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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1958 §9 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1177/67 E 6. Dezember 1967 RS 2Stammrechtssatz
Eine vom Arbeitsamt vermittelte Beschäftigung kann nicht schon deshalb als nicht zumutbar gewertet werden, wenn sie im Hinblick auf die bisherige Beschäftigung des Arbeitslosen einen gewissen Abstieg bedeutet, und in ihrer Art von der bisherigen Beschäftigung, besonders auch hinsichtlich ihrer Entlohnung, wesentlich abweicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986080007.X02Im RIS seit
16.05.2006