RS Vwgh 2005/10/21 2005/12/0049

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Veröffentlicht am 21.10.2005
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs7 idF 1998/I/123;
BDG 1979 §40 Abs1 idF 1994/550;
BDG 1979 §40 Abs2 Z1 idF 1994/550;
BDG 1979 §40 Abs3 idF 1994/550;
BDG 1979 §40 Abs4 Z2 idF 1994/550;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Die Annahme, die hier in Rede stehende Verwendung sei dem Beamten DIENSTRECHTLICH nicht auf Dauer zugewiesen und könne ihm deshalb auch durch verwendungsändernde Weisung wieder entzogen werden, ließe sich nur dann vertreten, wenn die Übertragung der in Rede stehenden Funktion dem ersten oder zweiten Fall des § 40 Abs. 4 Z. 2 BDG 1979 zu unterstellen wäre. Auf das Vorliegen einer dem zweiten Fall zu unterstellenden Konstellation könnten allenfalls die Angaben des Vorgesetzten Ko hindeuten, wonach die Verwendung des Beamten auf dem in Rede stehenden Arbeitsplatz seit November 1998 als vorübergehend zu betrachten sei, "da eine Vergabe des Arbeitsplatzes, bedingt durch die bevorstehende Organisationsänderung nicht in Frage kam". Es fehlen die in diesem Zusammenhang relevanten Feststellungen zu den Umständen der Betrauung. Diese Umstände können für die hier erörterte Frage jedoch schon deshalb dahingestellt bleiben, weil es in der Folge zwar zur geplanten "Organisationsänderung" insofern gekommen ist, als entgegen den Systemisierungsrichtlinien der in Rede stehende Arbeitsplatz formell "wegsystemisiert" wurde, die damit verbundenen Aufgaben dem Beamten nach der herrschenden dienstrechtlichen Weisungslage unstrittig jedoch auch nach dieser Organisationsänderung zugewiesen geblieben sind. Aus welchem Grunde die fortgesetzte Betrauung des Beschwerdeführers mit diesen dienstlichen Aufgaben weiterhin "provisorischen" Charakter im Verständnis des § 40 Abs. 4 Z. 2 zweiter Fall BDG 1979 gehabt haben sollte, ist nicht erkennbar.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005120049.X06

Im RIS seit

30.11.2005

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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