Norm: ZPO §595 Abs1 Z6 idF vor SchiedsRÄG 2006ZPO §611 Abs2 Z5 idF SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Inländische Schiedssprüche können, wie sich aus dem Gesetzeswortlaut ergibt ("zwingende Rechtsvorschriften ..., deren Anwendung ..."), nicht wegen jeden Verstoßes gegen zwingendes Recht angefochten werden. Entscheidungstexte 3 Ob 2372/96m Entscheidungstext OGH 05.05.1998 3 Ob 2372/96m ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin als Werkbestellerin beauftragte die Beklagte als Generalunternehmerin mit Vertrag vom 27. 1. 1990 mit der Errichtung einer Reihenhausanlage in A***** um einen Werklohn von S 14,352.500.-. Punkt 9 des Vertrages lautet: "Schiedsgericht - Gerichtsstand. Als Gerichtsstand gilt der jeweils für den AG [=Auftraggeber] zuständige. Im Streitfalle anerkennen die Vertragspartner die Anrufung eines Schiedsgerichtes lt. ÖNORM an". Punkt 3 der besonderen Vert... mehr lesen...
Norm: ZPO §595 Abs1 Z6 idF vor SchiedsRÄG 2006ZPO §611 Abs2 Z5 idF SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Inländische Schiedssprüche können, wie sich aus dem Gesetzeswortlaut ergibt ("zwingende Rechtsvorschriften ..., deren Anwendung ..."), nicht wegen jeden Verstoßes gegen zwingendes Recht angefochten werden. Entscheidungstexte 3 Ob 2372/96m Entscheidungstext OGH 05.05.1998 3 Ob 2372/96m ... mehr lesen...
Norm: ZPO idF ZVN 1983 §595 Abs1 Z6ZPO §611 Abs2 Z5 idF vor SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Der Aufhebungsgrund nach § 595 Abs 1 Z 6 bietet keine Handhabe für die Prüfung der Frage, ob und wie weit das Schiedsgericht die im Schiedsverfahren aufgeworfenen Tatfragen und Rechtsfragen richtig gelöst hat. Entscheidungstexte 1 Ob 582/91 Entscheidungstext OGH 18.09.1991 1 Ob 582/91 Veröff: J... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger begehren die Aufhebung des Schiedsspruchs, mit dem sie schuldig erkannt worden seien, der klagenden Partei den Betrag von S 315.250,20 s.A. zu bezahlen. Der Schiedsspruch sei nicht datiert; es liege daher der Aufhebungsgrund des § 595 Abs 1 Z 3 ZPO vor. Außerdem sei in der Schiedsklausel die Geltung der Zivilprozeßordnung festgelegt worden, das Schiedsgericht habe aber über ein Mehrbegehren von S 29.250,-- nicht abgesprochen. Ferner habe es aufgrund d... mehr lesen...
Norm: ZPO idF ZVN 1983 §595 Abs1 Z6ZPO §611 Abs2 Z5 idF vor SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Der Aufhebungsgrund nach § 595 Abs 1 Z 6 bietet keine Handhabe für die Prüfung der Frage, ob und wie weit das Schiedsgericht die im Schiedsverfahren aufgeworfenen Tatfragen und Rechtsfragen richtig gelöst hat. Entscheidungstexte 1 Ob 582/91 Entscheidungstext OGH 18.09.1991 1 Ob 582/91 Veröff: J... mehr lesen...