Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist als Sicherheitswachebeamter im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien und war im maßgeblichen Zeitpunkt beim Bezirkspolizeikommissariat X - Wachzimmer Y tätig. Am 19. August 1991 befand sich der Beschwerdeführer gemeinsam mit zwei anderen Beamten (W. und St.) am Vormittag zur Sturmgewehrausbildung auf dem Schießplatz E. Nachdem die Beamten bis 15.30 Uhr dieses Tages noch nicht in ihren Wa... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §123 Abs2;BDG 1979 §126; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/26 91/09/0094 5 Stammrechtssatz Der Prozeßgegenstand eines Disziplinarverfahrens wird durch die Bezeichnung des Besch und die Schilderung der Tat, die dem Besch zur Last gelegt werden soll, bestimmt. Im Rahmen der Umgrenzungsfunktion muß die dem Besch vorgeworfene Tat i... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §123 Abs2;BDG 1979 §124 Abs1;BDG 1979 §124 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/05 89/09/0131 4 Stammrechtssatz Sowohl beim Einleitungsbeschluß (Hinweis E 15.12.1989, 89/09/0113) als auch beim Verhandlungsbeschluß nach dem BDG 1979 (Hinweis E 1... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundespolizeidirektion XY, wo er als Sicherheitswachebeamter (Funkstreifenkommandant) tätig ist. Unbestritten ist, daß er im maßgebenden Zeitpunkt dem Dienststellenausschuß für die Bediensteten des Sicherheitswachedienstes bei der Bundespolizeidirektion XY als Mitglied angehörte. Wegen bestimmter Vorfälle (siehe dazu näher unten) wurde der Beschwerdeführer mit Bescheid ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/07 Personalvertretung
Norm: BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §124 Abs1;PVG 1967 §28 Abs1 idF 1971/284;PVG 1967 §28 Abs3 idF 1971/284; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/09/0034 E 4. September 1990 RS 3 Stammrechtssatz Die Zustimmung des Ausschusses gem § 28 Abs 1 PVG muß vor Einleitung des Disziplinarverfahrens vorliegen. Sie ist unter den in § 28 Abs 2 PVG genannten Vorausset... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Nach dem Sachverhaltsvorbringen des Beschwerdeführers - soweit dem als Information über den Aufgabenbereich des Beschwerdeführers bezogen auf die Problematik des Falles Bedeutung zukommen kann - ist er dort seit 1976 tätig und wurde im Dezember 1989 zum Leiter des Referates für Öffentlichkeitsarbeit in der Sektion III b... mehr lesen...
Rechtssatz: Kein RS. Im RIS seit 25.09.1992 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit seiner mit 1. April 1991 erfolgten Versetzung in den Ruhestand in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Er war zuletzt von 1986 bis 31. Jänner 1991 Botschafter in X. Mit Disziplinaranzeige vom 7. März 1991 legte das Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten (Dienstbehörde) dem Beschwerdeführer (mit näherer Umschreibung) die gröbliche Vernachlässigung der Pflege der ihm als Dienstwohnung zur Verfügung gestellten Residenz und de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit seiner mit 1. April 1991 erfolgten Versetzung in den Ruhestand in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Er war zuletzt von 1986 bis zum 31. Jänner 1991 Botschafter in X. Mit Schreiben vom 23. Juli 1991 erstattete die Dienstbehörde gegen den Beschwerdeführer eine Disziplinaranzeige. In dieser wurden ihm fünf bestimmte Sachverhalte als Dienstpflichtverletzungen zur Last gelegt, die sich auf Vorgänge während seiner Zeit als Botschaf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war zuletzt das Bezirkspolizeikommissariat X, derzeit ist er am Bezirkspolizeikommissariat Y tätig. Am 25. Juli 1991 erfolgte eine Überprüfung zahlreicher vom Beschwerdeführer bearbeiteter Verwaltungsstrafakten (Verkehrsstrafsachen) durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien, deren Ergebnis in dem Vorwurf an den Beschwerdeführer bestand, ca. 50 solcher Akte mangel... