Begründung: II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der Antragsteller ist der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig, um einer Verhandlung ohne Beiziehung eines Dolmetschers für die albanische Sprache folgen zu können. Der Antragsteller lebt nach eigenen Angaben in Österreich und geht in Österreich keiner versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nach. Er bezieht nach seinen Angaben und... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In einem vor dem Handelsgericht XXXX (in Folge: HG) geführten Grundverfahren zu XXXX wurde der antragstellenden Partei mit Bescheid vom 11.10.2023, XXXX , eine Eingabengebühr nach TP 5 Z I lit b Gerichtsgebührengesetz (GGG) iHv € 25,00 und eine Einhebungsgebühr nach § 6a Abs 1 Gerichtliches Einbringungsgesetz (GEG) iHv € 8,00, insgesamt daher ein Betrag iHv € 33,00 zur Zahlung vor... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer (künftig „BF“) stellte am 20.10.2022 einen Folgeantrag auf internationalen Schutz beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA). römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (künftig „BF“) stellte am 20.10.2022 einen Folgeantrag auf internationalen Schutz beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA). I.2. Der Antrag des BF auf internationalen Schutz wurde in der Folge mit Besche... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang (Sachverhalt) römisch eins. Verfahrensgang (Sachverhalt) 1. Am 06.03.2023 langte der mit selben Tag datierte Antrag samt Vermögensbekenntnis des im
Spruch: genannten Antragstellers auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung einer Maßnahmenbeschwerde im Umfang der Befreiung von den Gerichtsgebühren und anderen bundesgesetzlich geregelten staatlichen Gebühren sowie der Beigebung eines Rechtsanwaltes samt Vorlage eines Vermögensbek... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Wiederaufnahmewerber und Beschwerdeführer im gegenständlichen, rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren (in weiterer Folge: Beschwerdeführer) wurde am 14.07.2005 an der Medizinischen Universität Wien zum Diplomstudium Humanmedizin (N 202) als ordentlicher Studierender zugelassen. 2. In den Jahren 2009 bis 2011 kam es zu Beschwerden der Lehreinrichtungen der Medizinischen Universität Wien über das Ver... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 29.06.2018 brachte die Beschwerdeführerin als Klägerin in einem Verfahren zu 3 Cg 77/18v vor dem Landesgericht St. Pölten (im Folgenden: LG) eine Klage auf Feststellung gegen die XXXX (im Folgenden: beklagte Partei) ein. Dieses Feststellungsbegehren war mit € 140.000,00 bewertet worden. Hierfür fiel eine Pauschalgebühr nach Tarifpost (TP) 1 Gerichtsgebührengesetz (GGG) in der Höhe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer stand in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Exekutivbeamter. 2. Mit Bescheid vom 17.11.2020 verfügte die Landespolizeidirektorin für Kärnten als Dienstbehörde die vorläufige Suspendierung des Beschwerdeführers gemäß § 112 Abs. 1 BDG 1979. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer, damals noch rechtfreundlich vertreten, rechtzeitig Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. 3. Mit Besche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der beschwerdeführenden Partei wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Salzburg vom 16.08.2017, XXXX , für die Einbringung einer „Amtshaftungsklage wegen eines behaupteten rechtswidrigen Akts unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (baupolizeiliche Sicherungsmaßnahme)“ einer österreichischen Stadtgemeinde die Verfahrenshilfe im Umfang des § 64 Abs. 1 Z. 1 lit a, b, c und f, Z. 3 und Z. 5 ZPO bewilligt. Die Verfahrens... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: die Behörde) führte mit Schreiben vom 29.04.2019 aus, dass es seitens des Antragstellers, eines sich in einem provisorischen Dienstverhältnis befindlichen Beamten des Exekutivdienstes, „offenkundig seit geraumer Zeit zu sexuellen Belästigungen“ gegenüber weiblichen Kolleginnen über das Kommunikationsmittel Whats-App gekommen sei. Anfangs sei zwar scheinbar noch eine Art „Belustigungseffekt“ seitens dies... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Einleitung und Aufbau des Erkenntnisses: 1. Zusammenfassung: 1.1. Gegenstand des Genehmigungsverfahrens waren die von der Mitbeteiligten zur Errichtung und zum Betrieb beabsichtigen – vom Bundesverwaltungsgericht letztlich als getrennte Vorhaben nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (in Folge auch: „UVP-G 2000“) gesehen – Straßenbauvorhaben „Stadtstraße Aspern“ und „Anschlussstelle Seestadt Ost“. Gegen die von der Wiener Landesregierung für die V... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Beschluss vom 18.07.2019, Zl. W198 XXXX , gab das Bundesverwaltungsgericht einem Antrag von XXXX vom 02.06.2019 auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur weiteren Führung des Verfahrens im Rahmen der Beschwerde gegen den Bescheid des AMS, Mistelbach vom 30.03.2018, nach Beschwerdevorentscheidung vom 12.06.2018, GZ: XXXX statt und bewilligte die Verfahrenshilfe. Mit Bescheid der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich vom 19.07.2019 wurde der nunmeh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1.1. Der Beschwerdeführer brachte am 5.8.2010 beim Bezirksgericht XXXX (in der Folge: Bezirksgericht) eine Oppositionsklage ein, mit welcher er das Urteil begehrte festzustellen, dass ein näher genannter Unterhaltsanspruch der beklagten Partei ab März 2008 erloschen sei, und ua. begehrte, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, ihm die Kosten des Rechtsstreits binnen 14 Tagen zu ersetzen. Mit Beschluss vom 11.11.2010 bewilligte das Bezirksg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Beschluss vom 04.10.2018, Zl. W166 2003742-2/5E, gab das Bundesverwaltungsgericht einem Antrag von Frau XXXX vom 02.10.2018 auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur weiteren Führung des Verfahrens nach dem Verbrechensopfergesetz im Rahmen ihres Beschwerdeverfahrens wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen, Landesstelle Wien, betreffend den am 16.10.2012 gestellten Antrag auf Gewährung von Hilfelei... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX wurde im zu Zl. 41 Ps 63/13d geführten Pflegschaftsverfahren vor dem Bezirksgericht Salzburg von Rechtsanwalt Dr. Rémy HORCICKA als Verfahrenshelfer vertreten. Diese Verfahrenshilfe erstreckte sich nur auf dieses Pflegschaftsverfahren. RA Dr. HORCICKA vertritt XXXX nicht im gegenständlichen Verwaltungsverfahren und liegt auch keine dahingehende Vollmacht vor. 1.2. Mit im
Spruch: bezeichneten Besc... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 11.07.2018, Zl. W128 2197652-1/4E, gab das BVwG einem Antrag von Frau Hristina STOYKOVA, gesetzlich vertreten durch Planetka SIMEONOVA, vom 07.06.2018 auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur weiteren Führung des Beschwerdeverfahrens gegen einen Bescheid betreffend Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs des Landesschulrates für Niederösterreich vom 27.04.2018, Zl. SPF-WY/908/4-2018, gem... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2017, Zahl G311 2137812-1/15E, wurde die Beschwerde des sich im Stande des Maßnahmenvollzuges befindenden Antragstellers gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 01.09.2016, Zahl XXXX, mit welchem der Antrag des Antragstellers vom 26.02.2016 auf Aufhebung des von der Bundespolizeidirektion XXXX am 05.02.2009,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit am 20.11.2014 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte die Beschwerdeführerin die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen. 2. Am 28.11.2014 erging dazu ein Schreiben der belangten Behörde an die Beschwerdeführerin unter dem Titel "ERGEBNIS DER BEWEISAUFNAHME", in welchem ihr vorgehalten wurde, sie sei nicht anspruchsberechtigt, da sie keine der ... mehr lesen...