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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §112;Rechtssatz
Da die Suspendierung ihrem Wesen nach eine sichere Maßnahme darstellt, die bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen zwingend zu treffen ist, war die belangte Behörde auch nicht verhalten, Fragen des Verschuldens des Beschwerdeführers bzw den Grad eines Verschuldens des Bfr für das ihm angelastete Verhalten näher zu prüfen (Hinweis E 17.11.1978, 759/78 und E 12.9.1984, 84/09/0075).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986090008.X02Im RIS seit
27.10.2005