Norm: ZPO §611 Abs2 Z5
Rechtssatz: Der Aufhebungsgrund ist nur dann erfüllt, wenn gegen tragende Grundsätze eines geordneten Verfahrens verstoßen wurde. Einen Anhaltspunkt für eine solche Verletzung von Grundwertungen des Verfahrensrechts bilden die Nichtigkeitsgründe des Zivilprozesses. Nur ein Mangel des Schiedsverfahrens, der diesen Gründen gleich kommt, kann zur Aufhebung führen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §611 Abs2 Z8
Rechtssatz: Dieser Aufhebungsgrund ist nur verwirklicht, wenn das Ergebnis des Schiedsspruchs Grundwerte der österreichischen Rechtsordnung in unerträglicher Weise verletzt. Entscheidungstexte 18 OCg 1/20a Entscheidungstext OGH 23.07.2020 18 OCg 1/20a 18 OCg 3/15p Entscheidungstext OGH 23.02.2016 18 OCg 3/15p ... mehr lesen...
Norm: ZPO §611 Abs2 Z4
Rechtssatz: Die Befangenheit eines Schiedsrichters kann als Besetzungsmangel iSv § 611 Abs 2 Z 4 ZPO mit Aufhebungsklage wahrgenommen werden, wenn die Ablehnung im Schiedsverfahren aufgrund eines nachträglich hervorgekommenen Befangenheitsgrundes nicht möglich war. Dazu ist bereits in der Klage ein Vorbringen zu erstatten. Entscheidungstexte 18 OCg 5/19p Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ZPO §405 AZPO §405 HZPO §611 Abs2 Z3
Rechtssatz: Auch das Überschreiten des Rechtsschutzbegehrens erfüllt den Tatbestand des § 611 Abs 2 Z 3 ZPO. Dies wäre ? wie nach § 405 ZPO ? anzunehmen, wenn das Schiedsgericht dem Schiedskläger mehr oder etwas anderes zuspricht als beantragt. Entscheidungstexte 18 OCg 2/14i Entscheidungstext OGH 10.10.2014 18 OCg 2/14i ... mehr lesen...
Begründung: Die Betreibende beantragte wider die Verpflichtete, den zwischen ihnen ergangenen Schiedsspruch des ICC International Court of Arbitration (ICC) vom 8. Mai 2008, in der Fassung des Nachtrags vom 29. Juni 2008 zum Schiedsspruch vom 8. Mai 2008, GZ 14604/JB/JEM, und das Urteil der Cour d'Appel de Paris vom 10. September 2009, GZ 08/1157, für Österreich für vollstreckbar zu erklären; zugleich begehrte die Betreibende zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 254.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 27. 10. 1983 vor dem Standesamt Medina-Saudiarabien die Ehe, beide waren damals saudiarabische Staatsbürger. Während der Beklagte schon vor der Eheschließung in Österreich aufhältig war, kam die Beklagte erst nach der Eheschließung nach Österreich, wo sich beide Streitteile bis zuletzt aufhielten und auch ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten. Der Ehe entstammen fünf Kinder, nämlich R*****, geboren ***** 1984, M*****, geboren **... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** K*****, vertreten durch Schmid & Horn Rechtsanwälte GmbH in Graz, gegen die beklagte Partei S***** GmbH, *****, vertreten durch GNBZ Graff Nestl Baurecht Zorn Rechtsanwälte... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien beantragten, den zwischen dem Erstantragsteller als Wahlvater und dem Zweitantragsteller als Wahlkind am 5. 11. 2009 abgeschlossenen Adoptionsvertrag zu bewilligen. Der Erstantragsteller ist österreichischer Staatsbürger, der Zweitantragsteller syrischer Staatsbürger, beide sind muslimischen Glaubens. Das Erstgericht wies den Antrag ab: Nach § 26 Abs 1 IPRG seien die Voraussetzungen für die Annahme an Kindesstatt und die Beendigung der Wahlkindschaft nach de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, die ein Bauunternehmen betreibt, hat für den beklagten Verein eine Garage errichtet. Die von ihr zu 15 Cg 63/06t des Landesgerichts Linz gegen den Beklagten erhobene Klage auf Zahlung des dafür begehrten Werklohns von 50.277,34 EUR wurde rechtskräftig zurückgewiesen, weil die Streitteile am 6./8. 12. 2003 zur Vermeidung der Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine Schiedsvereinbarung abgeschlossen haben, mit der DI J***** E***** zum Schie... mehr lesen...
Norm: EuGVVO 2012 Art 45 Abs1 litaVerordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art34 Nr1IPRG §6Vollstreckungsvertrag Österreich - Jugoslawien betr Schiedssprüche und Schiedsvergleiche Art2 liteUN-Übk über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ArtV Abs2 litbZPO §595 Abs1 Z6 idF vor SchiedsRÄG 2006ZPO §611 Abs2 Z5 idF SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Weil die ordre-public-Klausel eine systemwid... mehr lesen...
Norm: EuGVVO 2012 Art 45 Abs1 litaVerordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art34 Nr1IPRG §6Vollstreckungsvertrag Österreich - Jugoslawien betr Schiedssprüche und Schiedsvergleiche Art2 liteUN-Übk über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ArtV Abs2 litbZPO §595 Abs1 Z6 idF vor SchiedsRÄG 2006ZPO §611 Abs2 Z5 idF SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Weil die ordre-public-Klausel eine systemwid... mehr lesen...
Norm: ZPO §595 Abs1 Z6 idF vor SchiedsRÄG 2006ZPO §611 Abs2 Z5 idF SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Inländische Schiedssprüche können, wie sich aus dem Gesetzeswortlaut ergibt ("zwingende Rechtsvorschriften ..., deren Anwendung ..."), nicht wegen jeden Verstoßes gegen zwingendes Recht angefochten werden. Entscheidungstexte 3 Ob 2372/96m Entscheidungstext OGH 05.05.1998 3 Ob 2372/96m ... mehr lesen...
Norm: ZPO §595 Abs1 Z6 idF vor SchiedsRÄG 2006ZPO §611 Abs2 Z5 idF SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Inländische Schiedssprüche können, wie sich aus dem Gesetzeswortlaut ergibt ("zwingende Rechtsvorschriften ..., deren Anwendung ..."), nicht wegen jeden Verstoßes gegen zwingendes Recht angefochten werden. Entscheidungstexte 3 Ob 2372/96m Entscheidungstext OGH 05.05.1998 3 Ob 2372/96m ... mehr lesen...