TE Bvwg Beschluss 2022/2/17 W262 2169776-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 17.02.2022
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten