Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/12 92/08/0051 3 Stammrechtssatz Unter angemessener Entlohnung iSd § 9 Abs 2 AlVG ist das kollektivvertragliche Entgelt zu verstehen (Hinweis E 23.5.1989, 88/08/0161). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand zuletzt in der Zeit vom 4. Juli 1988 bis 26. August 1990 in einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Dienstverhältnis zur E GesmbH als Müller. Dieses Dienstverhältnis endete durch Kündigung seitens des Beschwerdeführers. Am 27. August 1990 beantragte der Beschwerdeführer beim Arbeitsamt Wels die Zuerkennung von Arbeitslosengeld. Vom 12. September 1990 bis 11. Juli 1991 besuchte er die Meisterschule für Müllerei in Wels. Mit Bescheid des Arbeitsamtes We... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §11;AlVG 1977 §9 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs2;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 9 Abs 1, § 9 Abs 2, § 10 Abs 1 und § 11 AlVG sind Ausdruck der dem gesamten Arbeitslosenversicherungrecht zu Grunde liegenden Gesetzeszwecke, den arbeitslos gewordenen Versicherten, der trotz Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit nac... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §11;AlVG 1977 §9 Abs2;AlVG 1977 §9 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Bei Auslegung des Begriffes "triftige
Gründe: " sind vor allem Zumutbarkeitsgesichtspunkte maßgebend, wie sie auch § 9 Abs 2 und 3 AlVG für die Ablehnung einer Arbeitsgelegenheit vorsieht. Unter "triftigen Gründen" iSd § 11 AlVG können auc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid des Arbeitsamtes Versicherungsdienste vom 26. Juli 1989 seines Anspruches auf Notstandshilfe gemäß § 38 in Verbindung mit § 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes für die Zeit vom 1. Juli 1989 bis 28. Juli 1989 für verlustig erklärt, weil er die Annahme einer vom Arbeitsamt zugewiesenen zumutbaren Beschäftigung vereitelt habe. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Berufung. Darin brachte er vor, daß er sich auf Weisung des Arbeitsam... mehr lesen...
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Norm: AlVG 1977 §9 Abs2;
Rechtssatz: Unter angemessener Entlohnung iSd § 9 Abs 2 AlVG ist das kollektivvertragliche Entgelt zu verstehen (Hinweis E 23.5.1989, 88/08/0161). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992080051.X03 Im RIS seit 18.10.2001 Z... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs2;
Rechtssatz: Der Einwand des Arbeitslosen beim Vorstellungsgespräch, eine Beschäftigung mit einem Arbeitsbeginn um 6.00 Uhr sei ihm aus familiären Gründen nicht zumutbar - damit wird kein Grund iSd § 9 Abs 2 AlVG geltend gemacht - mit dem Verlangen nach Einräumung einer Bedenkzeit ist ein Verhalten, d... mehr lesen...
1. Aus der vorliegenden Beschwerde und dem mit ihr in Ablichtung vorgelegten Bescheid ergibt sich nachstehender entscheidungswesentlicher Sachverhalt: Der Beschwerdeführer war vom 1. Juni 1987 bis 12. März 1989 in einem Hotelbetrieb als Kochlehrling beschäftigt. Am 12. März 1989 legte der Beschwerdeführer die Lehrabschlußprüfung ab, beendete mit diesem Tag seine Beschäftigung und beantragte am 13. März 1989 die Zuerkennung von Arbeitslosengeld. Mit Bescheid vom 23. Mai 1989 sprach das... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §9 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs2;
Rechtssatz: Die in § 9 Abs 2 AlVG näher umschriebene Voraussetzung der Zumutbarkeit einer Beschäftigung muß in allen drei Fällen der mangelnden Arbeitswilligkeit iSd des § 9 Abs 1 AlVG vorliegen (Hinweis E 10.3.1954, 1923/53 VwSlg 3344 A/1954). European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §9 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs2;
Rechtssatz: Zumutbarkeit der Beschäftigung ist während der Behaltefrist stets gegeben, da es ausgeschlossen ist, daß die Beschäftigung im soeben erlernten Beruf die künftige Verwendung in diesem Beruf nachteilig beeinflussen könnte. Die Bestimmungen des § 9 Abs 2 AlVG zeigen aber insbesondere auch, da... mehr lesen...
