Index
62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §9 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/08/0199 E 26. Februar 1987 RS 1Stammrechtssatz
Die Angemessenheit ist lediglich nur im Hinblick auf die gebotene Entlohnung für die zugewiesene Beschäftigung zu prüfen und nicht im Hinblick auf die Entlohnung der bisherigen beruflichen Tätigkeit (Hinweis E 21.2.1979, 1589/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988080161.X01Im RIS seit
30.11.2006