Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §123 Abs2;BDG 1979 §124 Abs1;BDG 1979 §124 Abs2;BDG 1979 §124 Abs3 idF 1988/287;
Rechtssatz: Bezieht sich der Beschluß einer Disziplinarkommission im Punkt erstens nach seinem Wortlaut (einschließlich der genannten angewendeten Rechtsvorschrift) ausschließlich auf die Einleitung des Disziplinarverfahrens nach § 123 Abs 1 BDG, enthält sein Pu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §123 Abs2;BDG 1979 §124 Abs1;BDG 1979 §124 Abs2;
Rechtssatz: Sowohl beim Einleitungsbeschluß (Hinweis E 15.12.1989, 89/09/0113) als auch beim Verhandlungsbeschluß nach dem BDG 1979 (Hinweis E 13.11.1985, 84/09/0151 und 84/09/0152) handelt es sich um Bescheide, ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110;BDG 1979 §111;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §124 Abs1;
Rechtssatz: Die von der Dienstbehörde im Auftrag der Disziplinarkommission durchzuführenden Ermittlungen (§ 123 Abs 1 zweiter Satz BDG) sollen klären, ob die Voraussetzungen für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegeben sind. Für die Einleitung des Verfahrens reicht es aus, wenn genügend Verdac... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110;BDG 1979 §111;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §124 Abs1;
Rechtssatz: Ein Verdacht kann immer nur auf Grund einer Schlußfolgerung aus Tatsachen entstehen. Ohne Tatsachen - wie weit sie auch vom (vermuteten) eigentlichen Tatgeschehen entfernt sein mögen - gibt es keinen Verdacht. Ein Verdacht besteht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110;BDG 1979 §111;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §124 Abs1;
Rechtssatz: Ob genügend Verdachtsgründe vorliegen, ist von der Disziplinarkommission auch im Falle einer Selbstanzeige des Beamten zu klären, weil die Selbstanzeige in der Regel nicht ein Schuldeingeständnis des Beamten beinhaltet, sondern diesem die Möglichkeit gegeben werden soll, durch Anrufung der D... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/07 Personalvertretung
Norm: BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §124 Abs1 impl;PVG 1967 §28 Abs1 idF 1971/284;PVG 1967 §28 Abs3 idF 1971/284;
Rechtssatz: Die Zustimmung des Ausschusses gemäß § 28 Abs 1 PVG muss vor Einleitung des Disziplinarverfahrens vorliegen. Sie ist von dem Ausschuss zu erteilen, dem der Betroffene angehört, weil dieser in seiner Zusammensetzung geschützt werd... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/07 Personalvertretung
Norm: BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §124 Abs1 impl;PVG 1967 §28 Abs1;PVG 1967 §3 Abs6;
Rechtssatz: Mit der verba legalia "dienstrechtlich zur Verantwortung gezogen werden" ist auch die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gemeint (Hinweis E 8.9.1987, 87/09/0066). Bei Setzung dieses Verfahrensschrittes ist zum Schutz der von § 28 Abs 1 PVG erfassten Or... mehr lesen...