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §102 Abs2;BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §109 Abs3;BDG 1979 §110 Abs1;BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §123 Abs2;BDG 1979 §124;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Die Disziplinarkommission, der die Disziplinaranzeige der Dienstbehörde bzw die Selbstanzeige des Beamten zugeleitet wurde... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Nur offenkundige
Gründe: für eine sofortige Verfügung der Einstellung des Disziplinarverfahrens gem § 118 Abs 1 BDG 1979 stehen der Einleitung des Disziplinarverfahrens entgegen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992090056.X01 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §109 Abs3;BDG 1979 §110 Abs1;BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1;
Rechtssatz: Die Disziplinarkommission ist nicht gezwungen, vor der Erlassung des Einleitungsbeschlusses über die Disziplinaranzeige hinausgehende Ermittlungen durchführen zu lassen. Weitere Ermittlungen werden in dieser Phase nur im Zweifelsfall notwendig sein. Ein solcher l... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §45 Abs1;
Rechtssatz: § 45 Abs 1 BDG 1979 sieht den Eintritt eines Schadens nicht als Tatbestandsvoraussetzung einer Dienstverpflichtverletzung nach dieser Bestimmung vor. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991090190.X01 Im RIS seit 25.06.1992 mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Mit ihrem Hinweis in der
Begründung: des angefochtenen Einleitungsbeschlusses, daß mit der Einleitung des Disziplinarverfahrens noch keine Schuldzuweisung verbunden sei, hat die Disziplinarkommission nicht mehr ausgesagt als rechtlich ohnehin selbstverständlich ist. Eine Rechtswidrigkeit kann daher darin, daß eine abschließen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §133;BDG 1979 §91;VwRallg;
Rechtssatz: Kann bei der Art der dem Beamten zur Last gelegten Dienstpflichtverletzung (laut Disziplinaranzeige im wesentlichen die gröbliche Vernachlässigung der Pflege der ihm als Dienstwohnung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs3;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §109 Abs3;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §123 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/18 90/09/0061 8 Stammrechtssatz § 109 Abs 3 BDG 1979 stellt eine lex specialis iSd § 105 erster Halbsatz BDG 1979, und zwar zur Frage der Gewährung des Parteiengehörs zur Disziplinaranzeige, soferne der Einle... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §123 Abs1;
Rechtssatz: Die Handhabung des § 118 Abs 1 Z 4 BDG 1979 setzt in der Regel voraus, daß der vorgeworfene Sachverhalt auf seine Richtigkeit sowie auf seine disziplinäre Stichhaltigkeit und Vollständigkeit geprüft wird (Hinweis E 19.10.1990, 90/09/0098). Damit scheidet aber eine auf § 118 Abs 1 Z 4 BDG 1979 gestützte Einstellung ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Volksschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich; seine Dienststelle ist die Volksschule L. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission für Landeslehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen beim Bezirksschulrat G (Senat für Landeslehrer an Volks- und Sonderschulen) den Beschwerdeführer nach durchgeführter mündlicher Verhandlung mit Erkenntnis vom 1. März 1990 schuldig erkannt,... mehr lesen...
