Norm
ZPO §611 Abs2 Z1Rechtssatz
Liegt eine gültige Schiedsvereinbarung vor, die aber den Streitgegenstand nicht erfasst, ist eine solche Konstellation sowohl nach Z 1 Fall 1 als auch nach Z 3 anfechtbar.Liegt eine gültige Schiedsvereinbarung vor, die aber den Streitgegenstand nicht erfasst, ist eine solche Konstellation sowohl nach Ziffer eins, Fall 1 als auch nach Ziffer 3, anfechtbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2026:RS0142730Im RIS seit
05.02.2026Zuletzt aktualisiert am
05.02.2026