RS Vwgh 1987/2/26 86/08/0199

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Veröffentlicht am 26.02.1987
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §9 Abs2;

Rechtssatz

Die Angemessenheit ist lediglich nur im Hinblick auf die gebotene Entlohnung für die zugewiesene Beschäftigung zu prüfen und nicht im Hinblick auf die Entlohnung der bisherigen beruflichen Tätigkeit (Hinweis E 21.2.1979, 1589/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986080199.X01

Im RIS seit

18.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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