RS Vwgh 1996/3/7 96/09/0038

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Veröffentlicht am 07.03.1996
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §123 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/02/18 92/09/0309 1

Stammrechtssatz

Typisch für den Verdacht ist, daß die dem Besch zur Last gelegte Dienstpflichtverletzung noch nicht nachweisbar ist, trotzdem aber so starke Verdachtsmomente bestehen, daß nach der Lebenserfahrung auf eine Dienstpflichtverletzung geschlossen werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996090038.X02

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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