Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ABGB §1151;ASVG §4 Abs2 impl;AZG §1;AZG §14;AZG §16;AZG §17;AZG §28;FahrtbV §4;
Rechtssatz: Aus der Charakterisierung eines Lohnfuhrvertrages - ein solcher liegt vor, wenn der Unternehmer ein bemanntes Fahrzeug zu beliebiger Ladung und Fahrt nach Weisung des Auftraggebers zur Verfügu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) wurde der nunmehrige Beschwerdeführer "als handelsrechtlicher Geschäftsführer, somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ des Arbeitgebers, nämlich der N. Warenhandel Gesellschaft m. b.H." einer Übertretung des § 23 Arbeitsruhegesetz, BGBl. Nr. 144/1983 (ARG), acht verschiedener - spruchmäßig detailliert aufgeschlüsselter - Übertretungen der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordn... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AAV;ARG 1984;AZG;GewO 1973 §370 Abs2;GewO 1973 §39 Abs1;
Rechtssatz: Ein vom Gewerbeinhaber bestellter gewerberechtlicher Geschäftsführer (dessen Bestellung der zuständigen Behörde bekanntgegeben wurde) ist lediglich für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften verantwortlich; um solche handelt es sich jedoch bei den vo... mehr lesen...
I. 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land vom 6. September 1989 war der nunmehrige Beschwerdeführer schuldig erkannt worden, er habe als zur Vertretung nach außen berufenes Organ (§ 9 VStG 1950) der F. Bedachungen und Spenglerei Gesellschaft m.b.H. nicht ausreichend dafür gesorgt, daß auf einer näher bezeichneten Baustelle fünf namentlich genannte Arbeitnehmer jeweils an drei bestimmt bezeichneten Tagen die höchstzulässige Tagesarbeitszeit von 10 Stunden eingehalt... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;GmbHG §18;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Geschäftsführer einer GmbH, die als Arbeitgeber in Erscheinung tritt, ist verpflichtet, sich mit den für die Beschäftigung von Arbeitnehmern einschlägigen Vorschriften, zu denen ua auch solche arbeitszeitrechtlichen Inhaltes zu zählen sind, vertraut zu machen. Dies gilt ums... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit gemäß § 9 Abs. 1 AVG 1950 nach außen hin vertretungsbefugtes Organ der K. Co. Ges.m.b.H. in Rohr, "wie bei der Überprüfung der Diagrammscheiben betreffend die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes durch das Arbeitsinspektorat Linz festgestellt wurde, den Lenker Herrn B. 1. vom 21.4.1989 zum 22.4.1989 mit einer Einsatzzeit von 19 S... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14;AZG §15;AZG §16;AZG §28;
Rechtssatz: Kein RS (Hinweis E 1990/11/19 90/19/0350) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990190403.X01 Im RIS seit 03.12.1990 mehr lesen...
I. Mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufenes Organ der K. Ges.m.b.H. in R. zu verantworten, daß, wie bei der Überprüfung der Diagrammscheiben, betreffend die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes durch das Arbeitsinspektorat L. festgestellt worden sei, ein namentlich genannte... mehr lesen...
I. Mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er sei als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufenes Organ der K. Ges.m.b.H. in R. dafür verantwortlich, daß, wie bei der Überprüfung der Diagrammscheiben, betreffend die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes durch das Arbeitsinspektorat L. festgestellt worden sei, ein namentlich genannt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe es als für die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen verantwortliche Beauftragte der "S. Güterbeförderungsges.m.b.H." mit dem Sitz in B., zugelassen, daß ein in ihrem Transportunternehmen beschäftigter, namentlich bezeichneter Lenker "1. am 24.11.1988 von 7.45 Uhr bis 25.11.1988, 1.35 Uhr, somit 17 Stunden 50 Minuten, am 29.11.1988 von 7.00 Uhr bis 22.40 Uhr, ... mehr lesen...
