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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §9 Abs2;Rechtssatz
Die Angemessenheit ist lediglich nur im Hinblick auf die gebotene Entlohnung für die zugewiesene Beschäftigung zu prüfen und nicht im Hinblick auf die Entlohnung der bisherigen beruflichen Tätigkeit (Hinweis E 21.2.1979, 1589/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986080199.X01Im RIS seit
18.05.2006