Index: 50/04 Berufsausbildung62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §9 Abs1 litc;AlVG 1977 §9 Abs2;AlVG 1977 §9 Abs3;AlVG 1977 §9 Abs4;BAG 1969 §14 Abs1;BAG 1969 §14 Abs2 lite;BAG 1969 §18 Abs1;
Rechtssatz: Wenn ein Lehrling mit Beendigung des Lehrverhältnisses " arbeitslos " wird, so liegt es ausschließlich bei ihm, diesen Zustand durch Abschluß eines Arbeitsvertrages zun... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §9 Abs2;
Rechtssatz: Lässt sich das Anbot einer aus einem monatlichen Fixum und einer Umsatzprovision zusammengesetzten Entlohnung bei Bedachtnahme auf den anzuwendenden Kollektivvertrag nicht ohne weiteres als Anbot einer unterkollektivvertraglichen Entlohnung deuten, sondern ist es insoweit nu... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0199 E 26. Februar 1987 RS 1 Stammrechtssatz Die Angemessenheit ist lediglich nur im Hinblick auf die gebotene Entlohnung für die zugewiesene Beschäftigung zu prüfen und nicht im Hinblick auf die Entlohnung der bisherigen beruflichen Tätigkeit (Hinweis E 21.2.1979, 1589/78). ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §9 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen zum Tatbestandsmerkmal "angemessen entlohnt", wenn sich die Entlohnung aus einem monatlichen (unterkollektivvertraglichen) tauglichen Fixum und einer Umsatzprovision zusammensetzt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988080161.X02 ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2059/79 E 4. Dezember 1981 VwSlg 10608 A/1981 RS 1 Stammrechtssatz Eine Vereitelung der Annahme einer dem Arbeitslosen vom Arbeitsamt zugewiesenen zumutbaren Beschäftigung durch den Arbeitslosen iSd § 10 Abs 1 AlVG liegt nicht vor, wenn für die Nichtannahme triftige G... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs2;AlVG 1977 §9 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/08/0179 E 3. Juli 1986 RS 1 Stammrechtssatz Für die Zumutbarkeit einer Beschäftigung innerhalb des Wohn- oder Aufenthaltsortes des Arbeitslosen sind ausschließlich die Kriterien des § 9 Abs 2 AlVG maßgebend. Dies gilt auch für die Anmarschwege. ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2059/79 E 4. Dezember 1981 VwSlg 10608 A/1981 RS 1 Stammrechtssatz Eine Vereitelung der Annahme einer dem Arbeitslosen vom Arbeitsamt zugewiesenen zumutbaren Beschäftigung durch den Arbeitslosen iSd § 10 Abs 1 AlVG liegt nicht vor, wenn für die Nichtannahme triftige G... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1958 §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1177/67 E 6. Dezember 1967 RS 2 Stammrechtssatz Eine vom Arbeitsamt vermittelte Beschäftigung kann nicht schon deshalb als nicht zumutbar gewertet werden, wenn sie im Hinblick auf die bisherige Beschäftigung des Arbeitslosen einen gewissen Abstieg bedeutet, und in ihrer Art von der bish... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1958 §9 Abs2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0302/52 E 18. März 1953 VwSlg 2901 A/1953 RS 2 Stammrechtssatz Das nach dem Kollektivvertrag gebührende Entgelt ist als angemessene Entlohnung im Sinne des § 9 Abs 2 AlVG anzusehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §9 Abs2;
Rechtssatz: Die Angemessenheit ist lediglich nur im Hinblick auf die gebotene Entlohnung für die zugewiesene Beschäftigung zu prüfen und nicht im Hinblick auf die Entlohnung der bisherigen beruflichen Tätigkeit (Hinweis E 21.2.1979, 1589/78). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs2;AlVG 1977 §9 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/08/0179 E 3. Juli 1986 RS 1 Stammrechtssatz Für die Zumutbarkeit einer Beschäftigung innerhalb des Wohn- oder Aufenthaltsortes des Arbeitslosen sind ausschließlich die Kriterien des § 9 Abs 2 AlVG maßgebend. Dies gilt auch für die Anmarschwege. ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs2;AlVG 1977 §9 Abs3;
Rechtssatz: Für die Zumutbarkeit einer Beschäftigung innerhalb des Wohn- oder Aufenthaltsortes des Arbeitslosen sind ausschließlich die Kriterien des § 9 Abs 2 AlVG maßgebend. Dies gilt auch für die Anmarschwege. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...