I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufenes Organ der K. Ges.m.b.H. in R. zu verantwortet, daß, wie bei der Überprüfung der Diagrammscheiben, betreffend die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (AZG) durch das Arbeitsinspektorat L. festgestellt werden sei, eine namentlich gen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufenes Organ der K. Ges.m.b.H. in R. zu verantworten, daß, wie bei der Überprüfung der Diagrammscheiben, betreffend die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes durch das Arbeitsinspektorat L. festgestellt worden sei, ein namentlich genannter Len... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 10. Bezirk, vom 27. Juni 1989 wurde der Mitbeteiligte unter jeweils näherer Tatumschreibung für schuldig befunden, er habe es als verantwortlicher Beauftragter im Sinne des § 9 Abs. 2 VStG 1950 einer als Arbeitgeber fungierenden Gen.m.b.H. zu verantworten, daß in einer örtlich bezeichneten Filiale 1) die Vorschriften der Kälteanlagenverordnung (BGBl. Nr. 305/1969) sowie 2) der Allgemeinen Arbeitnehm... mehr lesen...
Mit den drei im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer jeweils für schuldig befunden, er habe es als zur Vertretung nach außen berufenes Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der E.-Ges.m.b.H. zugelassen, daß in Ansehung eines jeweils namentlich genannten Lenkers die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes nicht eingehalten worden seien, wobei eine nähere Umschreibung der Einsatz-, Lenk- bzw. Ruhezeiten erfolgte. Der Beschwerdeführer habe dadurc... mehr lesen...
Mit den drei im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer jeweils für schuldig befunden, er habe es als zur Vertretung nach außen berufenes Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der W.-Ges.m.b.H. zugelassen, daß in Ansehung eines jeweils namentlich genannten Lenkers die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes nicht eingehalten worden seien, wobei eine nähere Umschreibung der Einsatz-, Lenk- bzw. Ruhezeiten erfolgte. Der Beschwerdeführer habe dadurc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14 Abs2;AZG §14;AZG §15 Abs1;AZG §15;VStG §44a litb; Beachte Die Beschwerdefälle 90/19/0360 und 90/19/0362 wurden
am 19.11.1990 im gleichen Sinne entschieden;
Rechtssatz: Darin, daß im Straferkenntnis die verletzte Verwaltungsvorschrift mit § 14 bzw § 15 AZG ohne weitere Differenzierung angegeben wurde, ist keine Rechtswidrigk... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14;AZG §15;AZG §16;VStG §44a litb; Beachte Die Beschwerdefälle 90/19/0427, 90/19/0472, 90/19/0474
90/19/0479, 90/19/0484, 90/19/0517 wurden am 19.11.1990
im gleichen Sinne erledigt;
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/19/0351
90/19/0363
Rechtssatz: Kein RS. Europ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12;AZG §14;AZG §15;AZG §16;VStG §5 Abs1; Beachte Die Beschwerdefälle 90/19/0404, 90/19/0405, 90/19/0406, 90/19/0407, 90/19/0409, 90/19/0418, 90/19/0420, 90/19/0427, 90/19/0428 und 90/19/0430 wurden am 19.11.1990 im gleichen Sinne erledigt;
Rechtssatz: Die Behauptung, in letzter Zeit sei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §14;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0026 E 27. September 1988 RS 3 Stammrechtssatz Gerade deshalb, weil in der Regel eine unmittelbare Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften durch Lenker seitens des Arbeitgebers nicht zumutbar ist, kommt der Verpflichtung des Arbeitgebers, ein dem konkreten Betri... mehr lesen...
Mit den drei im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer jeweils für schuldig befunden, er habe es als zur Vertretung .nach außen berufenes Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der E.-Ges.m.b.H. zugelassen, daß in Ansehung eines jeweils namentlich genannten Lenkers die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes nicht eingehalten worden seien, wobei eine nähere Umschreibung der Lenk- bzw. Ruhezeiten erfolgte. Der Beschwerdeführer habe dadurch jeweils... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer jeweils für schuldig befunden, er habe es als zur Vertretung nach außen berufenes Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der M.-Ges.m.b.H. zu verantworten, daß in Ansehung eines jeweils namentlich genannten Lenkers die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes nicht eingehalten worden seien, wobei eine nähere Umschreibung der Einsatz-, Lenk- bzw. Ruhezeiten erfolgte. Der Beschwerdeführer habe dadurch... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer jeweils für schuldig befunden, er habe es als das zur Vertretung nach außen berufene Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der St.-GesmbH trotz zahlreicher gegen ihn durchgeführter Verwaltungsstrafverfahren nach dem Arbeitszeitgesetz vorsätzlich nicht verhindert, daß in Ansehung eines jeweils namentlich genannten Lenkers die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes nicht eingehalten worden seien, w... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AAV;ARG 1984;ASchG 1972;AZG;KälteanlagenV;KJBG 1987;VStG §32 Abs2;
Rechtssatz: Für den Ausschluß der Verfolgungsverjährung bei Übertretung von Arbeitnehmerschutzbestimmungen genügt es, wenn sich die Verfolgungshandlung auf die konkrete Filiale bezieht, in der diese Übertretungen stattgefunden haben (Hinweis E 5.10.1989, 87/... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §9 Abs4; Beachte Die Beschwerdefälle 90/19/0370, 90/19/0390
90/19/0393 und 90/19/0400 wurden am 19.11.1990 im gleichen
Sinne entschieden.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/19/0368
90/19/0369
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Mit dem oben genannten angefochtenen Bescheid wurde auf Grund der vom Arbeitsinspektorat für den 2. Aufsichtsbezirk eingebrachten Berufung das Straferkenntnis des Magistratischen Bezirksamtes für den 10. Bezirk vom 7. Juli 1989, mit dem gemäß § 45 Abs. 1 lit. b VStG 1950 von der Fortführung des Strafverfahrens gegen den Beschwerdeführer abgesehen und die Einstellung verfügt worden ist, behoben und die Angelegenheit zur neuerlichen Verhandlung und Erlassung eines neuen Bescheides an di... mehr lesen...
Mit dem oben genannten angefochtenen Bescheid wurde auf Grund der vom Arbeitsinspektorat für den 2. Aufsichtsbezirk eingebrachten Berufung das Straferkenntnis des Magistratischen Bezirksamtes für den 10. Bezirk vom 7. Juli 1989, mit dem gemäß § 45 Abs. 1 lit. b VStG 1950 von der Fortführung des Strafverfahrens gegen den Beschwerdeführer abgesehen und die Einstellung verfügt worden ist, behoben und die Angelegenheit zur neuerlichen Verhandlung und Erlassung eines neuen Bescheides an di... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/10/16 AW 90/19/0160 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes, Vollzugstauglichkeit, Aufhebungsbescheid - Voraussetzung für die Stattgebung eines Aufschiebungsbegehrens ist, daß der bekämpfte Bescheid überhaupt einem Vollzug zugänglich ist. Diese Vol... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. April 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als Arbeitgeber von zwei namentlich genannten Kraftfahrern unterlassen, für die Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes Sorge zu tragen, zumal anläßlich einer am 23. März 1989 durchgeführten Überprüfung durch das Arbeitsinspektorat Graz festgestellt worden sei, daß die nachfolgend angeführten Arbeitnehmer die zulässige gesamte Le... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §14;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0026 E 27. September 1988 RS 3 Stammrechtssatz Gerade deshalb, weil in der Regel eine unmittelbare Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften durch Lenker seitens des Arbeitgebers nicht zumutbar ist, kommt der Verpflichtung des Arbeitgebers, ein dem konkreten Betri... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Bestrafung wegen Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes sowie des Arbeitsruhegesetzes - Der Antragsteller ist dem Konkretisierungsgebot (Hinweis B VS 1981/02/25 2680/80 VwSlg 10381 A/1981) insoweit nicht nachgekommen, als er auf " nicht unbeträchtliche Verluste " aus dem Liftbetrieb verwies, die ... mehr lesen...