Index: L22006 Landesbedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 impl;LBGNov Stmk 1984 §106;
Rechtssatz: Aus der Bestimmung des § 106 Abs 3 erster und letzter Satz Stmk LandesbeamtenG, LGBl Nr 33/1984, § 106 der als Anlage geltenden Dienstpragmatik ergibt sich zweifelsfrei, dass nur im zweiten, nicht auch im ersten Fall ein Disziplinarverfahren anhängig sein muss (Hinweis E 23.1.1986,... mehr lesen...
Index: L22001 Landesbedienstete Burgenland63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 impl;LBG Bgld 1978 §2;LBG Bgld 1978 §6; Beachte Siehe:
88/09/0126 E 29. Juni 1989 VwSlg 12962 A/1989
86/09/0194 E 22. Oktober 1987
Rechtssatz: Wenn bei der Disziplinarkommission bereits ein Verfahren anhängig ist und zu diesem eine Nachtragsanzeige erstattet wird, so ist zur Suspendierung die Disziplinar... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/09/0008 E 21. Mai 1986 VwSlg 12148 A/1986 RS 2 Stammrechtssatz Da die Suspendierung ihrem Wesen nach eine sichere Maßnahme darstellt, die bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen zwingend zu treffen ist, war die belangte Behörde auch nicht verhalten, Fragen des Verschuldens des Beschwerdeführers bzw den Grad eine... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112;BDG 1979 §114; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/09/0075 E 12. September 1984 RS 2 Stammrechtssatz Ausführungen zum Aufgabenbereich eines Sachverständigen sowie zum Suspendierungsverfahren (Hinweis E 17.11.1978, 0759/78). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987090036.X01 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112;BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §40 Abs3;
Rechtssatz: Das für die Funktionsabberufung notwendige wichtige dienstliche Interesse, ist - insbesondere unter Berücksichtigung des vom Bf abgelegten Teilgeständnisses - auch durch ein noch nicht rechtskräftiges Strafurteil gegeben. Die Funktionsabberufung kann auch während der Suspendierung des Funktionsinhabers erfo... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112;BDG 1979 §124 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/09/0049 E 24. November 1982 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Suspendierung muss auf Grund der Vorschriften des BDG 1979 über das "Verfahren vor der Disziplinarkommission" keine mündliche Verhandlung durchgeführt werden, es sei denn, es ist dies zur zweckmäßigen, raschen, einfachen und kostensparenden F... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112;DO Wr 1966 §109 Abs1;DO Wr 1966 §111 Abs2;DO Wr 1966 §112 Abs1;
Rechtssatz: Im Falle eines bereits eingeleiteten Disziplinarverfahrens hat der zur Entscheidung berufene Disziplinarsenat nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, ob die vorläufige Dienstenthebung geboten ist. Sie kommt gemäß § 109 Abs 1 der Dienstordnung 1966 un... mehr lesen...