RS Vwgh 1994/4/13 90/12/0298

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.04.1994
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §241 Abs1;
BDG 1979 §38 Abs1;

Rechtssatz

Zu den maßgebenden Faktoren für das Vorliegen einer Dienststelle zählt neben dem Umstand der in einer einheitlichen Organisation und in relativer Selbständigkeit zu besorgenden Aufgaben auch die räumliche Entfernung bzw örtliche Situierung einer solchen Organisationseinheit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990120298.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten