RS Vwgh 1989/5/23 88/08/0161

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Veröffentlicht am 23.05.1989
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §9 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/08/0199 E 26. Februar 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Die Angemessenheit ist lediglich nur im Hinblick auf die gebotene Entlohnung für die zugewiesene Beschäftigung zu prüfen und nicht im Hinblick auf die Entlohnung der bisherigen beruflichen Tätigkeit (Hinweis E 21.2.1979, 1589/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988080161.X01

Im RIS seit

30.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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