RS Vwgh 1994/4/13 93/12/0041

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Veröffentlicht am 13.04.1994
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs1;
BDG 1979 §40 Abs2 Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/12/0042

Rechtssatz

Aus der durchgehenden Verwendung innerhalb desselben von einer Abteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung zu besorgenden eng begrenzten Aufgabenbereiches kann kein Schluß auf die inhaltliche Gleichwertigkeit der Tätigkeit eines Beamten gezogen werden, wenn in dieser Abteilung zweifellos Tätigkeiten verschiedener Wertigkeiten anfallen und Bedienstete verschiedener Verwendungsgruppen eingesetzt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993120041.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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