RS OGH 2026/1/30 18OCg3/25b

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Veröffentlicht am 30.01.2026
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Norm

ZPO §611 Abs2 Z1
ZPO §611 Abs2 Z3
ZPO §581
  1. ZPO § 611 heute
  2. ZPO § 611 gültig ab 01.07.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 7/2006
  1. ZPO § 611 heute
  2. ZPO § 611 gültig ab 01.07.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 7/2006

Rechtssatz

Liegt eine gültige Schiedsvereinbarung vor, die aber den Streitgegenstand nicht erfasst, ist eine solche Konstellation sowohl nach Z 1 Fall 1 als auch nach Z 3 anfechtbar.Liegt eine gültige Schiedsvereinbarung vor, die aber den Streitgegenstand nicht erfasst, ist eine solche Konstellation sowohl nach Ziffer eins, Fall 1 als auch nach Ziffer 3, anfechtbar.

Anmerkung

So bereits 18 OCg 1/22d; 5 Ob 63/18b.

Entscheidungstexte

  • RS0142730">18 OCg 3/25b
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 30.01.2026 18 OCg 3/25b

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2026:RS0142730

Im RIS seit

05.02.2026

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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