RS Vwgh 1996/3/7 96/09/0038

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Veröffentlicht am 07.03.1996
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §123 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/04/22 93/09/0030 2

Stammrechtssatz

Ein Verdacht ist bei einfacher Wahrscheinlichkeit einer Dienstpflichtverletzung zu bejahen, wobei der Disziplinarbehörde ein nicht geringer Beurteilungsspielraum ("Subsumtionsspielraum") bei prognostischer Sicht der Lage zuzugestehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996090038.X03

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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