994/550;BDG 1979 §40 Abs3 idF 1994/550;BDG 1979 §40 Abs4 Z2 idF 1994/550;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: In Ansehung der Übertragung "vorübergehender" Aufgaben an einen Beamten in anderen als den in § 40 Abs. 4 Z. 2 BDG 1979 geregelten Fällen hat der Verw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs7 idF 1998/I/123;BDG 1979 §40 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 §40 Abs2 Z1 idF 1994/550;BDG 1979 §40 Abs3 idF 1994/550;BDG 1979 §40 Abs4 Z2 idF 1994/550;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die dem Dienstgeber in § 40 Abs. 4 Z. 2 zweiter Fall BDG 1979 übertragene Befugnis, einen Beamten lediglich zur provisorischen Führung der Funktion an... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs7 idF 1998/I/123;BDG 1979 §40 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 §40 Abs2 Z1 idF 1994/550;BDG 1979 §40 Abs3 idF 1994/550;BDG 1979 §40 Abs4 Z2 idF 1994/550;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Annahme, die hier in Rede stehende Verwendung sei dem Beamten DIENSTRECHTLICH nicht auf Dauer zugewiesen und könne ihm deshalb auch durch verwendu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs7 idF 1998/I/123;BDG 1979 §40 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 §40 Abs2 Z1 idF 1994/550;BDG 1979 §40 Abs3 idF 1994/550;BDG 1979 §40 Abs4 Z2 idF 1994/550;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen des § 40 Abs. 1, Abs. 2 Z. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit § 38 Abs. 7 erster Satz BDG 1979 folgt, dass die Abberufung eines Beamt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs7 idF 1998/I/123;BDG 1979 §40 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 §40 Abs2 Z1 idF 1994/550;BDG 1979 §40 Abs3 idF 1994/550;BDG 1979 §40 Abs4 Z2 idF 1994/550;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: In Ansehung der Übertragung "vorübergehender" Aufgaben an einen Beamten in anderen als den in § 40 Abs. 4 Z. 2 BDG 1979 geregelten Fällen hat der Verw... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Ministerialrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mangels Option gehört sie nach wie vor als Beamtin der Allgemeinen Verwaltung dem (alten) Dienstklassensystem an; sie ist rechtskundige Bedienstete im Sinn des § 24 Abs. 2 VwGG. Ihre Dienststelle war im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides das "Amt der AMA" im Ressortbereich der belangten Behörde. Der angefochtene Bescheid betrifft einen besoldungsrechtlichen... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Ministerialrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mangels Option gehört sie nach wie vor als Beamtin der Allgemeinen Verwaltung dem (alten) Dienstklassensystem an; sie ist rechtskundige Bedienstete im Sinn des § 24 Abs. 2 VwGG. Ihre Dienststelle war im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides das "Amt der AMA" im Ressortbereich der belangten Behörde. Der angefochtene Bescheid betrifft einen besoldungsrechtlichen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §40 Abs4 Z2 idF 1994/550;GehG 1956 §121 Abs1 Z3 idF 1994/550;GehG 1956 §122 idF 1994/550;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Beginn der einen Anspruch auf Leiterzulage begründenden Tätigkeit (Leitungsfunktion) ex lege ab Vakanz kann nicht aus § 40 Abs. 4 Z. 2 BDG 1979 abgeleite... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §40 Abs4 Z2 idF 1994/550;GehG 1956 §121 Abs1 Z3 idF 1994/550;GehG 1956 §122 idF 1994/550;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Beginn der einen Anspruch auf Leiterzulage begründenden Tätigkeit (Leitungsfunktion) ex lege ab Vakanz kann nicht aus § 40 Abs. 4 Z. 2 BDG 1979 abgeleite... mehr lesen...
Der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehende Beschwerdeführer war mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 18. Oktober 2001 mit Wirksamkeit vom 1. November 2001 zum Direktor am Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium X. auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe L1 ernannt worden. Der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehende Beschwerdeführer war mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 18. Oktober 2001 mit Wirksamkeit vom 1. ... mehr lesen...
