Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Heeres-Feldzeuglager Wien. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 4. Dezember 1995 faßte die belangte Behörde den Beschluß, gegen den Beschwerdeführer gemäß § 123 Abs. 1 BDG 1979 ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Der Spruch: dieses, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheides hat folgenden Wortlaut: "Die Disziplinarkommission für ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §94 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/21 92/09/0039 2 Stammrechtssatz Die gesetzliche Bezeichnung "Dienstpflichtverletzung" in § 72 Abs 1 LDG 1984 ist irreführend, weil eine solche erst nach abschließender und verbindlicher Sachaufklärung vorliegen kann. § 72 Abs 1 LDG 1984 stellt vielmehr auf die "Kenntnis"... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich (Bund), er ist dem Zollamt XY zur Dienstleistung zugewiesen. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 6. Dezember 1995 wurde die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den Beschwerdeführer und die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung wie folgt beschlossen: "Gegen Amtsrat H wird gemäß § 123 Abs. 1 BDG 1979 ein Disziplinarverfahren eingeleitet, weil der Verdacht besteht,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1;
Rechtssatz: Für den Einleitungsbeschluß nach § 123 BDG 1979 kommen die Bestimmungen des § 58 Abs 1 AVG und Abs 2 AVG insofern zur Anwendung, als er - neben der Rechtsmittelbelehrung - einen
Spruch: und eine
Begründung: zu enthalten hat. Im
Spruch: des Einleitungsbeschlusses ist das dem Be... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;
Rechtssatz: Wenn der Verdacht besteht, daß ein Beamter (im Einleitungsbeschluß wörtlich wiedergegebene) Äußerungen getan hat, die seinen mittelbaren Vorgesetzen herabzusetzen geeignet sind, oder aus denen die Absicht hervorgeht, diesem Vorgesetzen schaden zu wollen, so erscheint die Subsumtion dieses Verhaltens unter § 43 Abs 2 BDG... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §123 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/18 92/09/0309 1 Stammrechtssatz Typisch für den Verdacht ist, daß die dem Besch zur Last gelegte Dienstpflichtverletzung noch nicht nachweisbar ist, trotzdem aber so starke Verdachtsmomente bestehen, daß nach der Lebenserfahrung auf eine Dienstpflichtverletzung geschlossen werden kann. ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §123 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/22 93/09/0030 2 Stammrechtssatz Ein Verdacht ist bei einfacher Wahrscheinlichkeit einer Dienstpflichtverletzung zu bejahen, wobei der Disziplinarbehörde ein nicht geringer Beurteilungsspielraum ("Subsumtionsspielraum") bei prognostischer Sicht der Lage zuzugestehen ist. ... mehr lesen...
Der 1935 geborene Beschwerdeführer steht als Amtsrat in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle vor Erlassung des angefochtenen Bescheides (Ruhestandsversetzung) war das Zollamt Wien, Zweigstelle X, wo er als Abfertigungsbeamter tätig war. Am 20. Juni 1984 brach der Beschwerdeführer am Bahnhofsvorplatz Praterstern auf dem Weg zur Dienststelle gegen 7.15 Uhr zusammen. Nach den von der Polizei getroffenen Feststellungen sei er selb... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §124 Abs1;BDG 1979 §126 Abs1;
Rechtssatz: Die Disziplinarkommission hat bei Vorliegen des Verdachtes einer angezeigten Dienstpflichtverletzung, sofern nicht OFFENKUNDIGE Einstellungsgründe nach § 118 Abs 1 BDG 1979 gegeben sind, den Einleitungsbeschluß nach § 123 Abs 1 BDG 1979 zu fassen (Hinweis E 18.10.1990, 90/09/0121, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, geboren 1941, steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle vor seiner (mit 20. August 1990 erfolgten) Suspendierung (im Instanzenzug bestätigt durch den Bescheid der Disziplinaroberkommission vom 30. November 1990) war der Gendarmerieposten H. Nach Aufhebung seiner Suspendierung (Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 14. März 1993) ist er infolge seiner Versetzun... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §91; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/18 90/09/0121 1 Stammrechtssatz Liegen offenkundig die Voraussetzungen für eine Einstellung des Disziplinarverfahrens vor, dann ist gem § 118 BDG 1979 vorzugehen und nicht ein Einleitungsbeschluß nach § 123 BDG 1979 zu fassen. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich (Bund). Er versieht seinen Dienst im Bereich der Bundespolizeidirektion Salzburg. Mit dem angefochtenen Bescheid faßte die belangte Behörde den Beschluß, gegen den Beschwerdeführer gemäß § 123 Abs. 1 BDG 1979 ein Disziplinarverfahren wegen Verdachtes der Dienstpflichtverletzungen gemäß § 91 BDG 1979 (Verletzung der Dienstpflichten nach §§ 44 Abs. 1 und 54 Abs. 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §124 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §54 Abs1;
Rechtssatz: Ist die endgültige Subsumierung der bereits in der Disziplinaranzeige enthaltenen und im angefochtenen Bescheid von der belangten Behörde vorläufig als Dienstpflichtverletzungen nach § 44 Abs 1 BDG 1979 und § 54 Abs 1 BDG 1979 gewerteten... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §94 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 92/09/0056 1 Stammrechtssatz Nur offenkundige
Gründe: für eine sofortige Verfügung der Einstellung des Disziplinarverfahrens gem § 118 Abs 1 BDG 1979 stehen der Einleitung des Disziplinarverfahrens entgegen. European ... mehr lesen...
Der 1960 geborene Beschwerdeführer steht als Kriminalbeamter (Bezirksinspektor) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundespolizeidirektion XY, bei der er mehrere Jahre bis zum 31. Jänner 1993 in der Abteilung II im Betrugsreferat, seitdem bis zu seiner Suspendierung in der Abteilung IV in der Gruppe "Fremdenpolizei" tätig war. Ab September 1993 brachten in mehreren Fällen der Leiter der Abteilung IV Oberrat Dr. A. und der unmittelbare ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112;BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/11 92/09/0318 21 Stammrechtssatz Die Pflicht zur Prüfung offenkundig vorhandener Einstellungsgründe im Suspendierungsverfahren - ob diese Offenkundigkeit gegeben ist, kann jeweils nur im Einzelfall beurteilt werden - besteht auch dann, wenn die Disziplinarkommission ber... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich (Bund); er ist im Bereich der Bundespolizeidirektion St. Pölten als Polizeibeamter tätig. Mit Schreiben vom 5. April 1993, SW 7651, erstattete das Zentralinspektorat der Sicherheitswache der Bundespolizeidirektion St. Pölten gegen den Beschwerdeführer gemäß § 109 Abs. 1 BDG 1979 Disziplinaranzeige. Diese Anzeige war an den Polizeidirektor gerichtet und schilderte fol... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gendarmeriebeamter (Gruppeninspektor) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich (Bund), er ist im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Vorarlberg tätig. Die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit erstattete am 7. November 1994 gegen den Beschwerdeführer Disziplinaranzeige wegen Vornahme von Falscheintragungen im Fahrtenbuch für das Dienst-Kfz Kennzeichen Nr. BG nnnn. Der Beschwerdeführer sei verdächtig, s... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §124 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Solange sich eine den Senatsmitgliedern zur Fassung des Einleitungsbeschlusses und Verhandlungsbeschlusses zur Verfügung stehende kurze Vorbereitungszeit nicht auf die Rechtmäßigkeit des Bescheides (Einleitungsbeschluß und Verhandlungsbeschluß) auswirkt, kann der Beamte dadurch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §123 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der dem Beamten im Einleitungsbeschluß gemachte Vorwurf, im Fahrtenbuch innerhalb eines kalendermäßig abgegrenzten Zeitraumes Falscheintragungen vorgenommen zu haben (wobei einzelne Fakten in der Disziplinaranzeige nur "beispielsweise" angeführt worden waren), i... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §109 Abs3;BDG 1979 §110 Abs1;BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 91/09/0190 3 Stammrechtssatz Die Disziplinarkommission ist nicht gezwungen, vor der Erlassung des Einleitungsbeschlusses über die Disziplinaranzeige hinausgehende Ermittlungen durchführen zu lassen. Weitere Ermittlungen werd... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §109 Abs3;BDG 1979 §110 Abs1;BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 91/09/0190 3 Stammrechtssatz Die Disziplinarkommission ist nicht gezwungen, vor der Erlassung des Einleitungsbeschlusses über die Disziplinaranzeige hinausgehende Ermittlungen durchführen zu lassen. Weitere Ermittlungen werd... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war zuletzt als Leiter eines Vermessungsamtes tätig, doch erfolgte aus Anlaß des vorliegenden Disziplinarverfahrens eine Verwendungsänderung und Dienstzuteilung zum Vermessungsinspektor. Bereits mit Bescheid vom 23. März 1993 wurde gegen den Beschwerdeführer das Disziplinarverfahren eingeleitet. Diesen Einleitungsbeschluß hat jedoch der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 21. Oktober 1993, Z... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;VwGG §42 Abs3;
Rechtssatz: Erfolgt die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses wegen der zu wenig konkreten Umschreibung der Tatvorwürfe, liegt in einer derartigen Vorgangsweise die Gefahr der Umgehung der Verjährungsbestimmungen durch mißbräuchliches Verhalten der Disziplinarbehörde begründet. Es würde a... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Vizeleutnant Angehöriger des Bundesheeres. Er ist als Feldzeugunteroffizier bei der 3. Materialerhaltungsgruppe (MEG) der X-Kompanie, Landwehrstammregiment 42 tätig. Wegen der gegen ihn geführten (disziplinarrechtlichen) Vorerhebungen beantragte der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 20. Mai 1992 gegen ihn gemäß § 64 Abs. 2 des Heeresdisziplinargesetzes 1985 (HDG) ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Die in dieser Selbstanzeige angeführten Dienstpflichtve... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §123 Abs2;BDG 1979 §124 Abs1;BDG 1979 §124 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/05 89/09/0131 4 Stammrechtssatz Sowohl beim Einleitungsbeschluß (Hinweis E 15.12.1989, 89/09/0113) als auch beim Verhandlungsbeschluß nach dem BDG 1979 (Hinweis E 1... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §124 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/05 89/09/0131 3 Stammrechtssatz Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Einleitungsbeschluß und Verhandlungsbeschluß gleichzeitig gefaßt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992... mehr lesen...
Der am 31. Oktober 1947 geborene Beschwerdeführer ist Revierinspektor bei der Gendarmerie und war zuletzt (bis zu seiner Suspendierung) dem Gendarmerieposten L zur Dienstleistung zugeteilt. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 24. Mai 1993 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 123 Abs. 1 BDG 1979 das Disziplinarverfahren eingeleitet, "weil der in der Disziplinaranzeige des Gendarmerieabteilungskommandos L vom 28.4.1992 (richtig: 1993), GZ 6530/92 (richtig: 6530/93), angezeigte Sa... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §109 Abs3;BDG 1979 §110 Abs1;BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 91/09/0190 3 Stammrechtssatz Die Disziplinarkommission ist nicht gezwungen, vor der Erlassung des Einleitungsbeschlusses über die Disziplinaranzeige hinausgehende Ermittlungen durchführen zu lassen. Weitere Ermittlungen werd... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gemeindeverwaltungsoberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Marktgemeinde S, Salzburg; er ist dort als Leiter des Gemeindeamtes tätig. Mit dem als Disziplinaranzeige zu wertenden Schreiben vom 20. Juli 1992 brachte der Bürgermeister der genannten Marktgemeinde dem Vorsitzenden der belangten Behörde den dem Einleitungsbeschluß zugrunde liegenden Sachverhalt zur Kenntnis. Die Disziplinarkommission für Salzburger Gemeindebedienst... mehr lesen...