Index: L26004 Lehrer/innen Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §94 Abs1;LDG 1984 §72 Abs1;LDG 1984 §78 Abs2;LDG 1984 §83;LDG 1984 §92 Abs1;LDHG OÖ 1986 §5 Abs1 litj;VwRallg;
Rechtssatz: Die gesetzliche Bezeichnung "Dienstpflichtverletzung" in § 72 Abs 1 LDG 1984 ist irreführend, weil eine solche erst nach ab... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;LDG 1984 §100;LDG 1984 §72 Abs1 Z1;LDG 1984 §87 Abs1 Z3;LDG 1984 §92 Abs1;LDG 1984 §95 Abs2;
Rechtssatz: Das (der Erlassung einer Disziplinarverfügung oder der Einleitung eines Disziplinarverfahrens vorangehende) Untersuchungsverfahren ist im Interesse und zum Schutz des Beamten beschleunigt durchzuführen (Hinwe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für XY in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und ist im Bereich "Suchtgiftgruppe" eingesetzt. Im Zuge von internen Erhebungen am 27. Februar 1991, die nicht aus der Person des Beschwerdeführers anlastbaren Gründen angestrengt worden waren, stellten der Abteilungskommandant, sein Stellvertreter und der Leiter der Suchtgiftgruppe fest, daß ein Teil des Schreibtisches des B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs3;BDG 1979 §109 Abs3;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §123 Abs2;
Rechtssatz: Für die Disziplinarkommission besteht rechtlich kein Hindernis, die Einleitung des Disziplinarverfahrens ausschließlich auf Grund der ihr übermittelten - und dem Besch gem § 109 Abs 3 BDG 1979 zugestellten - Disziplinaranzeige zu beschließen. Die von der Dienstb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist seit 1981 Direktor einer bundesstaatlichen Untersuchungsanstalt (im folgenden B). Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hat die belangte Behörde gegenüber dem Beschwerdeführer folgende Erledigung erlassen: "1. Gemäß § 123 Abs. 1 erster Satz des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, in der geltenden Fassung, in der Folge: BDG 1979, wird gegen Herrn Hofrat Dr. NN, Leit... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §123 Abs2;BDG 1979 §126; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/26 91/09/0094 5 Stammrechtssatz Der Prozeßgegenstand eines Disziplinarverfahrens wird durch die Bezeichnung des Besch und die Schilderung der Tat, die dem Besch zur Last gelegt werden soll, bestimmt. Im Rahmen der Umgrenzungsfunktion muß die dem Besch vorgeworfene Tat ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110;BDG 1979 §111;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §124 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0113 E 15. Dezember 1989 RS 2 Stammrechtssatz Ein Verdacht kann immer nur auf Grund einer Schlußfolgerung aus Tatsachen entstehen. Ohne Tatsachen - wie weit sie auch vom (vermuteten) eigentlichen Tatgeschehen entfernt sein mögen - gibt es keinen Verdacht. Ein Verda... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110;BDG 1979 §111;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §124 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0113 E 15. Dezember 1989 RS 1 Stammrechtssatz Die von der Dienstbehörde im Auftrag der Disziplinarkommission durchzuführenden Ermittlungen (§ 123 Abs 1 zweiter Satz BDG) sollen klären, ob die Voraussetzungen für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegeben si... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Assistenzprofessor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Klinik X. Aus den vorgelegten Verwaltungsakten geht hervor, daß gegen den Beschwerdeführer mehrere Anzeigen betreffend seine Tätigkeit im Allgemeinen Krankenhaus erstattet wurden, welche die Einschaltung der Staatsanwaltschaft sowie die vorläufige Suspendierung des Beschwerdeführers mit Bescheid des Rektors der Universität Wien vom 4. Mai 1990 zur... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Inneres. In der Zeit vom 1. Juli 1985 bis einschließlich 31. Juli 1990 leitete der Beschwerdeführer die für Flüchtlingsbetreuung zuständige Abteilung III/14 (frühere Bezeichnung: Abteilung IV/5). Auf Grund des sogenannten "Rohberichtes" des Rechnungshofes - Bericht des Rechnungshofes vom 4. Mai 1990 über das Ergebnis ... mehr lesen...
Der im Jahre 1932 geborene Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Gebietsbauleitung X des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung. 1. Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die belangte Behörde am 6. Juni 1991 beschlossen, gegen den Beschwerdeführer gemäß § 123 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333 (BDG 1979) ein Disziplinarverfahren ei... mehr lesen...