RS VwGH Erkenntnis 1994/04/13 93/12/0041

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Veröffentlicht am 13.04.1994
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Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/12/0042 Rechtssatz

Eine Versetzung stellt, auch bei gleicher Tätigkeit, die dauernde Verwendung bei einer anderen Dienststelle iSd § 241 Abs 1 BDG 1979 dar.

Im RIS seit
11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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