Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §40 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/12/0130 E 6. Februar 1989 RS 2 Stammrechtssatz Die Abberufung eines Beamten von seiner nicht bloß vorübergehenden höheren Tätigkeit als Vertreter eines Behördenleiters bzw. eines Abteilungsleiters unter Beibehaltung eines schon bisher ausgeübten Tätigkeitsbereiches (einer Restverwendung) ist ge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem aus: Der Beschwerdeführer wurde seit November 1966 als "Referent für Funkangelegenheiten in der Abteilung 3 der Post- und Telegraphendirektion für Kärnten" in Klagenfurt verwendet. Durch das Inkrafttreten des EWR-Abkommens mit 1. Jänner 1993 wurde der Art. 7... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle war bis einschließlich 31. August 1990 das Finanzamt für Körperschaften in Wien. Zur Vermeidung entbehrlicher Wiederholungen wird auf das im ersten Rechtsgang erlassene Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. September 1993, Zl. 92/12/0171, verwiesen. Diesem Erkenntnis lag eine Entscheidung der belangten Behörde zugrunde, mit der der Antrag des Beschwerdeführers... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §40 Abs2;
Rechtssatz: Die gesetzliche Regelung über den Versetzungssschutz bzw Verwendungsänderungsschutz bietet keinen Ansatz dafür, daß der Beamte, der in einem Dienstverhältnis zum Bund steht, einen über den im § 38 Abs 1 BDG 1979 mit der Ressortzugehörigkeit abgesteckten Rahmen hinaus Anspruch auf Zugehörigkeit zu einer ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §38 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/22 90/12/0162 3 Stammrechtssatz Der Beamte hat keinen Rechtsanspruch darauf, auf dem neuen Dienstposten in der bisherigen Art verwendet zu werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994120281.X04 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §38 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/22 90/12/0162 3 Stammrechtssatz Der Beamte hat keinen Rechtsanspruch darauf, auf dem neuen Dienstposten in der bisherigen Art verwendet zu werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994120284.X05 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie ist im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft tätig. Vor den im Beschwerdefall strittigen Personalmaßnahmen war sie (seit Mitte 1984) Abteilungsleiter-Stellvertreterin in der Abteilung Innere Revision. Mit Schreiben der belangten Behörde vom 24. Oktober 1990 wurde die Beschwerdeführerin mit Wirksamkeit vom 12. November 1990 "von Ihrem bisherigen Aufgabenbereich entbunden und der Ab... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §39 Abs1;
Rechtssatz: Personalmaßnahmen, die Organisationseinheiten innerhalb ein und derselben Dienststelle (hier: BMLF) betreffen, können schon begrifflich weder Versetzung noch Dienstzuteilung sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993120068.X04 Im RIS seit 2... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie ist im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft tätig und war zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides (und zwar seit Mitte 1984) Stellvertreterin des Abteilungsleiters der Abteilung Innere Revision. Der damalige Leiter dieser Abteilung, Mag. S., wurde (ohne förmliche Abberufung von seiner Leitungsfunktion) für die Zeit vom 1. April 1989 bis 31. März 1990 dem Rechnungshof... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §3 Abs1;BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §40 Abs2;BDG 1979 §40 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Recht auf Aufrechterhaltung eines tatsächlich eingetretenen Stellvertretungsfalles ist mit der Bestellung zum Stellvertreter des Abteilungsleiters nicht verbunden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Wie bereits im Vorerkenntnis vom 20. Mai 1992, Zl. 91/12/0205, auf das im Sinne des § 43 Abs. 2 VwGG hingewiesen wird, ausgeführt wurde, betreiben der Bund und das Land Tirol gemeinsam eine Einrichtung zur Förderung der Erwachsenenbildung und des Büchereiwesens in Tirol. Diese sei - so die Auffassung des Beschwerdeführers - zu einer eigenen Dienststelle zusammengefaßt, bei der d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das LWSR 91, das in Bregenz stationiert war und nach der Ende 1989 erfolgten Fertigstellung der Walgau-Kaserne in Bludesch in der Folge dorthin verlegt wurde. Mit Regiments-Tagesbefehl vom 20. Juni 1990 (berichtigt mit 2. Juli 1990) wurde für den Beschwerdeführer als (neuer) Dienstort mit Wirkung vom 28. Mai 1990 die Walgau-Kaserne Bludesch festgelegt. ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §40 Abs2 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/12/0042
Rechtssatz: Aus der durchgehenden Verwendung innerhalb desselben von einer Abteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung zu besorgenden eng begrenzten Aufgabenbereiches kann kein Schluß auf die inhaltliche Gleichwertigke... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §241 Abs1;BDG 1979 §38 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/13 93/12/0041 2 Stammrechtssatz Eine Versetzung stellt, auch bei gleicher Tätigkeit, die dauernde Verwendung bei einer anderen Dienststelle iSd § 241 Abs 1 BDG 1979 dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1990120298.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §73 Abs2;BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §40 Abs2 Z2;VwGG §27;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/12/0042
Rechtssatz: Ist dem Bescheid eindeutig zu entnehmen, daß die Behörde das Vorliegen einer Versetzung... mehr lesen...
Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/12/0042 Rechtssatz: Eine Versetzung stellt, auch bei gleicher Tätigkeit, die dauernde Verwendung bei einer anderen Dienststelle iSd § 241 Abs 1 BDG 1979 dar. Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §241 Abs1;BDG 1979 §38 Abs1;
Rechtssatz: Zu den maßgebenden Faktoren für das Vorliegen einer Dienststelle zählt neben dem Umstand der in einer einheitlichen Organisation und in relativer Selbständigkeit zu besorgenden Aufgaben auch die räumliche Entfernung bzw örtliche Situierung einer solchen Organisationseinheit. European Case Law Ide... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §241 Abs1;BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §38 Abs3;BDG 1979 §38 Abs6;
Rechtssatz: Das Vorliegen einer anderen Dienststelle iSd § 38 Abs 1 BDG 1979 ist (auch) dann gegeben, wenn eines der die bisherige konkrete Dienststelle bestimmenden Elemente entscheidend geändert wird UND dadurch jene Bestimmungen, die der Gesetzgeber zum Schutz der Beamten vor willkürlichen Ver... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §241 Abs1;BDG 1979 §38 Abs1;
Rechtssatz: Auch die Verlegung der Dienststelle an einen anderen Dienstort stellt eine Versetzung iSd § 38 Abs 1 BDG 1979 dar, nicht aber innerhalb desselben Dienstortes vorgenommene Verlegung des Amtssitzes oder Dislozierung von Dienststellenteilen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:199... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: BDG 1979 §241 Abs1;BDG 1979 §38 Abs1;RGV 1955 §2 Abs5;
Rechtssatz: Als Dienstort iSd § 38 Abs 1 BDG 1979 ist, soweit Organsiationsvorschriften keine besondere Regelung treffen, jene Ortsgemeinde anzusehen, in der die Dienstelle ihren Sitz hat. Allfälligen Festlegungen nach § 2 Abs 5 zweiter Satz RGV kommt dabei für den Anwendungsbereich des... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;
Rechtssatz: Eine Dienststelle muß an einem bestimmten Ort tatsächlich eingerichtet sein; § 38 Abs 1 BDG 1979 geht nicht bloß von der abstrakten Zusammenfassung von Zuständigkeiten aus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1990120298.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; auf Grund eines Befehles des Landesgendarmeriekommandos für Kärnten wurde er mit Wirksamkeit vom 4. Juli 1990 (von seiner bisherigen Dienststelle GP L) den. Gendarmerieeinsatzkommando (GEK), das damals seinen Sitz in Schönau/Triesting (NÖ) hatte, dienstzugeteilt. Der Beschwerdeführer, der (zu diesem Zeitpunkt) seinen Wohnsitz in Kärnten hatte, bezog in der Folge eine Zuteilungsgebühr ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der dienstrechtliche und reisegebührenrechtliche Begriff der Dienstzuteilung bzw Versetzung decken sich nicht. Eine vorübergehende Dienstleistung iSd § 2 Abs 3 RGV muß zumindestens nach dem Wortlaut der Anordnung oder nach den Umständen des jeweiligen Falles erkennbar sein. Liegt eine Versetzung iSd § 2 Abs 4 RGV vor (hiebei könnte die lange Dauer der "Dienstzuteilung" eine Rolle spielen), kommt nur § 34 RGV in Betracht. Im RIS seit 22.02.2002 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid vom 16. Jänner 1986 versetzte ihn die Finanzlandesdirektion für Tirol (Dienstbehörde erster Instanz; im folgenden FLD) wegen dienstlicher Verfehlungen gemäß § 38 BDG 1979 vom Zollamt L (bisherige Dienststelle) zum Zollamt S (neuer Dienstort). Im Versetzungsverfahren hatte der Beschwerdeführer zu seinen persönlichen, familiären und sozialen Verhältnissen in seiner Stellungnahme vom 16. De... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;B-VG Art131 Abs1 Z1;RGV 1955 §34 Abs1;RGV 1955 §34 Abs4;VwGG §26 Abs1;
Rechtssatz: Eine beim Verwaltungsgerichtshof anhängige Beschwerde gegen eine wirksam gewordene rechtskräftige Versetzung rechtfertigt es nicht, ein Verhalten (Unterlassen), das objektiv ge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Legationsrat in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Mit Bescheid vom 17. Juni 1991 wurde er mit Wirkung vom 1. Juli 1991 auf eine Planstelle der Dienstklasse VI ernannt. Er ist rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG. Der damals anwaltlich vertretene Beschwerdeführer brachte am 12. März 1990 einen mit 8. März 1990 datierten Antrag bei der belangten Behörde ein, der wie folgt lautete: "Das Bundesministerium für a... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §41;B-VG Art131 Abs1 Z1;B-VG Art132;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/12/0223
Rechtssatz: Es besteht kein Recht auf Bestellun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat (Verwendungsgruppe VIII) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist im Rechnungshof als Leiter einer Präsidialabteilung tätig. Er ist rechtskundig i.S. des § 24 Abs. 2 VwGG. Mit Schreiben der belangten Behörde vom 13. Juni 1991 wurde dem Beschwerdeführer mitgeteilt, die freie Funktion der Stellvertretung des Leiters der Präsidialsektion gelange zur Besetzung. Für die Betrauung mit dieser Funktion kämen die Leiter... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §3 Abs1;BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §40 Abs2;BDG 1979 §40 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Auch durch längere Dauer der Ausübung einer (vorläufigen) Funktion kann der Beamte keinen Rechtsanspruch auf deren weitere Ausübung erwerben. Schlagworte Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht
A... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §40 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/12/0130 E 6. Februar 1989 RS 2 Stammrechtssatz Die Abberufung eines Beamten von seiner nicht bloß vorübergehenden höheren Tätigkeit als Vertreter eines Behördenleiters bzw. eines Abteilungsleiters unter Beibehaltung eines schon bisher ausgeübten Tätigkeitsbereiches (einer Restverwendung) ist ge... mehr lesen...