Der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehende Beschwerdeführer war mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 18. Oktober 2001 mit Wirksamkeit vom 1. November 2001 zum Direktor am Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium X. auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe L1 ernannt worden. Der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehende Beschwerdeführer war mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 18. Oktober 2001 mit Wirksamkeit vom 1. ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §141;BDG 1979 §207h Abs1;BDG 1979 §207h Abs2;BDG 1979 §207h Abs3;BDG 1979 §207h Abs4;BDG 1979 §207k Abs1 Z2;BDG 1979 §207k Abs2;BDG 1979 §207k Abs3;BDG 1979 §207m Abs2 Satz2;BDG 1979 §40 Abs2;BDG 1979 §40 Abs4 Z3;BDG 1979 §87 Abs2 Satz1;BDG 1979 §87 Abs3;
Rechtssatz: Die (neuerliche) Mitteilung der Nichtbewährung gemäß § 207k Abs. 1 Z 2 BDG 1979 ist im Hinblic... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §141;BDG 1979 §207h Abs1;BDG 1979 §207h Abs2;BDG 1979 §207h Abs3;BDG 1979 §207h Abs4;BDG 1979 §207k Abs1 Z2;BDG 1979 §207k Abs2;BDG 1979 §207k Abs3;BDG 1979 §207m Abs2 Satz2;BDG 1979 §40 Abs2;BDG 1979 §40 Abs4 Z3;BDG 1979 §87 Abs2 Satz1;BDG 1979 §87 Abs3;
Rechtssatz: Die (neuerliche) Mitteilung der Nichtbewährung gemäß § 207k Abs. 1 Z 2 BDG 1979 ist im Hinblic... mehr lesen...
Aus der Beschwerde sowie einer über Auftrag des Verwaltungsgerichtshofes erstatteten Stellungnahme ergeben sich folgende Sachverhaltsbehauptungen des Beschwerdeführers: Er steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist der Bundesgarten Schönbrunn. Er ist Mitglied des Betriebsrates. Seit 9. Oktober 2000 ist der Beschwerdeführer Leiter der Abteilung Zentralwerkstätte. Zum Zeitpunkt seiner Ernennung hatte er einen (näher beschriebenen) Arbe... mehr lesen...
Aus der Beschwerde sowie einer über Auftrag des Verwaltungsgerichtshofes erstatteten Stellungnahme ergeben sich folgende Sachverhaltsbehauptungen des Beschwerdeführers: Er steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist der Bundesgarten Schönbrunn. Er ist Mitglied des Betriebsrates. Seit 9. Oktober 2000 ist der Beschwerdeführer Leiter der Abteilung Zentralwerkstätte. Zum Zeitpunkt seiner Ernennung hatte er einen (näher beschriebenen) Arbe... mehr lesen...
Aus der Beschwerde sowie einer über Auftrag des Verwaltungsgerichtshofes erstatteten Stellungnahme ergeben sich folgende Sachverhaltsbehauptungen des Beschwerdeführers: Er steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist der Bundesgarten Schönbrunn. Er ist Mitglied des Betriebsrates. Seit 9. Oktober 2000 ist der Beschwerdeführer Leiter der Abteilung Zentralwerkstätte. Zum Zeitpunkt seiner Ernennung hatte er einen (näher beschriebenen) Arbe... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §40 Abs4 Z1;BDG 1979 §40 Abs4 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/12/0134 B 15. Oktober 2003 RS 1
(hier: ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Nach § 40 Abs. 1 BDG 1979 liegt eine Verwendungsänderung dann vor, wenn der Beamte von seiner bisherigen unbefristeten oder befristeten Verwendung abberufen wird. Eine Abberufung von der bisherigen ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §40 Abs4 Z1;BDG 1979 §40 Abs4 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/12/0134 B 15. Oktober 2003 RS 1
(hier: ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Nach § 40 Abs. 1 BDG 1979 liegt eine Verwendungsänderung dann vor, wenn der Beamte von seiner bisherigen unbefristeten oder befristeten Verwendung abberufen wird. Eine Abberufung von der bisherigen ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §40 Abs4 Z1;BDG 1979 §40 Abs4 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/12/0134 B 15. Oktober 2003 RS 1
(hier: ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Nach § 40 Abs. 1 BDG 1979 liegt eine Verwendungsänderung dann vor, wenn der Beamte von seiner bisherigen unbefristeten oder befristeten Verwendung abberufen wird. Eine Abberufung von der bisherigen ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberst in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Militärkommando Oberösterreich. Der vorliegenden, gegen den Bundesminister für Landesverteidigung als belangte Behörde gerichteten Säumnisbeschwerde liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Mit Bescheid des Korpskommando II vom 26. März 2001 wurde der Beschwerdeführer auf einen "Arbeitsplatz über dem Stand" eingeteilt; die Aufgaben dieses Arbeitsplatzes wurden als "... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberst in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Militärkommando Oberösterreich. Der vorliegenden, gegen den Bundesminister für Landesverteidigung als belangte Behörde gerichteten Säumnisbeschwerde liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Mit Bescheid des Korpskommando II vom 26. März 2001 wurde der Beschwerdeführer auf einen "Arbeitsplatz über dem Stand" eingeteilt; die Aufgaben dieses Arbeitsplatzes wurden als "... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberst in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Militärkommando Oberösterreich. Der vorliegenden, gegen den Bundesminister für Landesverteidigung als belangte Behörde gerichteten Säumnisbeschwerde liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Mit Bescheid des Korpskommando II vom 26. März 2001 wurde der Beschwerdeführer auf einen "Arbeitsplatz über dem Stand" eingeteilt; die Aufgaben dieses Arbeitsplatzes wurden als "... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §40 Abs4 Z1;BDG 1979 §40 Abs4 Z2;
Rechtssatz: Nach § 40 Abs. 1 BDG 1979 liegt eine Verwendungsänderung dann vor, wenn der Beamte von seiner bisherigen unbefristeten oder befristeten Verwendung abberufen wird. Eine Abberufung von der bisherigen Verwendung liegt aber nicht nur dann vor, wenn ein gänzlicher Entzug aller bisher damit verbundenen ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §40 Abs4 Z1;BDG 1979 §40 Abs4 Z2;
Rechtssatz: Nach § 40 Abs. 1 BDG 1979 liegt eine Verwendungsänderung dann vor, wenn der Beamte von seiner bisherigen unbefristeten oder befristeten Verwendung abberufen wird. Eine Abberufung von der bisherigen Verwendung liegt aber nicht nur dann vor, wenn ein gänzlicher Entzug aller bisher damit verbundenen ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §40 Abs4 Z1;BDG 1979 §40 Abs4 Z2;
Rechtssatz: Nach § 40 Abs. 1 BDG 1979 liegt eine Verwendungsänderung dann vor, wenn der Beamte von seiner bisherigen unbefristeten oder befristeten Verwendung abberufen wird. Eine Abberufung von der bisherigen Verwendung liegt aber nicht nur dann vor, wenn ein gänzlicher Entzug aller bisher damit verbundenen ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Panzerfernmeldekompanie, Panzerstabsbataillon 3, wo er (seit dem 1. August 1990) den Arbeitsplatz Pos.Nr. 023 innehat. In der mit den Verwaltungsakten vorgelegten Arbeitsplatzbeschreibung trägt dieser Arbeitsplatz (Apl) die Bezeichnung:" Kdt Zg Trp & StvKdt FuFsZg" (= Kommandant Zugtrupp & stellvertretender Kommandant Funkfernschreibzug). Auf Grund s... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Panzerfernmeldekompanie, Panzerstabsbataillon 3, wo er (seit dem 1. August 1990) den Arbeitsplatz Pos.Nr. 023 innehat. In der mit den Verwaltungsakten vorgelegten Arbeitsplatzbeschreibung trägt dieser Arbeitsplatz (Apl) die Bezeichnung:" Kdt Zg Trp & StvKdt FuFsZg" (= Kommandant Zugtrupp & stellvertretender Kommandant Funkfernschreibzug). Auf Grund s... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §40 Abs4 Z2 idF 1994/550;GehG 1956 §96 Abs1 idF 1994/550;
Rechtssatz: § 96 Abs. 1 letzter Satz GG unterscheidet in der demonstrativen Aufzählung von Beispielen von vorübergehend höherwertigen Verwendungen, die einen Anspruch auf Verwendungsabgeltung begründen können, u.a. zwischen der vertretungsweisen Ausübung derselben und deren Ausübung a... mehr lesen...